Montag, 27. April 2020

Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Cannabis-Verbot

Höchstes deutsches Gericht prüft seit Freitag die Zulässigkeit der Richtervorlage des Bernauer Jugendrichters Andreas Müller

Cannabis Andreas Müller
Andreas Müller – „Querulant im Namen der Gerechtigkeit“

 

 

Von Sadhu van Hemp

 

 

Im September 2019 hatte Jugendrichter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau zwei Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgesetzt und angekündigt, sich an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu wenden, um die Rechtmäßigkeit des Cannabis-Verbots von höchster Instanz prüfen zu lassen. Müller vertritt wie Millionen andere Bürger*innen die Ansicht, dass die Strafverfolgung von Cannabis-Konsumenten verfassungswidrig ist.

Letzte Woche pünktlich zum „Weltkiffertag“ hat Müller den umfassend begründeten Normenkontrollantrag eingetütet und nach Karlsruhe zum höchsten deutschen Gericht gesandt. Seit Freitag prüft nun das Bundesverfassungsgericht, ob die Richtervorlage nach Artikel 100 Absatz1 Grundgesetz (GG) überhaupt zulässig ist.

 

Der Vorgang der Zulässigkeitsprüfung kann dauern. Die Chancen, dass die Richtervorlage diese Hürde nimmt, dürften fifty-fifty stehen. Im Kern wird es davon abhängen, ob das Amtsgericht Bernau genügend Fakten vorgetragen kann, die das Bundesverfassungsgericht davon überzeugen, eine juristische Neubewertung der Verfassungskonformität des Cannabis-Verbots vorzunehmen.

 

Bereits 2002 hatte Richter Müller das BVerfG angerufen, um prüfen zu lassen, ob das Cannabis-Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richtervorlage wurde seinerzeit für unzulässig erklärt, unter anderem mit der Begründung, dass das BVerfG an eine frühere, eigene Entscheidung aus dem Jahre 1994 gebunden sei. Das Amtsgericht Bernau habe damals keine neuen Tatsachen dargelegt, „die geeignet seien, eine von der früheren Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts abweichende Entscheidung zu ermöglichen“, begründete das BVerfG 2004 den Beschluss der Nichtzulassung der Richtervorlage.

 

Diesmal ist Andreas Müller zuversichtlicher. „Es ist dringend geboten, dass sich das Bundesverfassungsgericht, das sich nun über 26 Jahre nicht mehr mit der Cannabis-Prohibition auseinandergesetzt hat, mit der Frage befasst, ob die Verfolgung von Millionen von Menschen in der Bundesrepublik Deutschland wegen des Umgangs mit Cannabis noch zeitgemäß ist und den Ansprüchen einer freiheitlichen Gesellschaft und dem Auftrag des Grundgesetzes, insbesondere Minderheiten zu schützen, entspricht“.

 

Auf 140 Seiten führt Müller unter anderem aus, dass inzwischen Erkenntnisse vorlägen, die die Gefährlichkeit von Cannabis anders als früher bewerten. Müller verweist auf neuere Belege, wonach sich „die allgemeine Annahme, dass der Konsum von Cannabis eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht“, nicht nachweisen lasse. „Zwar lässt sich zeigen, dass stärker problembehaftete Personen besonders häufig konsumieren, Belege für eine schädigende Substanzwirkung von Cannabis lassen sich hingegen nicht finden“. Auch sei festzustellen, „dass angesichts der Millionen von Konsumenten sich relativ wenige wegen der Hauptdiagnose Cannabis in ambulanter oder stationärer Behandlung begeben“.

Auch verweist Müller auf das Gleichheitsgrundrecht (Art.3 GG), das er durch das Cannabis-Verbot verletzt sieht: „Die unterschiedliche Behandlung von Cannabis gegenüber dem Alkohol muss als grob willkürlich betrachtet werden.“

 

Nun denn, schauen wir mal, ob die Damen und Herren Juristen vom Bundesverfassungsgericht genug Mumm haben, mit der Zulassung der Richtervorlage die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten zu brüskieren und in ein, zwei Jahren vielleicht sogar per Gerichtsurteil einen Paradigmenwechsel in der Cannabis-Politik herbeizuführen.

 

 

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Ben Fischer
3 Jahre zuvor

Südafrika, Mexiko, Italien…wenn schon die höchsten Gerichte in solchen Ländern geurteilt haben, dass das Cannabisverbot verfassungswidrig ist….dann kann doch das höchste deutsche Gericht nicht zu einem anderen Schluss kommen…oder wie hält es der Staat mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung?

Lars Rogg
3 Jahre zuvor

Wenn man bedenkt mit welcher Begründung Roman Herzog damals als oberster Verfassungsschützer die Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis abschmetterte, kann ich mir nicht vorstellen, dass die jetzige Judikative das anders sieht. Trotz einer bestimmt hervorragend ausgearbeiteten Argumentation durch unser aller Held Richter Müller. Damals hiess es ja, dass Alkohol nicht zu Missbrauch führe, da Alkohol ja primär zu Genusszwecken getrunken würde, Cannabis aber nur zu Missbrauch führen würde. So hab ich es in Erinnerung. Schon damals war die Begründung an den Haaren herbeigezogen und eine Beleidigung für Kiffer, als auch eine Verharmlosung der Alkoholproblematik. Extrem Respektlos, beiden Gruppen gegenüber !!! Da ja die Ernennung ins oberste Richteramt auch immer die momentanen politischen Verhältnisse bzw. Weltanschauungen wiederspiegelt, kann man sich an… Weiterlesen »

H'79
3 Jahre zuvor

@Lars Rogg

Dann würde unser BverfG anderen entsprechend befugten Gerichten nachstehen aus Ländern, die nicht verdächtig sind weiterentwickelt zu sein. Armes Deutschland … ?

buri_see_käo
3 Jahre zuvor

@Ben Fischer, Italien?, warten wir mal, wegen der coronabedingten Zahlungsmittelhilfen…
die könnten an Bedingungen geknüpft sein, da wackeln die paar Pflanzen pro Haushalt.
Korruption, Erpressung, das Spezialgebiet der DE Regierung, musste ja mal gesagt werden.
Der Herr Richter Müllers Antrag ist beim Bernauer (Amts)gericht als pdf abgelegt;
eine sehr gut brauchbare Zusammenfassung von Argumenten…
Auch mal warten…, bis das BVG dereinst sagt:
“dat undeutsche Kram, dat woll’n wa hier nich hah’m, Knüppel frei”
2. Punkt, ging ca. Herbst durch die Medien, ein Rüffel eines ~ Europäischen Gerichtes:
In DE wäre die Unabhängigkeit der Justiz / Gerichtsentscheidungen nicht gewährleistet,
wegen der Ministerweisungsbefugnis, daher doch auch richtig “Eunuchentruppe”,
Beispiel Sterbehilfe; gibt es einen Bewegtbildbeitrag, scheusslich.
mfG  fE

Hans Dampf
3 Jahre zuvor

Toi,toi,toi für dieses überaus wichtige Vorhaben.
Hoffentlich kommt etwas vernünftiges dabei heraus.

DIE HANFINITIATIVE
3 Jahre zuvor

Ganz liebe Grüße und Wünsche für Richer Müller und UNSER ALLER Anliegen. Es wird auch an UNS liegen, inwieweit wir eine gute Debatte in die Gesellschaft tragen. Also RAN AN DEN SPECK! 😉 Ich wiederhole einmal einen Brief, den wir an die lieben “Netzfrauen” geschrieben haben. Ich denke, wir haben(!) MENSCHEN-Rechte und wir haben gute Ziele und Gutes im Sinn, für uns und für die, die wir lieben und die uns so sehr brauchen. Unsere lieben Kinder und Enkel und unsere lieben älteren Mit-Menschen. […] Brief an die Netzfrauen: Liebe Netzfrauen, das sind ausgezeichnete Recherchen. Wenn wir einen Preis zu vergeben hätten, dann würdet ihr ihn bekommen. So vergeben wir unsere Liebe, unseren tief empfundenen Respekt und unsere Zuneigung und… Weiterlesen »

join
3 Jahre zuvor

Ich will UNS ALLEN auch viel erfolg wünschen… Im endefekt geht es ja dadrum Cannabis mit moderneren Augen zu betrachten und diese hinterwäldler endlich aufzuklären… das ist aber ein allgemeines problem in DE das viele allte säcke ihre posten nicht räumen wollen… und solange wie man den deutschen diese hitlerschei…e vorwirft solange wird auch cannabis ein Monster bleiben….. aufklährung/ propagander fällt von staaatsseiten immer negativ oder unerklärlich für den kleinen mann aus… schaut euch doch jetzt einfach alle mal um…. diese bevormundung durch den staat… also reißt euch alle am schlüpper und überlegt mal was richtig/falsch oder nötig/unnötig ist … wir könnten uns als land gerade neu erfinden… die frage ist doch wer lässt uns das NICHT tun…oder kommt das… Weiterlesen »

R. Maestro
3 Jahre zuvor

Warum muss Hr. Müller alleine kämpfen?
Liegt es an vorauseilendem Gehorsam, dass sich da kein weiterer traut?
Ist es eine Tradition, Übrigbleibsel eines Freislers nach unten zu treten und nach oben zu schleimen?
Die Richtertische sind ja erhöht. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen?
Gegenüber einem Angeklagten wird die Hierarchie deutlichst nach aussen gekehrt.
Ist Herr Müller denn der einzige, der sich traut diesen Unsinn in Frage zu stellen?
Anscheinend. Vor Gericht wird den “Haschgiftverbrechern” Größe vorgespielt.
Die wahre Größe zeigt sich jetzt.
Traurige, selbstgefällige Freislers!

M. A. Haschberg
3 Jahre zuvor

Sollte das BVG den völlig berechtigten, auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und menschlicher Logik basierenden Antrag von Richter Müller, aufgrund irgendwelcher fadenscheiniger Begründungen abermals abschmettern, werde ich diesbezüglich auch noch mein letztes verbliebenes Quentlein Achtung vor diesem “sogenannten Rechtsstaat” verlieren.

Lars Rogg
3 Jahre zuvor

@H´79 leider hab ich keine große Hoffnung, dass sich unser höchstes Gericht anderen Entscheidungen in dieser Welt anschließen wird. Unsere Gerichte sind ja nicht frei von politischer Einflußnahme. Ich denke es wird von obersten Stellen schlicht nicht gewünscht, dass diese Droge positiv gesehen wird. Ich weiss nicht ob der Herr Voßkuhle politische Ambitionen hat. Wenn ja, dann will er sicher nicht als der Präsident in die Geschichte eingehen, der dieses Mördergift auf unsere Kinder losgelassen hat. Das wäre politischer Selbstmord. Sowohl für ihn, als auch für seine Partei. Man stelle sich vor was für Schlagzeilen im Boulevard das geben würde : Wollen die unsere Kinder vergiften ?? Mörderdroge legalisiert..!!! AfD-tut was !!! So oder ähnlich würde Bild und co ihre… Weiterlesen »

Jan
3 Jahre zuvor

Auf http://www.loesungen.jetzt findet Ihr die beste Partei für die Legalisierung von Hanf. Die Partei hat auch das beste und modernste Wirtschaftssystem weltweit im Programm. Näheres unter http://www.economy4mankind.org

Weiterführende Info’s auf http://www.www.un-normal-portal.weebly.com

R. Maestro
3 Jahre zuvor

Hat mir gegen Ende der vorgeschobenen Verhandlung mein Anwalt zugeraunt, ich solle mich vor Gericht entschuldigen.
Hab ich nicht. Danke, umsonst bezahlte Karrikatur eines Rechtsverdrehers.
Entschuldigen, FÜR WAS DENN???
Für die insgesamt komplett unrechtmaßige Hausdurchsuchung hat sich auch niemand entschuldigt.

Löffel habe ich noch alle, aber seltsam, seitdem fehlt mir mein Salzstreuer.
Zukoksten kann man sich mit dem Inhalt nicht. Es ist auch nicht im Bericht zur Beschlagnahme erschienen. Somit Diebstahl!

join
3 Jahre zuvor

Also bei völliger freigabe wird man den Exportweltmeistertitel nicht halten können es sei denn es ist Cannabis mit im spiel wo durch man das bruttoinlandsprodukt hoch halten könnte… so jetzt aber eins und eins ist…. zwölf … ich denke das solche gedankenspiele schon eine rolle bei den endscheidungsträgen spielen… es wird ja nicht nach der meinung von fachleuten also menschen die schon dreißig jahre kiffen usw. gefragt… man könnte studien mit unsren betagten dauerkiffern machen wenn die sich zu verfügung stellen würden… an dehnen könnte man zumindest langzeitfolgen erforschen und ende des jahres zu einem ergebnis kommen.. ohne dieses mega tohuwabohu zu veranstallten…OHHH lets go to work PEACE und bleibt gesund

BenFischer
3 Jahre zuvor

Kann das Bundesverfassungsgericht diesen Antrag überhaupt noch abschmettern, wenn… 1.) viele Gerichte in anderen Ländern das Verbot bereits für verfassungswidrig erklärt haben? 2.) wenn die Mehrheit der Strafrechtsprofessoren das Gesetz für verfassungswidrig hält? 3.) immer mehr Länder entkriminalisieren und legalisieren (darunter auch Länder wie USA / Kanada) 4.) es auch bereits 1994 schon Richter am Bundesverfassungsgericht gab, die die Entscheidung (Verfassungskonformität des Cannabisverbots) in Teilen nicht mitgetragen haben? 5.) wenn die Mehrheit der Deutschen sich dafür ausspricht, dass wenigstens Konsument entkriminalisiert werden sollen? 6.) wenn sich die Mehrheit der Parteien im Bundestag mindestens für die Entkriminalisierung ausgesprochen hat? Zudem hat das Bundesverfassungsgericht 1994 angeordnet, dass die Rechtmäßigkeit des Verbots ständig auf Grundlage neuer Erkenntnisse überprüft werden muss, was bisher auch… Weiterlesen »

Leo 420
3 Jahre zuvor

Ehrenmann Andreas Müller!
Den Rest kannst du vergessen,es braucht mehr solche Leute,viele halten sich da eher zurück..ich seh das Problem hier in DE bei der Alkohol Lobby und Pharmaindustrie die tief in der Politik verstrickt sind.
Hoffen wir Mal die Richter in Karlsruhe entscheiden diesmal anders als früher und dann kann sich was ändern.haut rein.bleobt gesund.420

DENY
3 Jahre zuvor

Ganze leben warte ich an Legalisierung bitte .. ♡

Rainer Sikora
3 Jahre zuvor

Zuerst müßte die Richtervorlage nach Artikel 100 Absatz 1 zugelassen werden.Da sehe ich auch schon das Ende des ganzen Verfahrens,aufgrund einer faulen Ausrede vom Bundesverfassungsgericht.Im Schnellverfahren abgeschmettert, wie ich die kenne.

R. Maestro
3 Jahre zuvor

@Leo420

Stimmt: Da ist Herr Müller ein seltener Ehrenmann.!

Der einzige Richter, welchem man Respekt zollen kann.

Heisenberg
3 Jahre zuvor

Und mal schauen was die gekaufte Justiz so von sich gibt?