Montag, 19. Juni 2023

Stuttgarter Staatsanwaltschaft lässt Cannabis-Automaten knacken

Polizeibeamte brechen 17 CBD-Warenautomaten auf und lassen das Sortiment mitgehen

Cannabis

 

 

Von Sadhu van Hemp

 

 

Während die rotgrüngelbe Regierungskoalition der Bundesrepublik Deutschland das Leid der Cannabis-Prohibition zu beenden versucht, unternehmen die Landesregierungen südlich des Weißwurstäquators alles, um Konsumenten von Haschisch und Marihuana weiterhin in die kriminelle Ecke zu stellen und wie Staatsfeinde zu bekämpfen. Wer kifft, ist und bleibt nach süddeutschem Verständnis ein gefährlicher Rechtsbrecher, dessen Existenzrecht per se rigoros einzuschränken ist. Dabei gehen die baden-württembergischen Strafverfolgungsbehörden mit Billigung der grünroten Landesregierung sogar soweit, Menschen, die Hanfprodukte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent erwerben wollen, in den Schwarzmarkt zu zwingen.

 

Dank der Fleißarbeit der Strafverfolgungsbehörden können die fliegenden Hanfhändler in der Region um Stuttgart nunmehr auch vermehrt CBD-Produkte in ihre Kollektion aufnehmen. Dass das Zusatzgeschäft der „Zunft des gemeinen Straßendealers“ zugefallen ist, dafür sorgte vergangene Woche die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die mal eben mit richterlichem Beschluss 17 Cannabis-Automaten von der Polizei aufbrechen und ausräumen ließ. Zeitgleich wurden die Geschäftsräume der Firma „CBD-Doc“ auf den Kopf gestellt.

 

„Wir beschlagnahmten Verkaufsportionen von CBD-Marihuana, CBD-Haschisch und CBD/HHC-Vapes sowie verkaufsfertige Cannabisprodukte und mehrere Tausend Euro“, sagte ein Polizeisprecher.

 

Staatsanwalt Aniello Ambrosio (39) gab der Bildzeitung zu Protokoll: „Die sowohl aus den Warenautomaten als auch aus Lagerräumen beschlagnahmten Cannabisprodukte werden nun chemisch auf ihren THC-Gehalt untersucht.“

 

Wieso und weshalb die Razzia erfolgte, obwohl der beschuldigte Unternehmer ausschließlich rauschfreie CBD-Produkte anbietet, wusste der Staatsanwalt damit zu beantworten, dass laut Betäubungsmittelgesetz bei der Abgabe oder Verkauf von Cannabis ein „Missbrauch zu Rauschzwecken“ ausgeschlossen sein müsse. Bei nicht kontrollierten Automaten sei dies nicht der Fall.

 

Ambrosio gegenüber der Bildzeitung: „Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, aufgrund des Vertriebs von Cannabisprodukten, insbesondere Nutzhanfblüten, aber auch Harze, mittels im öffentlichen Raum aufgestellter Warenautomaten gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben.“

 

Zu den Vorwürfen sagte die Anwältin des Automaten-Aufstellers: „Nach unserer Auffassung hat sich mein Mandant nicht strafbar verhalten.“

 

Wie die Bildzeitung weiter berichtet, hatte die Polizei im vergangenen Dezember in einem ähnlichen Verfahren mehrere Cannabis-Automaten in Stuttgart, Ludwigsburg, Weinstadt und Neckarsulm beschlagnahmt. Wenige Wochen später waren sie laut „Stuttgarter Zeitung“ wieder gut bestückt in Betrieb.

 

 

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13 Kommentare
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Rogg
1 Jahr zuvor

Wo süddeutsches Rechtsverständnis auf Fragezeichnen und Kopfschütteln stößt.
Und unsere Regierung..?? Die eiert herum, bringt nix lebensnahes zustande und enttäuscht auf ganzer Linie. Sollte das, so wie es geleakt wurde, auch umgesetzt werden, dann wird das ein Rohrkrepierer und die nächste Regierung macht uns wieder zu offiziellen Schwerkriminellen.
So wie es jetzt die Süddeutsche Schutzmacht mit CBD demonstriert…immernoch…!!! Anstatt die Koalition schon zu Beginn der Periode diesem Unsinn ein Ende gesetzt hätte, hört man immer wieder von diesen schwachsinnigen Durchsuchungen/Vergewaltigungen.
Es könnte alles soooo leicht sein, wenn man den Kopf aus dem Bürokratischen Arsch bekäme…

Qi San
1 Jahr zuvor

17 CBD-Cannabis-Automaten aufgebrochen. Wozu gibt es eigentlich Schlüssel?
Die Devise: Hau drauf und gut ist – der Mensch ist eben ein Gewohnheitstier.
Einfach nur lächerlich diese idiotische Hexenjagt.

Rainer
1 Jahr zuvor

Schaden vom Volk abgewendet,so wie es die Politiker versprochen haben.Ich fühle mich jetzt gut geschützt.Witz aus.

Fred
1 Jahr zuvor

Das sind Trotzreaktionen auf die bevorstehende Legalisierung. Ich fürchte, mit ähnlichen Schikanen werden auch die zukünftigen CSC noch einige Zeit leben müssen. Und wahrscheinlich nicht nur die Vereine.
Das kann nur mit einem klar formuliertem unbürokratischen Gesetz verhindert werden. Und da sind Zweifel angebracht, wenn man an den Gesetzentwurf denkt.

Was die Automatenknackerei angeht, kann man den Eigentümern nur zur Schadenersatzklage raten. Wenn die Ware ok ist.

Qi San
1 Jahr zuvor

@Fred
Dieses CBD-Gedöns ist etwa so gefährlich wie eine Nadel im Ukraine-Krieg.
Nach Legalisierung riecht das nicht. Diese Hau-drauf-Aktion ist doch nur eine Ersatzhandlung.

Fred
1 Jahr zuvor

@Qi San

Die ” Legalisierung ” oder das was davon übrig ist, werden wir wohl bekommen. Da wird die Ampel für sorgen. Sofern sie sich generell über Wasser hält und sich nicht zerlegt.

Die Behörden sind das Problem. Ob man sich da auf legal einstellen kann und diesen Zustand akzeptiert ist die Frage. Sieht man ja bei den CBD Apparaten. Die Teile ohne konkreten Hinweis auf erhöhte THC Werte mit der Brechstange zu entleeren ist natürlich eine Ersatzhandlung. Und die befürchte ich auch bei den Vereinen. Wenn man alle drei Tage einen CSC auf links dreht, ist die ” freiwillige “Auflösung desselben wohl nur eine Frage der Zeit.

Caki
1 Jahr zuvor

Kindergarten wie immer!!!

Qi San
1 Jahr zuvor

@Fred
Wenn eine Legalisierung anvisiert wäre, kann man einfach auf Anweisung/Exekutive die Verfolgung geordnet zurückfahren. Macht man logischerweise so, wenn eine Legalisierung in naher Zukunft fest eingeplant ist. Danach sieht es in meinen Augen eben nicht aus. Ich sehe da kein Tendenz in Richtung Legalisierung. Wenn auf Absichtserklärungen Taten folgen lasse ich mich gerne überraschen.
Bis dahin ist gesunde Skepsis, Vorsicht und Wachsamkeit angebracht.

Fred
1 Jahr zuvor

@Qi San // Wenn eine Legalisierung anvisiert wäre, kann man einfach auf Anweisung/Exekutive die Verfolgung geordnet zurückfahren. // Da bin ich anderer Meinung. Die Rechtslage ist unverändert. Genaugenommen müssen die Behörden nach wie vor ” Straftaten ” nachgehen. Also z.b auch einem Hinweis auf einen Grow mit 3 Pflanzen. Obwohl der in ein paar Wochen straffrei ist. Das Problem lautet Legalitätsprinzip. // Das Legalitätsprinzip In Deutschland müssen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung) ein Ermittlungsverfahren (Erforschungs- und Beweissicherungspflicht) eröffnen, sobald sie Kenntnis von einer (möglichen) Straftat erlangen. Die Strafverfolgungsbehörden MÜSSEN selbst bei Verdacht schon tätig werden. Geregelt wird das Legalitätsprinzip in §160 StPO. // Eine Anweisung von diesem Prinzip abzuweichen, wäre Rechtsbeugung. Das geht nur bei Ordnungswidrigkeiten, aber nicht bei Straftaten. Und… Weiterlesen »

Haschberg
1 Jahr zuvor

Was ist eigentlich los im Ländle ? Nun hat man endlich mal einen grünen Ministerpräsidenten, der in dieser Angelegenheit jedoch genau so ignorant daherkommt, wie alle seine konservativen Vorgänger. CBD-Automaten zu plündern, um ihren Inhalt zu überprüfen, ist so ziemlich das Dämlichste und Unnützeste, was man sich überhaupt vorstellen kann. Solche völlig idiotischen Aktionen führen uns vor Augen, dass wir von einem auch nur halbwegs vernünftigen Umgang mit Cannabis noch Lichtjahre entfernt sind. Wenn bei den nächsten Wahlen dieses schwarzbraune pseudochristliche Gesindel wieder aus seinen Löchern kriecht und erneut die Macht übernimmt, geht die ganze perverse Anti – Cannabis – Hetze in eine neue Eskalationsphase. Dieser abscheuliche Prohibitionskrieg ist noch lange nicht zu Ende. Dafür werden unsere durchgeknallten Politiker schon… Weiterlesen »

Qi San
1 Jahr zuvor

@Haschberg
So sieht es aus, d’accord …

Stiller Mitleser
1 Jahr zuvor

Na, hoffentlich lag in den Geschäftsräumen von CBD-Doc kein Küchenmesser o.Ä auf dem Tisch, sonst heisst gerne mal schnell „bewaffneter Drogenhandel“