Freitag, 1. April 2022

Feuer auf Burkhard Blienert

Feuer auf Burkhard Blienert

Zum Vordenken und Nachdenken

Beitrag von Hans Cousto

Lausbub ist, besonders im süddeutschen Raum sowie in der Schweiz und in Österreich, eine scherzhafte Bezeichnung für einen frechen oder zu Streichen aufgelegten Buben. Ältere Lausbuben werden nicht selten als Schlawiner oder Schlingel betitelt. Mit diesen Begriffen werden Menschen bezeichnet, die einen pfiffigen, gerissenen, lebhaften Charakter haben und sich nicht selten in spitzbübischer Art dem Gaunertum widmen. In Meyers Konversationslexikon von 1888 heißt es zum Gaunerwesen: „In dem ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts steigerte sich während der Kriegsnöte, namentlich in den Grenzländern an den Rheinufern, das Übel (Gauner) zu einer unerträglichen Höhe. Die Gauner bildeten nicht geschlossene Banden, sondern pflegten sich nur gelegentlich zu gemeinsam auszuführenden Streichen zu vereinigen und sich, mochte der Anschlag gelungen sein oder nicht, alsbald wieder nach allen Seiten zu zerstreuen.

Betreiber von Geschäften, die Lebensmittel verkaufen, egal ob Supermarkt, Tante Emma Laden oder Späti, befürchten, dass ein Verbot des Verkaufs von Bier und Wein an Jugendliche unter 18 Jahren, dem Gaunertum Vorschub leisten könnte und dass die jugendlichen Schlawiner und Schlingel sich organisieren und vermehrt in den Läden auf Diebestour gehen werden, wenn sie ihr Bier nicht mehr kaufen können. Statt über ein Verbot nachzudenken sollte doch lieber über Kultur vorgedacht werden. Jugendliche sollten die Möglichkeit haben, mit erwachsenen Menschen die Kultur betreffend alkoholischer Getränke kennen zu lernen. Ein generelles Verbot treibt mit Sicherheit einige Jugendliche ins Abseits, sie werden heimlich saufen, sich zusammenrotten und vielleicht gar neue Jugendgangs bilden.

Peter-Ulrich Wendt schrieb bereits 1993 in seinem Text „Hasst du was, dann bist du was. Zum gewaltförmigen Verhalten Junger Menschen“ mit klaren Formulierungen, die auch heute voll zutreffend sind. „Die Bedingungen für die erfolgreiche gesellschaftliche Integration junger Menschen haben sich derart verändert, dass eine Einpassung in das so gegebene, gesellschaftlich vorgegebene Normen- und Verhaltenssystem insgesamt erschwert und für Teile unmöglich wird. Für immer mehr junge Menschen mündet dieser Prozess in gesellschaftlicher Desintegration.

Ein striktes Alkoholverbot für Menschen unter 18 Jahren wird sicher zu einer vermehrten gesellschaftlichen Desintegration von Jugendlichen führen und der Bildung von Jugendgangs oder Jugendbanden begünstigen. Ja, eine Ausgrenzung von Jugendlichen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann leicht dazu führen, dass sich diese Jugendlichen ihre Identität über Beziehungen in (delinquenten) Gleichaltrigengruppen aufbauen. Die Jugendgang dient dann als Ersatz für die bisherigen Beziehungen, von denen die betroffenen Jugendlichen durch das Verbot in ritueller Hinsicht ausgegrenzt werden. Einen vernünftigen, kulturell integrierten Umgang mit Alkohol lernen die Jugendlichen auf jeden Fall unter solchen Bedingungen sicher nicht. Vor diesem Hintergrund sollte der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkard Blienert, nochmals mit Jugendlichen und denen, die sich um ihr Wohlergehen kümmern, die Frage erörtern, ob so ein Verbot mehr Schaden als Nutzen bringt. Generell sollte in der Drogenpolitik der kulturelle Aspekt des Drogengebrauchs – egal ob Cannabis oder Alkohol – weit mehr als bisher im Fokus der Aufmerksamkeit und der Überlegungen verankert werden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, warnte in diesem Zusammenhang vor Aktionismus. Das begleitete Trinken von 14- und 15-Jährigen in Begleitung ihrer Eltern, Großeltern, Tanten oder Onkels in Restaurants zu kippen, sei „wenig zielführend“, sagte Sorge der Zeitung Rheinische Post. Dass Jugendliche im geschützten Umfeld ihrer Eltern über Alkohol aufgeklärt würden, habe sich bewährt. Statt das Mindestalter für Bier und Wein heraufzusetzen, forderte Sorge, die Kontrollen beim Getränkekauf konsequenter umzusetzen. Dem CDU-Politiker zufolge sollten zudem Präventionsangebote ausgebaut werden. „In Schulen, Sportvereinen und über die sozialen Medien muss die klare Botschaft lauten: Alkohol ist schädlich und nur in Maßen zu genießen, im besten Fall überhaupt nicht.“ Und er ergänzte: „Wenn ein Teenager das erste Bier mit dem Vater trinkt, ist das allemal besser als ein Filmriss auf einer Party.

Der stellvertretende Vorsitzende der Partei Die Linke und auch deren drogenpolitischen Sprecher, Ates Gürpinar, hält ein solches Verbot für einen eher symbolpolitischen Akt, der viele junge Menschen nicht vom Alkohol fernhalten werde. „Die Maßnahme droht, nur die zu erreichen, die ohnehin risikobewusst konsumieren.

Johannes Lindenmeyer, Professor für Klinische Psychologie an der Medizinischen Hochschule Brandenburg, sieht den Vorschlag des Drogenbeauftragten ebenfalls kritisch. So wird er in der Zeitung Die Welt wie folgt zitiert: „Jugendliche sollten lernen, vernünftig mit Alkohol umzugehen. Verbietet man Alkohol, wird er umso attraktiver. Es besteht die Gefahr, dass Jugendliche im Geheimen trinken und sich zum Muttrinken animieren.

Burkhard Blienert plädiert für eine Neuregelung beim Verkauf von Bier oder Wein an junge Menschen. „Für mich sprechen viele medizinische Argumente dafür, das Erwerbsalter für Bier, Wein und Schaumwein auf 18 Jahre zu erhöhen“, sagte der SPD-Politiker der Zeitung Die Welt. Und weiter sagte er: „Was politisch möglich ist, werden wir sehen. Was jedenfalls so gar nicht geht, ist das sogenannte begleitete Trinken.“ Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein der Eltern oder einer anderen sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Sekt in einem Wirtshaus oder einem Festzelt trinken. Der Verkauf von Bier, Wein und Sekt sowie das Trinken in der Öffentlichkeit ist derzeit ab 16 Jahren ohne dem Beisein einer sorgeberechtigten Person erlaubt.

Verbietet man den Jugendlichen plötzlich das gesellige Bier, wird der unerlaubte Alkoholkonsum auf einmal viel attraktiver. Dieser wird in geheimen Gruppen stattfinden und dort gibt es dann keine Kontrolle, ob nur Bier, Wein und Sekt getrunken wird oder auch Schnaps, Whisky und Absinth. Aus diesen geheimen Gruppen können sich dann richtige Gangs herausbilden. Darüber sollte Herr Blienert nicht nur nachdenken, sondern besser vorher denken, damit es nicht soweit kommt.

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8 Kommentare
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Pedro Kann
1 Jahr zuvor

Alle bei Verboten der einen oder anderen Art des Alkoholkonsums befürchteten Mechanismen dürfen geneigte Entscheider:innen anhand der Cannabisprohibition sozusagen an lebenden Objekten studieren

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr zuvor von Pedro Kann
Smile Indica
1 Jahr zuvor

Strolch bleibt Strolch, wobei dass eine Verharmlosung ist und bei Blienert nur ein kleiner Teil der Wahrheit ist.

Haschberg
1 Jahr zuvor

Wir sollten nicht den tödlichen und somit viel gefährlicheren Alkohol mit einer nicht tödlichen Heilpflanze vergleichen, die sogar ein hohes medizinisches Potential hat. Das sind zwei völlig verschiedene Substanzen, von denen leider ausgerechnet die weitaus Gefährlichere legal ist. Ich selbst hatte schon früher als Jugendlicher und danach im Staatsdienst zusammen mit meinen Freunden und Kollegen genügend Probleme mit der weit verbreiteten Sauferei und wäre damals dankbar gewesen, wenn der Staat über diese fürchterliche Volksdroge mehr Aufklärung betrieben und man sie nicht einfach so ohne Weiteres überall bekommen hätte. Viele Väter sind damals früh verstorben, auch weil sie oft den billigen Hauswein gesoffen und damit ihre Leber ruinierten. Daher finde ich, dass Herr Blienert hier unbedingt neue Akzente setzen und endlich… Weiterlesen »

Rainer
1 Jahr zuvor

Wenn begleitetes Alktrinken mit 14 erlaubt und scheinbar auch befördert wird,spricht nichts gegen begleitetes Jointrauchen ohne Tabak,weil man den erst ab 18 Jahren rauchen darf.Der mögliche Schaden,wäre nicht größer,aber vielleicht kleiner.

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Da Alkohol schädlicher und gefährlicher als Cannabis ist wäre es angemessen nicht nur endlich Cannabis zu legalisieren, sondern im Zuge dieser Legalisierung auch den Schädlichkeits- und Gefährlichkeitsunterschied zwischen Hanf und Alk bei der gesetzlichen Regelung der Altersuntergrenzen des erlaubten Konsums mitzuberücksichtigen. Es entspräche Null Gerechtigkeitssinn das Harmlosere erst in einem späteren Alter zu erlauben als das Schlimmere. Aber dieser autoritäre Obrigkeitswahn immer alles nur mit Verboten regeln zu wollen sitzt wohl auch bei Blienert noch sehr tief. Nur – auf den erhobenen Zeigefinger folgt zwangsläufig oft der erhobene Mittelfinger und wenns nur heimlich ist.

Franz Fritz
1 Jahr zuvor
Haschberg
1 Jahr zuvor

Danke an Franz Fritz für diesen älteren, aber megasuperguten Video-Hinweis!!!
Dieser Altfreak spricht mir wahrlich aus der Seele und hat mich sogar dazu bewegt, einen Kommentar zu schreiben.
Denn auch Jahre danach stehen wir Hanfkonsumenten noch immer an der gleichen verlorenen Stelle und müssen uns von den perfiden politischen Realitätsverdrehern weiterhin auf der Nase herumtanzen lassen, die uns noch immer den unsäglichen Schwachsinn vorgaukeln wollen, dass es besser wäre Alkohol zu trinken als zu kiffen.

UngeimpftUndFrei
1 Jahr zuvor

Ich habe heute wieder viel dazugelernt. Z.B. wußte ich gar nicht daß wenn die Eltern dabei sind Jugendliche schon ab 14 Jahren Alkohol trinken dürfen, also mitten in der Pupertät wo es dann auch genug persönliche Entwicklungsprobleme gibt – wie z.B. der erste Liebeskummer – die einen guten Acker abgeben auf dem Alkoholabhängigkeit wunderbar gedeihen kann. Auch wußte ich nicht daß in diesem Fall der Alkohol – an dem jedes Jahr rd. 75.000 Menschen Deutschlandweit sterben – gar nicht mehr so giftig ist. Aber ist ja klar wenn die Eltern dabei sind kann gar nix passieren. Hinweise wegen Schwangerschaft auf Flaschen mit Alkoholisierten Getränken sind demnach eigentlich nicht nötig, weil die Mutter des Fötus ja dabei ist wenn Alkohol konsumiert… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr zuvor von UngeimpftUndFrei