Mittwoch, 6. Mai 2020

Nächste Justizposse um den Cannabis-Wirkstoff CBD

Amtsgericht Freiburg verhandelt gegen den „Gründerpreisträger der Stadt Lahr“ wegen Drogenhandels mit CBD-Blüten in nicht geringer Menge

Cannabis
Bild: Sadhu van Hemp

 

 

Von Sadhu van Hemp

 

 

Seit gestern muss sich der aus Lahr stammende Inhaber der auf Cannabis spezialisierten Ladenkette „Hanfnah“ vor dem Amtsgericht Freiburg wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-jährigen Tobias Pietsch vor, in seinen beiden Ladengeschäften in Freiburg und Lahr sowie in seinem Online-Shop unerlaubten Handel mit CBD-Blüten und „CBD-Haschisch“ betrieben zu haben. Die dritte von Pietsch geführte Hanfnah-Filiale in Lörrach fand in der Anklageschrift keine Erwähnung. Angesetzt sind zwei Verhandlungstage. Obwohl CBD-Produkte keine psychoaktive Wirkung haben und per se nicht verboten sind, droht dem Angeklagten ein längerer Zwangsaufenthalt im Zuchthaus.

 

2015 eröffnete Pietsch in Lahr seinen ersten Laden, 2017 folgte die Filiale in Freiburg. Im Januar 2019 erhielt er für sein innovatives Geschäftsmodell mit hohem Wachstumspotenzial den mit 5000 Euro dotierten Gründerpreis 2018 der Stadt Lahr, verbunden mit zwei weiteren Förderpreisen der Volksbank und Sparkasse im Wert von je 1000 Euro.

 

Doch so richtig konnte sich Pietsch über die Ehrung im Alten Rathaus und die 7000 Euro Preisgeld nicht freuen: Wenige Wochen zuvor hatten sich Polizei und Staatsanwaltschaft mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss die Ehre gegeben und wegen des Verdachts auf illegalen Drogenhandels Razzien in den Hanfnah-Geschäften in Lahr und Freiburg durchgeführt. Wie üblich ging es polizeitechnisch rustikal zu, da CBD-Hanfblütenhändler trotz ordentlicher Gewerbeanmeldung nach baden-württembergischer Rechtsauffassung auf der gleichen untersten Stufe stehen wie Schwerverbrecher und deshalb die ganze Härte des Gesetzes zu erfahren haben. Die Polizei erbeutete bei der Plünderung der Läden knapp 3,8 Kilogramm CBD-Cannabis. Insgesamt wurden Waren im Wert von rund 25.000 Euro konfisziert. In die Waagschale zur Bemessung der Schwere der Straftat kamen noch weitere 500 Gramm, die Pietsch zwischen 2017 und 2019 über seinen Online-Shop verkaufte. Die Einnahme betrug etwa 4900 Euro.

 

Bei Prozessbeginn beteuerte der Angeklagte seine Unschuld: „Produkte, die bei mir beanstandet werden, gibt es auch in Bioläden und Kiosken.“ Er verweist auf Tees, Salben und Öle, die Cannabidiol (CBD) enthalten, aber anders als bei Cannabis einen deutlich geringeren THC-Anteil haben. Bei der Anwendung oder Einnahme könne keine berauschende Wirkung erzielt werden. „Ich verstehe nicht, dass das jetzt so einen Skandal auslöst“, wird Pietsch in der regionalen Presse zitiert. Seines Wissens sei der Verkauf von CBD-Produkten nach gängiger Rechtsauffassung erlaubt, wenn der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegt. „Bei diesem komplizierten rechtlichen Rahmen habe ich mir Mühe gegeben, dass alles anständig ist“, unterstreicht Pietsch seine Aussage. Auch beim THC-Gehalt habe er stets genau auf die Einhaltung des Grenzwertes geachtet, was ein Untersuchungsbericht bestätigt hätte. „Der Wissensstand bei Cannabis ist noch auf einem anfänglichen Niveau“, führt Pietsch aus. Ärzte und Apotheker hätten sich noch gar nicht eingehend mit den mehr als 400 Wirkstoffen der Hanfpflanze beschäftigt.

 

Pietsch ist gesprächig und macht keinen Hehl daraus, dass sich viele von Krankheit gebeutelte Kunden auf Wunsch von ihm beraten ließen. Und er weiß, wovon er spricht: Zur Linderung seiner Neurodermitis habe er Cortison durch CBD-Öle ersetzt. Zudem lasse er sich seit drei Jahren medizinisches Cannabis verschreiben: „Ich wurde 17 Jahre lang kriminalisiert und verfolgt, obwohl ich meine Leiden damit therapiert habe.“

 

Vor Prozessbeginn hatte Pietsch das Gericht gebeten, das Verfahren auszusetzen und per Richtervorlage nach Artikel 100 Absatz 1 Grundgesetz vom Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Hanfverbots prüfen zu lassen. Die Richterin Julia Pfizenmaier kam diesem Wunsch nicht nach. Kein Wunder, ist es doch wesentlich bequemer, den Ball flachzuhalten und kurzen Prozess zu machen – zumal Tobias Pietsch ankündigt, notfalls in Eigeninitiative durch alle Instanzen zu gehen. Für ihn ist die Lage existenzbedrohend, wenn 20 bis 30 Prozent des Umsatzes, die er aus dem Verkauf von CBD-Produkten erzielt, wegbrechen, weil er – anders als die Konkurrenz – den Verkauf einstellen muss.

 

Der Prozess wird am 12. Mai fortgesetzt. Gestern versammelten sich vor dem Gerichtsgebäude unter Einhaltung der Corona-Notstandsverordnung 20 Unterstützer und Demonstranten, die auf die rechtswidrige Kriminalisierung des Gründerpreisträgers der Stadt Lahr aufmerksam machten.

 

 

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35 Kommentare
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Heisenberg
3 Jahre zuvor

Unrechtsstaat Deutschland macht Karriere. Das ist Justiz-und Staatsterror aller erster Güte. Leider zieht sich der Entzug der Grundrechte von Menschen mittlerweile bis in deutsche Gerichte und gehört dort mittlerweile zum Standard. Das ist keine Demokratie mehr, das ist der Terror einer gekauften und mißbrauchten Justiz und die Schwarzroben besitzen nicht den Anstand und den Charakter, dazu nein zu sagen. Widerliche Schleimer und Duckmäuser im Staatsdienst, dazu noch korrupt und verlogen bis zum Anschlag. Was für ein entsetzliches und widerliches Gesindel, das in Deutschland vorgibt Recht zu sprechen.

Hermes
3 Jahre zuvor

Es stinkt zum Himmel,
auf der Loveparade sterben Menschen und Verletzen sich ,nichts passiert,
NSU Prozess genauso sehr,sehr unvollkommen Aufgeklärt…..
Aber jetzt viel Rauch um nichts.
Fehlt nur noch das man einen Herrn Pietsch wie eine Hexe öffentlich verbrennt!
Dabei kann er doch garnichts dafür ,
Gott hat doch die Welt erschaffen (das weiß jeder Messdiener) , mit ihr den Hanf.
Soll man Ihn doch verbrennen !
Wenn es nicht so krank wäre könnte man sich totlachen.

Heisenberg
3 Jahre zuvor

Freisler wäre stolz, er hat würdige Nachfolger gefunden!!!!!!!!
Deutsche Gerichte im Jahr 2020 sind wieder so deutsch wie bei den Nazis, wo ist der Unterschied? Es wird nicht Recht gesprochen sondern schreiendes Unrecht praktiziert. Der Volksgerichtshof ist auferstanden und lebt!!!!!!

Hermes
3 Jahre zuvor

Ja , @ Heisenberg
man kann nur hoffen das das BVerfG noch funktioniert.
Und Tobias Pietsch alle Daumen drücken das ein Wunder geschieht!

H'79
3 Jahre zuvor

Schade dass so wenige demonstriert haben – Widerstand ist mehr als 20 Leute in der Großstadt Freiburg. “Widerstand 2020” könnte eine neue Partei werden, Corona-Wahnsinn und CannabisKriminalisierung haben ihre Parallelen bzw sind Ausgebürte gleichen Stamms.

Lars Rogg
3 Jahre zuvor

Himmelschreiend ekelhaft. Unsere Richtergilde sollte sich in Grund und Boden schämen. Aber die freuen sich, mal wieder Steuern für einen Haschgiftler ohne Gift verschwenden zu können. Drecksland !!!
Heisenberg…sehr treffend !!

Anna Bis
3 Jahre zuvor

Wenn sich die Cannabis-Szene nicht leider oft selbst als linke Chaos-Truppe („Unrechtsstaat Deutschland“ etc.) inszenieren würde, hätte Haschisch bestimmt ein noch sehr viel besseres Image. Ich wünsche dem Händler und allen vernünftigen Cannabis-Freunden viel Erfolg in unserem berechtigten Kampf für die gute Sache!

Bin Ichdumm
3 Jahre zuvor

In einer Welt in der Regierungen Geld mit Waffen verdienen, braucht keiner pazifistische, gegen Gewalt demonstrierende Kiffer. Siehe 70‘s.

Rainer Sikora
3 Jahre zuvor

Die haben vergessen,das Wasser, das für die Zubereitung von Hanftee vorgesehen war, zu beschlagnahmen.Den Laden hätte der Staatsschutz nur mit Gasmaske betreten dürfen,wegen der Suchtgefahr beim einatmen von Grasduft.Es fehlen auch Hinweisschilder wegen dem CBD-Gift.Total unprofessionell.Hoffentlich kommt heraus, wer hier in den Knast kommen müßte.Gemeine Diebe.

M. A. Haschberg
3 Jahre zuvor

Vielleicht sollte sich der Betroffene in dieser umstrittenen Angelegenheit auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.
Schließlich hat er niemandem auch nur im Geringsten irgend welchen Schaden zugefügt.
Im Gegenteil, er wollte mit seinem fundierten, auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Grundwissen, kranken Menschen helfen und hat dafür eine Jahrtausende alte Heilpflanze auf CBD – Basis empfohlen, die ein natürliches und vielfältiges Anwendungsspektrum ohne psychoaktive Wirkung aufweist.
Es handelt sich hierbei um eine vom ethischen Standpunkt her einwandfreie und menschenwürdige Entscheidung.
Warten wir mal ab, was der für den nächsten Prozesstermin einbestellte und hoffentlich unabhängige Gutachter dazu zu sagen hat.

R. Maestro
3 Jahre zuvor

Daumen hoch! SO macht man sich Freunde! (Zynismus). Gerade mit solch widersprüchlichen Aktionen bewirkt man höchstens, dass man sich einmal mehr fragt, wie sehr wir verararscht, äh, geleimt werden. Was haben die Ahnen bisher mit ähnlich diktatorischem Verhalten erreicht? Nichts! Null! Cäsar, Mussolini, Gaddafi, Hussein, …. Der ganze Scheiss schaukelt sich hier hoch. abartig. Wann dieser Wahn hier ein Ende findet, keine Ahnung. Aber umso weiter man macht, umso unschöner wird es enden. Wann sich das Blatt wendet, keine Ahnung. Aber dann trete ich den Schergen bei jeder Möglichkeit, rechtlich in die Eier. Auch wenn der/die Betreffende niemals Cochones hatte. Der eine , der Drecks-Nixxon, ruft den Krieg gegen (illegale) Drogen aus. Die Dehnbergerin verzapft, einen Krieg gegen Drogen gibt… Weiterlesen »

Tjarko Frey
3 Jahre zuvor

Nazis raus!

Luke
3 Jahre zuvor

https://www.inselsberg-online.de/2020/05/razzia-in-bad-liebenstein-verdacht-auf-drogenhandel/amp/?__twitter_impression=true
48 Pflanzen gefunden, 30 Fahrzeuge incl zweier LKW eingesetzt. Das ist mal verhältnismäßig…

czpromoter
3 Jahre zuvor

so geht es eben aus, wenn man $-Zeichen in den Augen hat und versucht, mit illegalen Sachen sich die Taschen voll zu machen. Da hilft es auch nicht, dass man sich vor Gericht unwissend und doof stellt und versucht die Justiz für dumm zu verkaufen.

buri_see_käo
3 Jahre zuvor

Wenn man $-Zeichen in den Augen hat, macht man sich mit einem Kiosk die Taschen voll.
Die Bälger, die nur in DE zuverlässig durch großflächige Werbung in die Nikotinsucht verarscht werden dürfen, werden schon für den Reibach sorgen, nicht wahr Dutertla Ludwig?
mfG  fE

buri_see_käo
3 Jahre zuvor

Die Sachen sind nur abhängig von den Personen, die damit umgehen, illegal.
Tobias Pietsch, Hanfbar (in BS): CBD = illegal
Penny, Edeka, Rewe: nicht nur CBD, sondern auch geringes THC = legal
Die Justiz muss nicht auch noch dumm sein, sie ist doch schon selektiv.

Nicht kiffen macht blöde, sondern saufen!,
oder wie ist zu erklären, dass im bieraffinen Süden DE’s
die Corona-Infizierten-Rate wesentlich höher als im Norden ist?
mfG  fE

czpromoter
3 Jahre zuvor

#Pietsch #hanfnah #freiburg ist nicht wegen #CBD angeklagt, sondern wegen illegalem Verkauf von #Hanf #Blüten weil die unter BtMG fallen …. nur dummgekiffte kapieren das nicht

buri_see_käo
3 Jahre zuvor

Man muss das nicht kapieren, und man kann auch ohne zu kiffen dumm dein. Lesen reicht schon.
Auf den von mir o.g. Produkten von o.g. Händlern steht:
Messmers #Bio #Hanf #Blüten #Tee

Nachhilfe in Rechtschreibung. Richtig ist:
“…nur Dummgesoffene kapieren das nicht.”

czpromoter
3 Jahre zuvor

der Pietsch scheint, wie auch einige andere hier, das ganze für ein lustiges Spielchen zu halten.
Diese „Posse“ zeigt sich dann beim Urteilsspruch, wenn er sich ne Haftstrafe einfängt. Damit dürfte dann sein „Business-Ausflug“ in die Welt des Hanfes erledigt sein …. alles Traumtänzer die glauben ein Staatsanwalt oder Richter lässt sich von dummen Kiffersprüchen beeindrucken.

czpromoter
3 Jahre zuvor

Mein Tip für die nächste Headline hier:
„Gründerpreisträger der Stadt Lahr wegen Drogenhandel zu Haftstrafe verurteilt“
Richterin erklärt dem Verurteilten, der sich für schlauer als Ärzte und Apotheker gehalten hat, in der Urteilsbegründung den Unterschied zwischen CBD (Owi) und Hanf-Blüten (BtMG Straftat).

Ein längerer Zwangsaufenthalt im „Zuchthaus“ droht ihm nicht, weil es seit Jahrzenten keine Zuchthäuser mehr gibt, die heissen jetzt JVA und sind durchaus für die Verhältnisse komfortabel ausgestattet. Auch auf den gewohnten Joint muss man nicht verzichten, den gibt es dort unter der Hand auch. Man kann mit Naturalien dafür bezahlen, das nennt man hausintern „innovatives Geschäftsmodell“ und es geht da vollzugstechnisch durchaus rustikal zu.