Donnerstag, 17. August 2023

Jetzt kommt das ‚Gute-Cannabis-Verbot‘

Das Bundeskabinett gibt grünes Licht für die Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene – CDU/CSU und Konsorten laufen Sturm

Cannabis

 

 

Ein Kommentar von Sadhu van Hemp

 

 

Nun ist es amtlich: Den Segen des Bundeskabinetts hat er bekommen – nun darf Gesundheitsminister Karl Lauterbach Nägel mit Köppen machen und die Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene eintüten. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzestext für die Reform druckreif sein und von der rotgelbgrünen Regierungskoalition im Deutschen Bundestag zum Ärger der Prohibitionsfanatiker durchgewunken werden. Nach über einem halben Jahrhundert soll es also gelingen, ein Löchlein in das dicke Brett der angestrebten Cannabis-Legalisierung zu bohren und die Brandmauer gegen die bösen Haschgiftverbrecher ins Wanken zu bringen.

 

Im Wesentlichen deckt sich der Gesetzesentwurf mit dem, was sich die beratenen Profifachspezialexperten die letzten anderthalb Jahre ausgedacht und der Öffentlichkeit bereits zur Kenntnis gegeben haben. So soll der private Besitz von 25 Gramm Cannabis für Erwachsene künftig straffrei bleiben. Überdies soll Privatpersonen gestattet werden, bis zu drei Hanfpflanzen selbst aufzuziehen. Und weil es so schön ist, sollen irgendwann auch amtlich eingetragene Cannabis-Anbauvereine die Versorgung der Hanffreunde übernehmen.

 

Kurz und gut, es bewegt sich was – vorausgesetzt, die Ampelkoalition hält durch und ein gewaltsamer Staatsstreich von Reichsbürgern, pensionierten Bundeswehrsoldaten und Polizisten bleibt aus. Es besteht also die reelle Chance, sich 2024 als Hanfgärtner in kleinem Rahmen zu betätigen oder bei einer Polizeikontrolle mit einem Rauchpiece in der Tasche ungeschoren davonzukommen.

 

Es wird ein bisschen niederländisch in Deutschland zugehen, wenn der kleine Kiffer nicht mehr fürchten muss, wegen eines Joints in Teufelsküche zu kommen. Die Lust der Polizei, Cannabis-Konsumenten wie Freiwild zu jagen, wird schwinden, da der bloße Konsum von Haschisch und Marihuana kein Einschreiten mehr rechtfertigt. Die scharfe Waffe, die Bürger und Bürgerinnen mittels des Hanfverbots nach Gutdünken kontrollieren und erniedrigen zu dürfen, wird künftig nur noch gegen diejenigen gerichtet, die mehr als vier Pflanzen im Balkonkasten haben oder  über 25 Gramm Cannabis vom Hausdealer noch Hause schleppen – zum Ärger vieler Polizeifunktionäre, die sich bitter darüber beschweren, eines wichtigen Instrument gegen die Drogen(klein)kriminalität aus der Hand geben zu müssen.

 

Ins selbe Horn stößt der Deutsche Richterbund. Der Berufsverband der Halbgötter in Schwarz fürchtet schweißtreibende Mehrarbeit für die Justiz. Vor allem das legale Anbau- und Vertriebssystem über Cannabis-Clubs soll Deutschlands Richtern und Richterinnen Magenkneifen verursachen. Die flächendeckende und lückenlose Überwachung der Anbauvereine würde zu einer Vielzahl von Strafverfahren führen. Dass es in den geplanten Cannabis-Clubs vielleicht auch mit rechten Dingen zugeht, sagt die Glaskugel offenbar nicht voraus.

Aber gut, Klappern gehört zum Handwerk. Vielleicht gebiert sich die Kritik des Deutschen Richterbundes aus reiner Angst, wegen der Cannabis-Freigabe die systemrelevante Kleinkundschaft zu verlieren.  

 

Dass die Lausekiffer mit den schmuddeligen Rastalocken nunmehr in gesetzlich vorgeschriebenem Mindestabstand zu Schulen und Babykrippen öffentlich ihrer schweren Drogensucht frönen dürfen, ärgert aber noch andere. Vorneweg die Ewiggestrigen von vorgestern, die mit dem Spieß in der Hand vor die Stadtmauer treten und die Invasion der Hänflinge mit allen Mitteln stoppen wollen.

 

Ein Sprachrohr dieser urdeutschen Menschengattung ist der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, der die Cannabis-Freigabe sofort in die Tonne kloppen würde: „Das ‚Cannabis für alle‘-Gesetz der Arroganz-Ampel ist absolut verantwortungslos und ein Anschlag auf den Jugend- und Gesundheitsschutz in Deutschland.“

Und weil’s sich im Chor lauter schreit, stimmt auch noch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in den Kanon ein. Der arme Kerl nimmt die verhasste „Cannabis-Legalisierung light“ sogar derart persönlich, dass er persönlich wird: „Wenn Lauterbach immer noch nicht zur Vernunft kommt, muss Bundeskanzler Scholz die Notbremse ziehen und den aberwitzigen Legalisierungs-Kurs stoppen.“

 

Das Sperrfeuer aus der rechten und rechtsextremen Ecke gegen die Entkriminalisierung der Cannabis-Konsumenten ist wahrlich „aberwitzig“, und zugleich der unumstößliche Beweis dafür, dass Albert Einstein Recht hatte:

„Das Universum und die menschliche Dummheit sind unendlich, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher.“

 

 

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21 Kommentare
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Rogg
8 Monate zuvor

Ich weiß gar nicht warum ich mehr kotzen möchte…wegen der unfassbaren Dummheit der schwarz-braunen Brut die ohne mit der Wimper zu zucken uralte Lügen mit neuen Lügen anreichert und schamlos weiterverbreitet. Gegen jede Vernunft, empirischen Erfahrungen aus anderen Ländern und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie lügen sich ihre Wahrheit zurecht, diese Christen.!!
Aber ich denke ich kotze wegen dieses unsäglich verhunzte Gesetzes und wegen der Selbstzufriedenheit des L, wegen so eines furchtbaren Abklatsches einer Legalisierung. Ääähhhh…nein…Entkriminalisierung…light…also fast….also fast gar nicht.
Das ist die Essenz nach 50 Jahren demonstrieren und Aufklärung…ach ja, ich wollte ja kotzen

Ramon Dark
8 Monate zuvor

Die schweisstreibende Mehrarbeit der Justiz wird wahrscheinlich daran liegen, dass die Polizei mit hochelektronischenMessgeräten die Abstände der CSC’s zu den betroffenen Einrichtungen millimetergenau nachmessen muss um Verstösse gegen das neue Gesetz strafverfolgen zu dürfen. Ausserdem wird dann dafür jede Polizeistreife als Standardausrüstung hochpräzise Feinwaagen mit sich herumschleppen müssen. Und ist es dann auch schon strafbar, wenn ein voyeuristischer Nachbar mit Kindern eine erlaubte Eigenanbaumenge an Hanfpflanzen mit seinem Fermglas in einem Badezimmer ausmachen kann? Diese ganze Gezetere um eine uralte Heil- und Genusspflanze, die weniger Schäden als Alkohol und Nikotin verursachen kann wird langsam unerträglich! Eine Volllegalisierung mit Qualitätskontrollen und Überprüfung des Einhaltens der Altersgrenze von 18 Jahren beim Verkauf in Läden sowie der Weitergabe in CSC’s würde wirksamer sein.

Qi San
8 Monate zuvor

@Rogg
Die sind einfach noch nicht so weit in ihrer Entwicklung. Ein süsslich bittere Erkenntniss 😉
… es gibt eine Zeit zu kotzen, es gibt eine Zeit zu sterben. es gibt eine Zeit zu leben.

In Erinnerung an alte Tage. An eine Jugend, da wo sich Fuchs und Hase nicht nur gute Nacht sagten.
Nein, sie trafen sich voher noch beim Dachs. Auf seinem sonnenbeschienen Bungalow spielen sie so lange Karten bis es Zeit war schlafen zu gehen.

Gentle Giant
I’m Turning Around Live BBC 1978
-> ff

Haschberg
8 Monate zuvor

Es ist nicht zu fassen, mit welch einer brachialen Verbissenheit ausgerechnet diejenigen über die beste Heilpflanze dieser Erde herziehen, die durch ihre unausrottbare Volksverdummung die schlimmsten Todesdrogen der Welt als legal einstufen und auch noch als harmloser wie Cannabis darstellen.
Wer sich hierbei von so verlogenen Slogans wie “Rechtsstaatlichkeit” verleiten läßt, hat auf drogenpolitischer Ebene wirklich die lebenslange Arschkarte gezogen.
Für 200000 Konsumenten der falschen Substanzen kommt jählich bei uns jede Hilfe zu spät.
Aber Menschenleben scheinen in der heutigen Zeit nichts mehr zu bedeuten, sonst hätten wir nicht eine so abscheuliche, gemeingefährliche Drogenpolitik, die konservative Politiker zu ignoranten Mördern macht.
Man sollte diese abgewichsten Menschenfeinde endlich mal zur Rechenschaft ziehen !

Fred
8 Monate zuvor

Das einzig gute an diesem Gesetz ist, das Gras in geringer Menge legal wird. Das wird sich natürlich auf die Strafverfolgung auswirken, und selbst Leuten die es nicht so genau nehmen mit den 25 Gramm, einen gewissen Schutz einräumen. Sofern man nicht mit mehr als 25 Gramm durch die Gegend rennt. Das war es aber auch schon mit dem Positiven. Der Eigenanbau z.b ist da ein schönes Beispiel. §3 ich darf 3 lebende Pflanzen besitzen. ” Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist über den erlaubten Besitz von Cannabis nach Absatz 1 hinaus im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt” Solange sie leben, ist es… Weiterlesen »

buri_see_kaeo
8 Monate zuvor

CDU/CSU und Konsorten = AfD, oder in Bayern: freie(, dass ich nicht lache,) Wähler laufen Sturm…, wie immer, wenn sich die Politik mit realen Themen auseinandersetzt. StGB 219, Sterbehilfe, Gendern…, immer nur Müllgebrüll, scheiß auf argumentative Auseinandersetzung, die AfDe weist den Weg… Eigentlich habe ich nach >strong>aktuellen (Müll-)Äußerungen aus C[D/S]U zu “Cannabis & Straßenverkehr” gesucht, aber ein Dokument von 13.02.2007 13h29 tut’s auch: https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/165/file/M182.pdf Aus der Seite “Kurzfassung – Abstract”, zweiter Absatz: “Für abstinente oder sich in der Residualphase befindliche Gelegenheitskonsumenten sind bisher keine Defizite auf Verhaltensebene konsistent nachgewiesen worden.” Seit (16½ )Jahren werden die Existenzen von Cannabis-Konsumenten, und gezielt auch die Bildungschancen des Nachwuchses (der Kinder) über die “aus dem Hut gezauberte”, gar nicht lustig!, Ersatzbestrafung zerstört; aus purem… Weiterlesen »

buri_see_kaeo
8 Monate zuvor

Ja, und wer kifft, und zwar so heftig, dass es ihn in die Polster drückt oder in die Waagerechte befördert…, nur dann entschließt er/sie sich zu einer Autofahrt, oder wie?, oder wann?, und wenn nicht, warum dann doch?, oder gewissermaßen überhaupt wenn doch, dann nicht?
Der gestrenge Herrr Oberlehrer mit seinem Doofrind zu seiner Rechten in:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2003381.pdf
mfG  fE

Qi San
8 Monate zuvor

@Fred
danke für deine Infos

Workaround 1:
Man behalte 25 g im Showroom und der Rest wandert nach alter Väter Art in den geheimen Erdbunker.

Workaround 2:
Unter Kunstlicht … Mutterpflanzen: eine endlose Quelle für Dein Lieblings-Weed …

Workaround 3:
Deine Lebenspartner hat auch ein recht auf 25 Gramm – auch wenn er/sie nicht konsumiert.
So wie das verstehe …

Rainer
8 Monate zuvor

Der Ärzteverband kann der Logik von Lauterbach beim Jugendschutz scheinbar nicht folgen.Die Medien sind auch auf der verkehrten Seite und es sind noch vier Monate um sich was einfallen zu lassen.Solange mindestens bleibt alles beim Alten.Mir würden die drei geduldeten Pflanzen reichen,aber vorstellen kann ich mir das nicht.(Südbalkon)

Fred
8 Monate zuvor

@Qi San es kann nicht Sinn und Zweck einer Entkriminalisierung sein, schon wieder mit Tricks arbeiten zu müssen. Wenn ich drei Pflanzen anbauen kann, muss der Ertrag legal sein. Egal wieviel dabei rum kommt. Eine Mutterpflanze kannst du dir natürlich halten. Die dient dir aber nur zum Stecklinge ziehen. . Geht sie in die Blüte, haucht sie ihr Leben aus. Hat mir natürlich ein Freund so erklärt ! Ob ich mir den Ertrag aus 3 PFLANZEN mit meiner Frau teilen kann, sehe ich auch noch nicht. Fakt ist, das ich Cannabis nicht weitergeben darf. Genau das macht der Besitzer dieser Pflanzen aber, wenn er oder sie teilt. Dürfte also auch strafbar sein. Zwei Grow`s gehen nach meiner Einschätzung. Für jeden… Weiterlesen »

buri_see_kaeo
8 Monate zuvor

Dass es nach einer >strong>Teillegalisierung weiterhin Einschränkungen geben wird, war mir klar, habe ich hier auch vorausgesagt; das ist in legalisierten Ländern auch der Fall. Ich behaupte mal, jede(r) wusste hier und dort, an welchem verbrecherischen Treiben er/sie sich beteiligt. Mit den Einschränkungen wird man sich kreativ arrangieren müssen. Als das Internet noch neu war, hatte ich meine Hanfpflanze auf dem Rasen der Südseite der Mietskaserne gepflanzt -> alles OK, obwohl weit sichtbar. Der Durchschnittsmichel sieht sich im Internet Bilder und Filme an, dann erkennt er die Pflanze. Vom zu den Bildern gehörenden Text bekommt er meistens nichts mit – wozu auch das viele Schreibenkrams, die Messe wird ihm doch von schwarzbraunen Propagandisten/Prohibitionisten gelesen; bei der Verfolgunsindustrie dürfte es kaum… Weiterlesen »

Caki
8 Monate zuvor

Mit Alkohol kann man sich umbringen
Mit Cannabis nicht Danke für die Freigabe!!
Endlich wurde auch Zeit

Rogg
8 Monate zuvor

Das ist zur Zeit meine Hymne für das Versagen der Regierung in Sachen Umwelt und Cannabis…:

MicMuc
8 Monate zuvor

Nachdem die UNION als die Nachfolgeautokraten von Wilhelminismus, NSDAP und SED seit jeher gegen einen liberalen Staat, eine aufgeklärte, mündige Bürgerschaft und Persönlichkeitsrechte Sturm laufen, weil sie sich ihrer paternalistischen Kontrolle und Reglementierung (= Totalüberwachung) entziehen, wurde nun auch die “Cannabislegalisierung” durch eine “Vielzahl von Regeln, Verboten und Beschränkungen” zusammengestutzt. Aber selbst das wird von Rechts-Reul kritisiert, weil diese bis ins Kleinste überwacht werden müssen. Fazit: Am besten keine Freiheiten; dann müssen die auch nicht überwacht werden‼️ Warum wir immer unseren Blick über die Grenzen nach Ungarn oder über die Brandmauer zur AfD richten müssen, um autokratische Politik ausmachen zu können, ist das unergründliche Mysterium journalistischer Berichterstattung. Zumindest habe ich den Eindruck, daß im linken Schuhabsatz des Fürsten Metternich weit… Weiterlesen »

Qi San
8 Monate zuvor

@ buri_see_kaeo
das mit dem Tiefkühlgerät klingt in der Theorie gut.
Aus der Praxis weiß ich, das sie dort mit zuerst nachschauen …

@Rainer
Ja, der Ärzteverband und seine Funktionärs-Lobbyisten-Spitzenkräfte …

@Wilhelminismus
… Wilhelminismus, NSDAP durchdringen mit ihrem Bürokartie-Vetternwirtschaft-stramm-steh-Bundesministerien-Staat-im-Staat-Verwaltungsmonster-Zeit-absitzen-warten-bis-zur-rente-hier-gibt-es-nichts-zu-sehen-bitte-weitergehen-genen den ganzen Staat …

Rogg
8 Monate zuvor

Hatte gerade eine angeregte Diskussion mit einer Person aus dem ländlichen Raum. Der würde gerne drei schöne alte Sorten in einen uneinsehbaren Garten hinter seinem Haus anpflanzen. Also in einigen Monaten und wenn der L die Entkriminallisierung nicht noch weiter verstümmelt. Die Sorten sind zuverlässige Outdoor Klassiker. Keine THC Bomben, aber leckeres Weed zum täglichen Konsum. Early Skunk, Hollands Hope und eine frühe Purple. Jeweils bis zu 500g+ im Ertrag. Er hat vor sich daraus gutes Haschisch zu sieben. Soll die oben erwähnte Person jetzt im Unzen Bereich ernten und stoßweise trocknen und aussieben…?? Ist doch Humbug..!! Größere Pflanzen, auch auf Balkonen, dürfte das Interesse der Ordnungshüter auf sich ziehen, da weit über 25g Trockengewicht… Sind sehr gespannt wo sich… Weiterlesen »

Qi San
8 Monate zuvor

@Rogg
Die Purple Urkle steht bei mir auch ganz oben auf der Liste …

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4 Monate zuvor

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