Mittwoch, 1. Februar 2023

Sorgt das Bundesverfassungsgericht für Entkriminalisierung?

Bild: Archiv Su

Sorgt das Bundesverfassungsgericht für Entkriminalisierung? Laut LTO wird das BVerfG bis Frühsommer eine Entscheidung treffen.

Die Pläne zur Cannabislegalisierung spielen sich zur Zeit an zweierlei Fronten ab. Zum einen gibt es die Route über die EU-Kommission in Brüssel. Die andere Route, durch die Cannabis zumindest entkriminalisiert werden kann, ergibt sich über das BVerfG in Karlsruhe. Der aktuelle Eintrag ins Betäubungsmittelgesetz von Cannabis wird von drei Amtsgerichten als verfassungswidrig angesehen. Laut des Amtsgerichts (AG) Bernau (Richter Müller), des AG Münster sowie des AG Pasewalk verstößt die aktuelle Behandlung von Cannabis als illegales Betäubungsmittel gegen die Verfassung. Laut Einschätzung dieser Gerichte verstößt die aktuelle Rechtslage gegen mehrere Rechtsnormen u.a. gegen die §§ 29 Abs.1 Nr. 3, 29a und 31a BtMG, soweit sie den Besitz von Cannabisprodukten unter Strafe stellen, eine Vielzahl von Grundrechten und verfassungsrechtliche Vorgaben (Art. 2 Abs. 1 GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG). 

Die Alternative

Aktuell hat das Bundesgesundheitsministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches prüfen soll, ob die Legalisierung tatsächlich sinnvoll ist. Mit diesem Gutachten sollen die Grundlagen zum Gesundheitsschutz analysiert und bewertet werden. Das Gutachten wird, sofern es nach dem gängigen Kenntnisstand der Wissenschaft formuliert ist, sich eindeutig für eine Legalisierung aussprechen. Allerdings kann auch hier die EU-Kommission dennoch ein Veto dagegen einlegen. Deswegen ist es sinnvoll und wichtig, dass an der anderen Front auch eine gute Chance für mindestens eine Entkriminalisierung von Cannabis steht. 

Die Entscheidung des BVerfG soll bis Ostern gefällt werden. Sollte das Gericht allerdings das Cannabisverbot für verfassungskonform halten, ist es nicht mehr möglich, über die verfassungsrechtliche Route die Legalisierung zu erreichen. Dann bleibt nur noch die Option, über die EU-Kommission endlich Cannabis zu legalisieren. Andreas Müller kommentierte die anstehende Entscheidung des Zweiten Senats bei Twitter erfreut: “Auch Angeklagte haben ein Recht auf eine zügige Entscheidung”. 

Ein Beitrag von Simon Hanf

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12 Kommentare
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Rogg
1 Jahr zuvor

Wenn dann irgendwann entschieden werden sollte, daß die geltende Rechtsauffassung und die Kriminalisierung bzw. Verurteilung und Verknastung gegen das Gesetzt verstößt und schon immer hat, werden dann alle alten Urteile für Null und nichtig erklärt..??? Kennt sich da jemand aus…??

Trec 0.1
1 Jahr zuvor

In us und a wurde bei legalisierung diesbezügliches genullt…..

Hanu
1 Jahr zuvor

@Rogg

Man kann nicht mit einem verfassungswidrigen Gesetz bestraft werden. Die Entscheidungen würden alle aufgehoben werden.

“Die Nichtigkeit wirkt auch in die Vergangenheit und führt rechtlich gesehen zu einem Zustand, als ob das Gesetz niemals erlassen worden wäre.” Quelle: Homepage vom Bundesverfassungsgericht

Die können es aber auch “nur” als unvereinbar mit dem GG erklären, dann gelten alle Urteile, da es in Einzelfällen berechtigt sein könnte, was es auch wg. dem Argument Jugendschutz wohl sein wird.

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr zuvor von Hanu
Rogg
1 Jahr zuvor

@Hanu
Danke für die Info. D.h. wir wären nur moralisch die Gewinner…ein Sieg zweiter Klasse also. Mal abwarten wie es kommt.

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr zuvor von Rogg
Haschberg
1 Jahr zuvor

Leider bin ich da ziemlich skeptisch. Die haben rechtliche Instrumentarien unterschiedlichster Art, mit denen man allerhand ausbremsen kann.
Menschliche Logik zählt da nicht unbedingt. Hoffentlich irre ich mich in diesem Fall, wo es doch eindeutig um Freiheitsrechte von Bürgern geht, die sich nicht unbedingt mit der brandgefährlichen legalen Volksdroge Alkohol ihre Gesundheit ruinieren möchten.

Rogg
1 Jahr zuvor

@ haschberg
Tja…das ist halt Deutschland. Egal um welches Thema es geht, bei uns wird praktisch alles nur halbherzig umgesetzt- wenn überhaupt. Sei es die Klimawende, Mindestlohn, Geldwäsche oder eben Drogenpolitik.
Hoffen wir das Beste…

AngryFrog
1 Jahr zuvor

Der Bauernverband hat doch schon angefragt wie die Pläne der Regierung nun aussehen. Es gibt keine. Man hat keine Ahnung was man dort eigentlich legalisieren will. Selbst WENN also die Legalisierung kommt wird es ein massives Chaos geben.

Rainer
1 Jahr zuvor

Obwohl ein riesiger Unterschied zwischen Legalisierung und Entkriminalisierung besteht,wäre es für Konsumenten eine Verbesserung,mit der man aber auch nicht zufrieden sein kann.Da es aber keine Verbesserungen für Cannanutzer geben darf,wird nix draus.Die Strafverfolgung verschärt sich von allein.

Fred
1 Jahr zuvor

Ich denke, das die Chancen absolut nicht schlecht für uns stehen. Von 1994 bis heute hat sich die Welt rund um Cannabis heftig gedreht. Mehrere Länder haben legalisiert ( und existieren noch ), wir haben medizinisch legalisiert – und was ausschlaggebend sein könnte – die Märchen rund um die Pflanze sind zu einem Gutteil als solche entlarvt worden. Die Frage ist, wie das Gericht vorgeht. `94 ist man eher untypisch vorgegangen, denn man hatte die Gründe für die in Deutschland vorliegende Rechtslage genauer unter die Lupe genommen. Das ist deshalb untypisch, weil das Gericht die Gründe des Gesetzgebers normalerweise nicht hinterfragt und als gegeben hinnimmt. Es wird also normalerweise nur geprüft, ob Personengruppen überproportional und damit unrechtmäßig benachteiligt werden. Diese… Weiterlesen »

Lutz Krzysztofik
1 Jahr zuvor

Ich weiß und sehr viele andere Teile unserer Gesellschaft ebenso, dass Cannabis niemals unter das Betaübungsmittelgesetzt gehört und hätte.

Trec 0.1
1 Jahr zuvor

Hallo liebe Lesende, unserern höchsten Richtern hat 1946 schon Gustav Radbruch Richtungsfindung an die Hand gegeben: „Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr zuvor von Trec 0.1
Daniel Holler
1 Jahr zuvor

. .. … . ..Alle Pflanzen der Welt re-legalisiert damit Allahs Reich und Alles Gefühl – auch das Klima – die Stimmung Himmlisch und wir dann schöner weirden .(wird & werden) .. . .. . .. .:. .. . .. . .. ..

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr zuvor von Daniel Csavojetz Sommer Holler