Freitag, 3. März 2023

Neues juristisches Gutachten sieht Legalisierung positiv

Cannabis Richter Gericht Justiz Anwalt

Oder kurz gesagt: Wer will, der kann!

Eine juristische Studie der Universität Nimwegen beurteilt die Legalisierung von Cannabis als durchaus juristisch möglich. Bayern protestiert derzeit mit allen Winkelzügen gegen die geplante Freigabe von Cannabis. So präsentierte Holetschek pünktlich zum Frühlingsanfang ein Gutachten aus dem Universitätsstädtchen Erlangen. Dieses sagt aus, dass eine Legalisierung gegen EU-Recht verstößt. Cannabis soll nach Bayerns Auffassung weiter verboten bleiben, also wird mit allen Mitteln dagegen argumentiert. Holetschek lehnt selbst die dringend notwendige Entkriminalisierung kategorisch ab. Für die Entkriminalisierung wird die Zustimmung Brüssels nicht benötigt, für die Legalisierung hingegen schon.

Experten der renommierten, forschungsorientierten Universität Nimwegen kommen in ihrer juristischen Untersuchung zu einem anderen Ergebnis. Die noch nicht veröffentlichte juristische Untersuchung der Universität Nimwegen gibt der Ampel grünes Licht für ihr Legalisierungsvorhaben. Das Gutachten liegt der der Deutschen Presse-Agentur in München bereits vor.

Die Studie wird erstmals  in der März-Ausgabe des European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice veröffentlicht. Die Strafrechtlerin Masha Fedorova und ihr Kollege Piet Hein van Kempen von der Universität in Nimwegen kommen darin zu dem Schluss, dass die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken innerhalb eines EU-Mitgliedstaats europarechtlich sehr wohl möglich ist. Masha Fedorova ist ordentliche Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht und Leiterin der Abteilung für Strafrecht und Kriminologie an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Radboud-Universität, Nijmegen und Mitglied von LEAP. Ihr Hauptforschungsinteresse gilt unter anderem der Forschung zu internationalen Drogenkontrollsystemen.

So heißt es in der Studie: Die Legalisierung sei zu rechtfertigen, wenn der betreffende Staat “aufrichtig davon überzeugt ist und überzeugend argumentiert, dass er über dieses System die individuelle und öffentliche Gesundheit, die Sicherheit der Öffentlichkeit und/oder die Verhinderung von Gewaltverbrechen wirksamer umsetzen kann, als er dies über den prohibitiven Ansatz für Cannabis für Genusszwecke zu erreichen vermag.”

Natürlich kommt das Gutachten auch zum Schluss, dass bestimmte Auflagen eingehalten werden müssen. So sieht man etwa  Probleme beim internationalen Cannabis-Tourismus, die allerdings durch strenge Maßnahmen geregelt werden können. 

Wir bleiben also gespannt auf Lauterbachs Gesetzesentwurf Ende März.

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15 Kommentare
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Rogg
1 Jahr zuvor

Na dann hoffen wir mal, dass der Bundesrat und die EU ein Einsehen haben….
Ist schon bekannt wie sich unsere Regierung bzgl. der single convention der UNO verhalten will oder wird…???

Fred
1 Jahr zuvor

//Die Legalisierung sei zu rechtfertigen, wenn der betreffende Staat “aufrichtig davon überzeugt ist und überzeugend argumentiert, dass er über dieses System die individuelle und öffentliche Gesundheit, die Sicherheit der Öffentlichkeit und/oder die Verhinderung von Gewaltverbrechen wirksamer umsetzen kann, als er dies über den prohibitiven Ansatz für Cannabis für Genusszwecke zu erreichen vermag.”//

Ein solches Gutachten hat das Gesundheitsministerium bereits in Auftrag gegeben.

Was die Holetscheksche Beauftragungswut in Sachen Gutachten angeht, kann man dem Mann nur raten, mal die letzten Jahrzehnte unter der Prohibition per Gutachten aufarbeiten zu lassen. Welche Ziele hatte der Staat und was wurde davon erreicht. Meine Prognose : Sowas würde dieser Mensch niemals in Auftrag geben. Denn dann hätte er das jahrzehntelange Versagen schriftlich

Haschberg
1 Jahr zuvor

Endlich mal ein vernünftiges Gutachten zu diesem sehr heiklen Thema. Hoffentlich findet es auch ausreichend Gehör!
Heutzutage orientiert man sich nämlich lieber an dem Gutachten, welches man selbst in Auftrag gibt, einem als Prohibitionisten am besten gefällt und welches die schlechteste Prognose abgibt.
Logik und neue wissenschaftliche Erkenntnisse scheinen hierbei absolut keine Rolle zu spielen.
Man will auf konservativer Seite weiter blindwütig auf Hanfkonsumenten einprügeln dürfen und so tun, als hätten wir dann eine bessere Welt.
Wir Millionen von Hänflingen dürfen uns im 21. Jahrhundert nicht weiter von diesem perfiden und menschenfeindlichen Machtapparat gängeln lassen.

Bodo Bleicher
1 Jahr zuvor

Zitat: “Dieses sagt aus, dass eine Legalisierung gegen EU-Recht verstößt. ” Nein, erstmal, dass Lauterbachs Pläne der Legalisierung gegen EU-Recht verstoßen. Das wird im Gutachten als erster Punkt ausgeführt – Nicht eine Legalisierung, sondern der aktuelle Richtungsentscheid der Ampel-Koaliation ist gegen EU-Recht Es wird erstmal nur betont, dass die EU die Wirkstoffe von Cannabis der Pharmazie wie Wissenschaft öffnete, also dementsprechend auch den Handel nach internationalen Abkommen bezüglich Betäubungsmittel ihrer Wissenschaftlichen Einordnung unterliegt. Lauterbachs Plan, THC wie Cannabis aus dem BTMG zu überführen, funktioniert nicht, weil er ja die Internationale Abkommenslinie der Wissenschaftliche Linie untergräbt, dass die Bezeichnung von Cannabis als Konsumgut unterschiedlichen Begriffen unterliegt, wie das Nutz- als Konsumhanf selbst, das die Synthesierung und Richtlinie der medizinischen Cannabisnutzung ohne… Weiterlesen »

Rogg
1 Jahr zuvor

@ Bodo Bleicher

also ich bin kein Jurist und auch sonst nicht so helle….
Kannst Du das für die etwas weniger schlauen, verständlich auf 3-4 Sätze runterbrechen..??

Fred
1 Jahr zuvor

Nachstehend der Link zum LTO Artikel, der deutlich umfassender mit dem Gutachten aus Nimwegen umgeht.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-legalisierung-gutachten-van-kempen-fedorova-nimwegen-europarecht-voelkerrecht-holetschek-wegener/

Richtig weit scheinen die Wissenschaftler zugehen. Hier ein Auszug der aufhorchen lässt :

Ein Staat könne sogar dazu verpflichtet sein, den Cannabisanbau und -handel für Genusszwecke im Rahmen einer Regulierung zuzulassen, wenn eine solche Regulierung z.B. das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit (das Recht, keine unmenschliche Behandlung zu erfahren) und das Recht auf Privatsphäre besser schützt als eine prohibitive Drogenpolitik, wie sie in den internationalen Drogenkonventionen vorgesehen ist.

Das ließt sich doch, wie Honig schmeckt.

Rainer
1 Jahr zuvor

Erst rein in den Koalitionsvertrag,und dann merken,geht nicht.

Bodo Bleicher
1 Jahr zuvor

@Rogg Ich kanns versuchen, nur, das Thema bleibt komplex gestaltet. Die Sätze werden mal kürzer Einleitend: Einfach? Lauterbachs Pläne, nicht die allgemeine Legalisierung, sind so knallhart darauf gerichtet, der neue Mafiaboss in der EU zu werden, dass dir als Konsument mit Interessen daran, dich selbst zu versorgen, schlecht wird. 1.) Das einlesbare bayrische Gutachten, das betont der Autor mit jeder Fußzeile, kritisiert den Legalisierungsvorschlag der Ampel alleine und trifft den Kern der Debatte relativ gut. Das betont der Autor so häufig, dass die freien Wähler einen leid tun können, dass die CSU klein Mut hut ist, sich von der Hopfen Lobby daran vorgeführt zu sehen, nur als Nachlaberer angesehen zu werden. 2.) Lauterbach will, dass du nur noch unter dem… Weiterlesen »

Andreas
1 Jahr zuvor

Was ist denn mit Holland die versuchen doch auch den Schwarzmarkt einzudämmen. Jetzt soll doch das grüne Gold legal In den Coffeeshop gebracht werden . Alles per eigenanbau .Ist Holland nicht in der EU ?

Bodo Bleicher
1 Jahr zuvor

@Rogg Oder ganz ganz kurz: Das bayrische Gutachten bestätigt nur, dass die Ampel Koalition vieles im Sinn hat, aber keine Konsumenten- oder Verbraucherfreundliche Legalisierung, eher eine verschärfung und Verwaschung von allem , wofür die Legalisierungsbewegung stehen möchte. Geht ausschließlich darum, dass du dir in Warteschlange stehend vielleicht im Quartal mal 4 Gramm zum Konsum kaufen darst, und den Rest der Zeit deine Privatquellen dazu zwingst, mit den Legalen Vertreibern in Streitschlichtung zur Gewerbesteuer zu stehen. Keine Austrocknung des Schwarzmarktes, kein Konsumentenschutz, kein Verbraucherschutz, kein Jugendschutz über die Abgabe hinaus, keine Einstellung der Abnahme von Meldungen bezüglich Betäubungsmittelverstoßverdächten – stalker in Prävention – keine staatlich zu deckende Einstellung von Nötigungen der Privatkonsumenten unter 50-100 Gramm pro Monat. Sowas beispielsweise ist mit… Weiterlesen »

Rogg
1 Jahr zuvor
Zuletzt bearbeitet 1 Jahr zuvor von Rogg
Andrea
1 Jahr zuvor

Schon mal was von Gefälligkeitsgutachten gehört?

Trec 0.1
1 Jahr zuvor

Liebe Lesende, all diese “Gut”achten achten nicht das Gute. https://www.youtube.com/watch?v=UYpL8uLR4zo Was Mensch mit sich selbst macht muß immer und überall frei und ohne irgendwelche Beschränkung selbstverständlich frei sein und bleiben. Ist das persönliche Streben nach eigener Glückseligkeit, ohne andere damit zu belasten, nicht bereits beschrieben gefordert? (vgl. Menschenrechte Quelle: UN) Hat nicht schon Gustav Radbruch gesetzliches Unrecht sehr fein definiert? …..wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Gibt es keine Hinweise dass derartige Verbote das genaue Gegenteil des behaupteten verursachen? Gibt es keine Belege dass gerade diese Substantz Menschen… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr zuvor von Trec 0.1
Ralf
1 Jahr zuvor

Noch ein letztes mal hier von mir: Es ist einfach nur noch ermüdend, wie man sich immer wieder auf haarspalterische jururistische Rechtsverdrehernebenkriegsschauplätze locken lässt, ohne das übergeordnete Menschenrecht z.B. auf Gleichbehandlung dem Wesen nach Gleichem (Alkohol und Cannabis) auch nur ein Mindestmaß an Beachtung zu schenken. Wenn man das nämlich tut, ist alles was z.B. @Bodo Bleicher der sicher Jura studiert, und irgendwann vom Elend der vor Gericht gezerrten Opfer profitieren wird, nur noch Makulatur.

Rogg
1 Jahr zuvor

@ Bodo

Du machst mich fertig…aber danke für die Ausführungen. !!!