Montag, 5. Dezember 2022

Polizist wegen Cannabis-Konsums entlassen

Berliner Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeilehrlings wegen gelegentlichen Cannabis-Konsums

Cannabis
Bild: Sadhu van Hemp

 

 

Von Sadhu van Hemp

 

 

Polizisten sind auch nur Menschen, denen Verständnis und Mitleid entgegengebracht werden sollte, wenn sie über die Stränge schlagen und dabei versehentlich Recht beugen. Kann halt schon mal passieren, dass die tägliche Jagd auf kleine Kiffer einen tragischen Ausgang nimmt – wie seinerzeit im März 2021 in Delmenhorst, als der 19-jährige Qosay Khalaf im Polizeigewahrsam das Bewusstsein verlor und wenig später im Krankenhaus verstarb. Die nachsichtige Staatsanwaltschaft Oldenburg konnte keine belastbaren Hinweise auf einen fremdverschuldeten Tod erkennen und stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten ein, der den flüchtenden Qosay zu Boden riss, ihm eine Ladung Pfefferspray verpasste und mit Polizeigriffen in Bauchlage fixierte. Es war völlig okay, dass der Polizeibeamte mehrere Minuten auf dem Rücken des Luft ringenden mutmaßlichen Cannabis-Straftäters kniete.

 

Was aber nicht passieren darf und absolut keine Nachsicht verdient, ist, dass ein Ordnungshüter in der Freizeit die illegale Droge Cannabis konsumiert, anstatt sich wie jeder andere anständige Bürger mit dem legalen Suchtgift Alkohol zu berauschen. In diesem Fall sind Polizisten nicht einfach „nur“ Menschen, die vor Gericht auf Verständnis hoffen können, sondern von Staat und Gesellschaft geächtete Cannabis-Junkies, bei denen erheblicher Zweifel an der gesundheitlichen und charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf besteht.

In diesem Sinne hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 18. November 2022 in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Polizist wegen gelegentlichen Cannabis-Konsums völlig zu Recht entlassen werden kann.

 

Der Antragsteller des Eilverfahrens stand seit April 2019 als Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin. Auf Grund vermehrter krankheitsbedingter Fehlzeiten und Sportbefreiungen wurde der Beamtenanwärter polizeiärztlich untersucht. Dabei wurde der junge Mann positiv auf Cannabis getestet. Die hohen Werte veranlasste die Polizeiärztin, auf einen „Tetrahydrocannabinol-Abusus“ (THC-Missbrauch) zu schließen, worauf sie ihn für „dauerhaft polizeidienstunfähig“ erklärte und seine Fähigkeit zur Abstinenz in Frage stellte.

 

Laut ärztlichem Bulletin könne gelegentlicher THC-Konsum zu Konzentrationsstörungen, fehlender Selbsteinschätzung, Wahrnehmungsstörungen und gestörter motorischer Koordination führen, weshalb der Antragsteller weder ein Dienstfahrzeug führen noch Dienst an der Waffe verrichten dürfe. Die körperlichen Einschränkungen verböten es, dass der Antragsteller die Aufgaben eines Polizeibeamten im Vollzugsdienst erfülle. Auch sei die erforderliche einjährige Abstinenz nicht nachgewiesen.

 

Gegenüber den Vorgesetzten räumte der Jungpolizist den „punktuellen Gebrauch von Cannabis“ ein. Daraufhin wurde er wegen fehlender gesundheitlicher Eignung und erheblichen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung fristlos aus dem Polizeidienst entlassen.

 

Das Gericht folgte in seiner Entscheidung dem medizinischen Gutachten. Es bestünden nachvollziehbar Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers. Als Polizeivollzugsbeamter sei er in besonderer Weise verpflichtet, „sich gesetzestreu zu verhalten“ und sein innerdienstliches und auch außerdienstliches Verhalten dahingehend auszurichten. Nun liege jedoch der Verdacht nahe, dass sich der Polizeianwärter nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht habe, „weil sich ein Drogenkonsument trotz der Straflosigkeit des Konsums regelmäßig wegen der vorausgehenden Handlungen des Erwerbs, der Einfuhr oder des Besitzes strafbar mache“.

 

Dass die Cannabis-Prohibition nun auch einen Gesetzeshüter in Teufelsküche gebracht hat, nährt den Verdacht, dass die deutsche Polizei nicht nur ein Problem mit Nazis und Rassisten, sondern auch mit Haschgiftsüchtigen hat. Es wäre also dringend angebracht, dass die Gewerkschaften der Polizei die längst überfällige Forderung stellen, alle Mitarbeiter des Polizeidienstes vierteljährlich einem Drogentest zu unterziehen.

 

 

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5 Kommentare
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Andreas
1 Jahr zuvor

Hätte er mal lieber ordentlich gesoffen, dann wäre er nicht entlassen worden, sondern man hätte ihm eine Therapie gegönnt bis zum jüngsten Gericht wenn nötig.
Alles ein Schwachsinn.

Haschberg
1 Jahr zuvor

Dass auch Vollzugskräfte kiffen, weiß ich schon seit den 1970er Jahren. Daran hat sich bis heute offenbar nichts geändert. Es ist nur schade, dass sie es noch immer illegal tun müssen. Ein Polizist, der hin und wieder mal einen Joint raucht, ist bestimmt nicht dienstuntauglicher als einer, der sich regelmäßig seinen Alkohol reinkippt. Alkoholiker wurden schon in den 70er Jahren im Staatsdienst geduldet und man versuchte diejenigen, die nicht mehr weit vom Rentenalter entfernt waren, bis dahin mehr im Hintergrund zu belassen oder sogar vorzeitig zu verrenten. Ich könnte hier Vorgänge schildern, die mir kaum jemand glauben würde. Schlimm finde ich es nur, dass man im Staatsdienst gerade die gefährliche Alkoholsucht schon immer lediglich als ein kleines Kavaliersdelikt angesehen hat,… Weiterlesen »

Fred
1 Jahr zuvor

Ob Polizist oder armer Sünder ohne Uniform…. das immer noch auf Grund von Argumenten bestraft wird, die frei erfunden, deshalb nie bewiesen und einfach nur Vorurteile darstellen, ist ein Skandal.

” Charakterliche Eignung ” , ” Konzentrationsstörungen” , ” fehlender Selbsteinschätzung, Wahrnehmungsstörungen und gestörter motorischer Koordination “. Und das bei gelegentlichem Konsum ? Das wird nach einer Legalisierung noch Jahre dauern, bis der Cannabiskonsument als völlig normal im Leben stehender Mensch wahrgenommen und als solcher behandelt wird. Wahrscheinlich wird es in Behörden und Gerichten erst einen Generationenwechsel geben müssen, ehe diese Ungerechtigkeiten aufhören.

Heisenberg
1 Jahr zuvor

Hier zeigt sich die Mauer,das Problem,welches erst noch bekämpft und eingerissen werden müßte,bevor legalisiert werden kann.

Andreas
1 Jahr zuvor

@hashberg
da kann ich Dir nur Recht geben. Ich habe beruflich, wie gesagt, damit zu tun. Solche Storys gibt es zuhauf und auch eine gute Menge an Polizeibeamten die sich auch mal was abzweigen von “gefundenem” Gras.
OK, nichts einzuwenden, nur die elende Heimlichtuerei muss endlich aufhören. Ich sehe immer noch diese Fotos aus den USA, wo Polizisten neben Kiffern stehen und lächeln und im Hintergrund steht eine schöne Pflanze. Das wäre schön wenn man keine Angst mehr haben müsste.
“Stell Dir vor, sie verbieten Gras und keiner macht mit”