Montag, 21. November 2022

Cannabis als Medizin – Steigen die Hürden?

Foto:Su/Archiv

Cannabis als Medizin – Steigen die Hürden? Ein Richtlinienentwurf erhöht eventuell die Hürden für die Verordnung mit medizinischem Cannabis. 

Der miserable Zustand des Gesetzes

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Richtlinienentwurf in Bezug auf die Verordnung mit medizinischem Cannabis entworfen. Durch diesen ignoranten Entwurf können die ohnehin schon kafkaesken Bedingungen noch weiter steigern. Dies legt ein Bericht der deutschen Apothekerzeitung nahe. Der Richtlinienentwurf wurde bereits vom Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken kritisiert. 

Dieser Zynismus ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Cannabispatienten in Deutschland und eine Schande für das ohnehin schon lächerliche System. Drei Viertel der Cannabispatienten in Deutschland haben berichtet, dass sich ihre Symptome unter der Therapie mit Cannabis verbessert haben. Dies ist das Ergebnis der Begleiterhebung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Aufgrund der Ergebnisse ist der G-BA verpflichtet, eine neue Arzneimittel-Richtlinie innerhalb von sechs Monaten zu entwerfen. Diese soll regeln, wie es mit der Verordnung, Therapie und der Kostenerstattung mit medizinischen Cannabis weitergehen soll. 

Der G-BA hat Ende Oktober den Entwurf für die Änderung der Richtlinie vorgelegt und am 1. November ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet. Die Fachverbände sind nun aufgefordert, diesen Entwurf zu kritisieren. Am Ende dieses Prozesses soll geregelt sein, wie die Kostenerstattung außerhalb zugelassener Indikationen bei cannabishaltigen Arzneien aussehen soll. Da die Begleiterhebung einen nicht-interventionellen Ansatz verfolgte liefert der Abschlussbericht nur eine schwache Evidenzlage. Die etwa 21.000 Datensätze können somit nur wenig zu der Entscheidung beitragen. Aus dem Bericht zur Begleiterhebung könne „kein Beleg für die Wirksamkeit und Sicherheit abgeleitet werden“, meint nun auch der G-BA. Es ergäben sich, so G-BA „keine Kriterien zur Abgrenzung von Patientengruppen oder bestimmten Produkten, für die ein Nutzen als belegt gelten […] kann.“ 

Die absurden Bedingungen

Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Cannabis-Patienten auf die Gnade der Krankenkassen angewiesen, die die Kostenübernahme genehmigen müssen. Nicht selten ist dafür der Kontakt zu einem Anwalt beziehungsweise sogar die Klage vor einem Sozialgericht notwendig. Aktuell steht zur Debatte, ob die Krankenkasse weiterhin ihrer Geldgier nachgehen darf und die Kostenerstattung oder “nur in begründeten Ausnahmefällen” ablehnen darf. Ein neuer Vorschlag des G-BA ist eine besondere Begründung des Arztes für die Verordnung von Cannabisblüten. So muss beispielsweise argumentiert werden, dass ein besonders schnelles Anfluten therapeutisch erwünscht sei. Auch müsse geprüft werden, ob nicht andere Cannabisarzneimittel zur Verfügung stehen. Die Begleiterhebung habe angeblich gezeigt, dass die Therapie mit Cannabisblüten schwieriger zu steuern sei. Dies liege zum einen an der erhöhten THC-Konzentration und zum anderen an der hohen Anflutgeschwindigkeit durch die inhalative Applikation, welche mit einem erhöhten Missbrauchspotenzial einhergehen würde.

Einige Experten stimmen diesen Aussagen nicht zu. Zu der Behauptung des erhöhten Missbrauchspotenzials wurde „immer wieder gemutmaßt, obwohl es keine Daten gibt, die diese These stützen“, kommentierte Professor Kirsten Müller-Vahl. Sie ist Oberärztin der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). „Interessant ist, dass in dem Bericht festgestellt wird, dass Cannabisblüten seltener zu Nebenwirkungen führen“, sagte Müller-Vahl im Juli gegenüber Science Media Center. 

Cannabis bald nur vom Facharzt?

Eine der Bedingungen für die Verordnung ist eine “nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome”. Eine weitere Bedingung ist, dass keine andere, dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entsprechende Leistung noch zur Verfügung steht. Dies soll unter Evaluation des Arztes und unter Berücksichtigung der Nebenwirkungen und des Krankheitszustandes des Patienten geschehen. Diese Bedingung könnte entfallen, wenn nur bereits der Punkt erreicht wurde, dass es keine Alternativen gibt. 

Laut eines weiteren Vorschlags müsse der Patient immer, wenn er die Cannabissorte wechseln möchte, sofern dieser Sortenwechsel mit einer Änderung der Dosierung einhergeht, einen weiteren Antrag auf Kostenübernahme stellen. Der G-BA setzt dem ganzen noch die Krone auf und erwägt, die Verordnung nur noch gewissen Fachmedizinern zu überlassen. Gerade da es bereits eine riesige Hürde ist, einen Arzt zu finden, der überhaupt bereit ist, Cannabis zu verschreiben, wird es den Patienten dadurch noch deutlich erschwert. Das Kontingent der cannabisverschreibenden Ärzte ist gering und die Wartelisten sind endlos. Schwerkranken Patienten den Zugang zu einer medizinischen Versorgung zu erschweren, ist ein besonders perfider Zynismus. 

Kritik der VCA

Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des Verbandes der cannabisversorgenden Apotheken (VCA), hält die im Richtlinienentwurf diskutierten Positionen für fragwürdig. Laut ihr würde der Vorschlag, dass nur bestimmte Fachärzte eine Therapie anordnen können, Patienten eine große Hürde auferlegen. „Einen Facharzt zu finden, der sich auf Cannabis als Therapie spezialisiert hat, und dort zeitnah einen Termin zu bekommen, erscheint so gut wie unmöglich“, sagte sie im Gespräch mit der DAZ. So würden einige der Vorschläge den Patienten das Leben erschweren.

Zudem stellen die bürokratischen Hürden den Patienten weitere Steine in den Weg. Sie hält es für möglich, dass Patienten dadurch in die inadequate Eigentherapie getrieben werden. „Die Therapie mit Cannabisblüten zur Inhalation weiterhin zu erschweren, wäre eine Katastrophe für schwerkranke Patienten, die auf diese Therapieform angewiesen sind“, sagt Neubaur. Die Kostenübernahme bei dieser Therapieform sei weiterhin sicherzustellen. „Umso wichtiger wird es im Rahmen einer evidenzbasierten Stellungnahme von allen Verbänden und betroffenen pharmazeutischen Unternehmen auf die Risiken hinzuweisen“, fügte Christiane Neubaur hinzu. 

Fazit

Der Zustand der Verordnung mit Cannabis als Medizin ist eine Schande. Deutschland hat ein Mängelexemplar eines Gesetzes erschaffen. Anstatt die massiven Mängel in diesem Gesetz zu beheben, werden die Mängel noch erhöht. Sämtliche Probleme wie die hohen Preise, die Schwierigkeiten einen verschreibenden Arzt zu finden, der Ärger mit den Krankenkassen kann nun noch mehr werden. Ein Gesetz mit massiven Mängeln noch schlechter zu machen ist eine fatale Idee, die konträr zu einer sozialen Gesundheitspolitik steht. Cannabis muss endlich wie ein normales Arzneimittel behandelt werden. Das Stigma muss endlich beendet werden. Die Organisationen die diesen Gesetzentwurf kritisieren haben nun bis zum 30. November Zeit, ihre Stellungsnahmen dazu abzugeben.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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6 Kommentare
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Andreas
1 Jahr zuvor

Ich klage nun seit 2,5 Jahren beim Sozialgericht und ein Termin für die Verhandlung steht in den Sternen. Der Witz dabei ist, dass ich jeden Monat fast 800 € für die Krankenversicherung zahle, dann das verschriebene Cannabis mit weiteren 300 €. Diese Zahlungen kann ich nur leisten, da ich aufgrund der Behandlung mit Cannabis erst überhaupt in der Lage bin die Arbeit zu machen, die mir das erlaubt. Würde ich, wie die Krankenkasse möchte, eine Menge Psychopharmaka nehmen, dessen Wirkung erst recht bestritten ist und die Nebenwirkungen haben, die mich arbeitsunfähig machen, bzw. mit denen ich meinen Job nicht machen kann, könnte ich die 800 € KV Gebühren gar nicht bezahlen. Was für ein Schwachsinn. Die Krankenkasse ist so gierig,… Weiterlesen »

Heisenberg
1 Jahr zuvor

Cannabis ist als schädlich eingestuft,und wird vor allem von Ärzten so betrachtet.So wie Ratten oder Kakerlaken einer Ausrottung unterzogen werden,so auch Cannabis.

buri_see_kaeo
1 Jahr zuvor

Obwohl das GG Art. 5.3 in völlig unverständlichem Beamtem-Deutsch verfasst ist, geht real dennoch daraus hervor, dass z.B. Mediziner in ihrer Ausbildung von der Erlangung manchen spezifischen Wissens befreit sind.
Ein Wissen um Cannabis habe ich bisher jedoch wiederholt bei Anästhesisten erlebt, die bewerteten die medizinische Relevanz einer Tüte wie die einer locker gedrehten Zigarette.
Weiteres lückenhaftes Wissen wird in “ungewollt schwanger in Deutschland” in der ARD beschrieben.
Noch was zur Selbstbestimmung? Auch ARD: “Harald Mayer kämfpt um seinen Tod”.
@ Andreas, es ist eine kaputte Gesellschaft geblieben.
    Und die Koalition labert und labert und labert…, wie lange noch? sh. Bürgergeld, Und dann hat’s sich mit Legalisierung!
mfG  fE

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Und sogar die Prohibitionisten im Bundessozialgericht machen Probleme:
https://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-1-KR-2121-RB-1-KR-2821-R-und-B-1-KR-922-R_Krankenkassen-duerfen-aerztliche-Verordnung-von-Cannabis-nur-auf-Vollstaendigkeit-und-Plausibilitaet-hin-ueberpruefen.news32360.htm
Nach dem Urteil gibts zwar für die Krankenkassen einige Einschränkungen, aber leider auch für die behandelnde Ärzteschaft. Unsere reaktionäre Justiz schafft es aufgrund der Gesetzeslage nicht, eine menschenrechtlich korrekte medizinische Versorgung zu gewährleisten. Wenigstens die Gleichstellung mit anderen rezeptpflichtigen Medikamenten könnte doch trotz naziverstärkter pseudochristlicher Säufermehrheit im Bundesrat gesetzlich leicht zu regeln sein, einfacher wie die Legalisierung als Genussmittel.

Haschberg
1 Jahr zuvor

Will man etwa den gesamten angestrebten Erneuerungsprozess im Sinne einer cannabisfeindlichen Union nach und nach wieder rückgängig machen?
Wieso eigentlich lässt unsere neue Regierung ein derart rückständiges, patientenfeindliches Vorhaben dieser Verbände zu Lasten hilfesuchender Patienten überhaupt zu?
Ist es der gewaltige Druck der Pharmalobbyisten, die den Politikern unablässig auf den Füssen herumtrampeln, um ihre einseitigen Profitinteressen auf Teufel komm raus durchzusetzen?
Wir Bürger sollten uns ein derart mieses Gebaren im Gesundheitssektor nicht gefallen lassen und unseren Unmut darüber öffentlich artikulieren.

Fred
1 Jahr zuvor

Ja, es ist ein Desaster. Ein immer grösser werdender bürokratischer Moloch. Wenn ein Arzt oder eine Ärztin sich bereit erklärt, Cannabis auf Kassenrezept zu verschreiben, liegt ein Aufwand von mehreren Stunden an. Mit ungewissem Ende. Das ganze wird mit sage und schreibe 15 EU ( und ein paar Gequetschten ) vergütet.

Meine Ärztin schlug die Hände über dem Kopf zusammen als ich mit einem entsprechenden Wunsch bei ihr aufschlug. Nie wieder würde sie einen solchen Zirkus mitmachen. Obwohl sie selbst überzeugt von Cannabis als Medizin ist. Ich kann es ihr nicht verdenken.