Samstag, 30. Juli 2022

Bekifft Autofahren bleibt verboten

Foto: Su/Archiv

Bekifft Autofahren bleibt verboten trotz Legalisierung. Wer unter Drogeneinfluss mit dem Auto fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Der Bußgeldkatalog veröffentlichte am 28. Juli ein Statement zum Autofahren unter Cannabiseinfluss. Dies ist und bleibt unabhängig von einer Legalisierung verboten. Denn jedweder Drogenkonsum (inklusive Alkohol) mindert die Reaktionsfähigkeit der Verkehrsteilnehmer. Dementsprechend bleibt es weiterhin nicht erlaubt, sich nach dem Rauschkonsum einer Substanz hinters Steuer eines Fahrzeugs zu setzen. 

“In § 24a Abs. 2 StVG heißt es hierzu „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“

Wer eine solche Tat begeht, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Beim ersten Verstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, einmonatiges Fahrverbot
  • Beim zweiten Verstoß: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte, dreimonatiges Fahrverbot
  • Bei mehreren Verstößen: 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, dreimonatiges Fahrverbot” 

heißt es offiziell im Statement des Bußgeldkatalogs.

Die Problematik hierbei ist, dass es bei Alkohol einen legitimen Grenzwert gibt. Diesen gibt es z.Zt. bei Cannabis nicht. Hier ist die Politik gefordert einen adäquaten Grenzwert festzulegen. Dieser Grenzwert muss einbeziehen, das Cannabis mehrere Tage nach dem eigentlichen Konsum noch nachweisbar ist. Somit ist es möglich, aktuell noch, seinen Führerschein zu verlieren obwohl man nüchtern ist. Eine neue gesetzliche Regelung muss dies berücksichtigen und die Grenzwerte sowie die Messmethoden dementsprechend anpassen. Ansonsten gilt weiterhin, berauschtes Fahren bleibt illegal. Die Grenzwerte sind für Cannabispatienten schon angepasst. Nämlich nach einer ärztlichen Überprüfung der Fahrtauglichkeit kann ein Patient unter Cannabiseinfluss fahren sowie unter Einfluss anderer Medikamente auch. Lediglich die Fahrtauglichkeit muss gewahrt bleiben.

Ein Beitrag von Simon Hanf   

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6 Kommentare
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Egal
1 Jahr zuvor

Das ist einfach nur Dumm!
Mit anti depressiva darf man Auto fahren obwohl man dann 24/7/365 Stunden im dauer Rausch ist!
Und das Zeug hat es in sich, so das beim gesunden Menschen verstand auf das fahren dann besser verzichtet!

Bei Cannabis ist das nicht so und man darf nicht fahren.
Was ist das für eine Dumme Politik
Die Verantwortlichen sollten beides mal selbst testen und danach sich dazu Äußern

Haschberg
1 Jahr zuvor

Bei dem noch immer geltenden, stark überzogenen willkürlichen Grenzwert von 1ng werden demnach bis auf Weiteres sehr viele, längst wieder nüchterne Konsumenten zu fahruntüchtigen Verkehrteilnehmern abgestempelt.
Leider hat dies mit einer vernünftigen, den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen gemäßen Regelung überhaupt nichts zu tun und es wird weiter einseitig mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
So jedenfalls sollte eine angestrebte Legalisierung nicht aussehen, zumal man Cannabispatienten ein relativ gefahrloses Steuern eines Verkehrsmittels bereits bestätigt hat.
Das sollte genauso für den Freizeitkonsum gelten.

Haberkuck
1 Jahr zuvor

Habt keine Angst, es wird nicht legalisiert.

Hans Dampf
1 Jahr zuvor

Bekifft Autofahren bleibt verboten trotz Legalisierung.
??? Welcher Legalisierung???

Rainer
1 Jahr zuvor

Das Schengengender Abkommen oder wie das heißt,hat für etliche Autofahrer gesorgt,die es aus Holland importierten.Dagegen mußte man was unternehmen.Für mich ist das der eigentliche Grund für das Führerscheiverbot für kiffer.

buri_see_käo
1 Jahr zuvor

Wie die Überschrift des Themas es schon sagt und es auch zu erwarten wäre: Ja ABER, immer unbekifft KFZ gefahren zu sein führt bei Freizeit-Cannabis-Konsumenten auch zum Verlust der FE, weil ja nach den, die Fahrtüchtigkeit nicht beeinflussenden, Abbauprodukten beurteilt wird. Was für ein Stuss ist denn da zu lesen?, wenn man dem Link “Bußgeldkatalog” folgt? Erstens geht mir die missbräuliche Verwendung des Begriffes “Drogen” schon seit Ewigkeiten auf den Senkel; da ist Alkohol scheinbar davon ausgenommen. Würde man den richtigerweise dem Wort Rauschmittel zuordnen, wäre das imageschädigend, oder wie? Ja, richtig @ Egal, zur Behandlung meines CK wurde ich auch mit einem Antidepressiva (und Blutdrucksenker) behandelt. Nach Absprache mit dem behandelnden Arzt wegen des “DauerVollBreitSeins” wurde das Antidepressiva abgesetzt;… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr zuvor von buri_see_kaeo