Das Berliner Start-up Bunte Blüte wird vom Berliner Kammergericht freigesprochen
Das Berliner CBD Start-up Unternehmen wurde laut Informationen der Gründerszene freigesprochen. Ende 2020 wurde nämlich gegen das CBD-Unternehmen Anklage erhoben, da die getrockneten CBD-Blüten in den Brownies berauschend gewirkt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte damals dem Start-up ein bandenmäßiges Rauschgifthandel vorgeworfen. Das Start-up Bunte Blüte verkauft online verschiedene CBD-Produkte, auch getrocknete CBD-Blüten. Diese Blüten jedoch beinhalten auch eine geringe Menge des Wirkstoffs THC. Die berauschend wirken können. Im Jahr 2020 hieß es, das Unternehmen würde fahrlässig handeln, weshalb auch die Ware beschlagnahmt wurde. Nun entschied aber das Kammergericht zugunsten des Start-ups. Denn die Gründer hätten nicht wissen können, wie die CBD-Blüten in Brownies wirken. Als Beispiel wurden die Supermärkte wie Lidl, Aldi oder die Drogeriekette DM genannt. Die ebenfalls CBD-Produkte zum Verkauf anbieten, obwohl diese auch als Rauschmittel missbraucht werden könnten.
Zum Glück so ausgegangen, Bunte Blüte hatte diesbezüglich aber Stress genug – es ist eine Farce wie da gehandelt wird, einfach nur unglaublich was passiert – hier nix anders, große Firmen verkaufen Brownies, auf die kleinen Hersteller wird losgegangen
Hoffe sehr, dass dieses Urteil Schule macht und man den sinnlosen Krieg gegen CBD-Produkte, aber natürlich auch zeitnah gegen THC-Hanfprodukte endlich einmal beendet.
Unsere heillos übervölkerte Welt steht nicht zuletzt wegen des aktuellen Krieges vor einer nie dagewesenen globalen Hungerkatastrophe.
Da sollten auch in Deutschland alle zur Verfügung stehenden Ackerflächen mit Getreidesorten und Hanf bestellt werden, um die Bestände an potenten Grundnahrungsmitteln so gut es geht zu sichern.
Es muss jetzt schnell gehandelt werden, sonst könnte es zu spät sein. Wir müssen unsere bisherige ressourcenverschwendende Lebensweise komplett auf den Kopf stellen.
Alles was umweltschädlich ist, sollte massiv bekämpft und alles was gut für die Umwelt ist (wie der Hanfanbau) ohne Einschränkung gefördert werden.
Alkohol kann auch als Rauschmittel mißbraucht werden, passiert aber in deutschland nicht. 🙂
Um mit CBD-Brownies wirklich eine richtig berauschende Wirkung vergleichbar der von potenten THC-Blüten oder -Harz zu erzielen muss davon schon mindestens 1 kg auf einmal gegessen werden. Das beweist wiederum grundsätzlich die Absurdität einer CBD-Strafverfolgung wegen potenzieller Verwendung von CBD-Hanfprodukten als Rauschmittel. Aber die wenigsten Gerichte gehen auf diesen Sachverhalt ein. Schliesslich verzapfen ihre Gutachter dabei oft einen Haufen theoretischen Müll, der in der Praxis so gut wie nie umsetzbar ist. Aber wenigstens hats in diesem Fall trotzdem einen Freispruch gegeben, wenn auch aus einem anderen Grund. Nur schade, dass die medizinisch wertvollen CBD-Produkte nun wohl vernichtet werden und trotz Freispruch ein erheblicher materieller Schaden für die Betroffenen bleibt. Wenn die Ampel endlich mal Gas geben würde bei der kompletten… Weiterlesen »