Dienstag, 8. November 2022

Cannabisapotheke: Kundendaten aus Versehen geleakt

Cannabis aus der Apotheke
Foto: marker

Eine Cannabisapotheke hat Kundendaten aus Versehen geleakt. Ein Dokument mit den sensiblen Daten wurde an einen Kunden geschickt.

Einem Mitarbeiter einer Versandapotheke, die sich auf Cannabis spezialisiert hat, ist ein gravierender Fehler unterlaufen. Dieser wollte frühmorgens ein Angebot einem Kunden per Mail schicken. Allerdings wählte der Mitarbeiter dabei eine Liste mit sensiblen Kundendaten aus, die er dann versandte. In dieser Liste waren neben den Namen der Kunden auch die verordnete Menge sowie die Namen der verschreibenden Ärzte. Das Dokument war insgesamt 90 Seiten lang. Da es sich bei medizinischem Cannabis um ein Betäubungsmittel handelt, geht es um besonders sensible Gesundheitsdaten. 

Laut des Berichts veröffentlichte der Kunde einen Teil dieser Liste in einem Forum. Glücklicherweise aber schwärzte er die Namen der Kunden. “Nur so wurden wir überhaupt auf den Fall aufmerksam“, berichtete der Inhaber der Versandapotheke.

Der Kunde wurde von der Apotheke kontaktiert. „Zum Glück wurden die Daten nicht weitergegeben. Und die Person hat uns rechtsverbindlich bestätigt, dass sie die Daten gelöscht hat. Nach Einschätzung unseres Rechtsanwalts wäre es daher nicht notwendig, weitere Schritte einzuleiten“, so der Inhaber.

Die Apotheke kontaktierte den Landesdatenschutzbeauftragten, um diesen Fall aufzuarbeiten. Gerade weil es sich um hoch sensible Daten handelt, ist in diesem Fall eine Aufarbeitung des Sachgehalts essentiell. Glücklicherweise wurden die Daten nicht weiter geteilt und es wurden keine Kundennamen der Öffentlichkeit präsentiert. Dennoch muss dieser Fehler aufgearbeitet werden, um zukünftig solche Fehler zu vermeiden. Die medizinische Versorgung mit medizinal Cannabis muss verbessert werden.

Ein Beitrag von Simon Hanf

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

3 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Haschberg
1 Jahr zuvor

Zum letzten Satz, “die medizinische Versorgung mit Medizinal Cannabis muss verbessert werden”, kann ich nur sagen:
Die medizinische Versorgung mit Medizinal Cannbais sollte dringend mit anderen pharmazeutischen Medikamenten gleichgesetzt und ebenso problemlos gehandhabt werden.

Heisenberg
1 Jahr zuvor

Ein Problem ist auch,daß Cannabis als Betäubungsmittel gehandelt wird.

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Der Zugang zu sensiblen Kundendaten müsste sich doch auch in Apotheken leicht durch komplizierte Passwörter absichern lassen. Ausserdem könnten bei ihrer Verwendung bestimmte Arbeitsschritte in den ausführenden Programmen wie z.B. Akkumulation vieler solcher Daten in einer übergeordneten Gesamtdatei oder einem neuen Ordner sowie ihre Extraktion ebenfalls über den Einsatz von Passwörtern blockiert und abgesichert werden. Es ist eigentlich ein durch den Einsatz geeigneter Software durchaus lösbares Problem. Absurderweise wird dabei Cannabis wie im Betäubungsmittelgesetz als Betäubungsmittel aufgelistet, obwohl es von seiner Wirkungsweise her gar kein Betäubungsmittel sondern ein nicht nur medizinisch vielseitig einsetzbares pflanzliches Mittel ist. Die Legislative ignoriert nach wie vor wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und die Apotheken müssen das ignorante Spiel dementsprechend mitmachen.