Mittwoch, 13. März 2019

Junger Staatsanwalt auf CBD-Feldzug während der Seniorenmesse in Nürnberg

Mein-CBD.de unter den betroffenen Ausstellern.


Vom 27. Februar bis zum 3. März fand in Nürnberg die Touristik und Garten Messe Freizeit statt. Zusätzlich wurde dort im Rahmen der Veranstaltung auch die Invivia abgehalten, die sich an ältere Personen richtet, um lebenspraktische Antworten mit Perspektiven und Trends zu vermitteln. Unter anderem waren auch einige Händler von CBD-Produkten vertreten, welche auf großen Anklang stießen und mit ihrem Produktportfolio den Nerv der Zeit trafen. Nachdem die ersten vier Tage lang ein reibungsloser Verkauf der praktisch anwendbaren Nahrungsergänzungsmittel und Cremes garantiert werden konnte, brachte der fünfte Tag eine böse Überraschung für die anwesenden Händler mit sich. Der problemlos gebuchte und ebenso bezahlte Stand des bekannten Onlineportals Mein-CBD.de bekam am 03.03.2019 überraschenden Besuch von einem jungen Staatsanwalt, der sich nach eigener Aussage spontan auf die Messe begab und beim Erblicken des stattfindenden Handels berufen fühlte dem Treiben ein Ende zu bereiten. Mithilfe von zwei herbeigerufenen Polizisten vermittelte er den Betreibern des Messestandes, dass er der Meinung sei, hier Gefahr im Verzug zu erkennen, weshalb eine Räumung des Standes notwendig wäre. Er verdächtigte den bekannten Händler öffentlich einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz durchzuführen, was eine Sicherstellung der konsumierbaren Waren zur Folge hatte. Ein junger Staatsanwalt auf CBD-Feldzug während der Seniorenmesse in Nürnberg.

Der 26 jährige Staatsanwalt Herr Rühl fühlte sich wohl im Recht, als er entgegen des Widerspruchs des verantwortlichen Händlers David Beck von Mein-CBD auf der Invivia-Messe in Nürnberg spontan von seiner Macht Gebrauch machte. Trotz des Protestes der anwesenden Messegäste und anderer Aussteller begann er mit der Hilfe von zwei Beamten den Warenbestand des CBD-Händlers einzusammeln und zu beschlagnahmen. Obwohl Nahrungsergänzungsmittel nicht unter die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln fallen, fühlte sich Herr Rühl im Recht, eine mögliche Gefahr in Verzug zu verhindern. Seinen eigenen Vorstellungen entsprechend. Trotz der erklärenden Worte des Händlers, der Gäste und anderer Aussteller wollte der junge Staatsanwalt nicht anerkennen, dass der Verkauf von mit CBD versetzten Produkten nicht gegen die geltende Gesetzeslage verstößt, weshalb er sich auch nicht davon abbringen ließ, einen Warenbestand in der Werthöhe von circa 10000 Euro zu beschlagnahmen.
Nach geschlagenen zwei Stunden des Diskutierens und Konfiszierens erhielt der verantwortliche Händler Herr David Beck dann letztendlich ein offizielles Beschlagnahmungsprotokoll überreicht, das über den Vorfall genauen Bericht liefert und über den Sachverhalt etwas Auskunft gibt. Einzig Produkte, die nicht zum Verzehr geeignet waren, überließ Herr Rühr dem um seinen Warenbestand erleichterten Händler, der zuvor vier Tage lang mit den Nahrungsergänzungsmitteln auf großes Interesse bei den vornehmlich älteren Besuchern der Invivia stieß. Darunter befanden sich Öle von Cannabigold, MyCBD und Hemptouch sowie oral anwendbare Sprays und Kapseln der einzig mit industriellem Hanf arbeitenden Produzenten. Auch zwei weitere Händler von CBD-Produkten durften mit dem 26-jährigen Staatsanwalt aus der Abteilung Rauschgiftkriminalität auf die gleiche Art Bekanntschaft schließen, obwohl selbst große Drogerieketten Waren mit CBD in ihrem regulären Sortiment in Nürnberg führen.
Nun muss die Staatsanwaltschaft – und Herr Rühl – beweisen, dass im rechtlichen Rahmen gehandelt wurde und eine Überschreitung des Rechts seitens der anwesenden Händler stattgefunden hat. Dafür müsste durch die amtliche Lebensmittelüberwachung nun in Stichproben festgestellt werden, dass die einschlägigen Rechtsvorlagen bezüglich des Handels mit CBD-Nahrungsergänzungsmitteln nicht eingehalten wurden. Da weder verschreibungspflichtige Medikamente noch Produkte verkauft wurden, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wäre dies die einzige Option für den jungen Staatsanwalt nicht auch noch im Nachhinein öffentlich sein Gesicht zu verlieren.

Dass sich Staatsanwälte oft jedoch nur bedingt mit Hanfprodukten richtig auskennen, bewies erst kürzlich der Fall eines Cannabispatienten, dessen Konsummuster anhand seines mitgeführten Arzneimittelarsenals ausgerechnet wurde, ohne geltende Vorgaben bezüglich der Aufbewahrungsbestimmungen des natürlichen Medikaments in die Berechnung einfließen zu lassen …

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10 Kommentare
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Tom
5 Jahre zuvor

So eine Luftpumpe. Den kann man ja nichtmal zum Zigaretten holen schicken. Der fliegt glatt hin und verbiegt dabei die Münzen. Ist Papi reich oder hat er das richtige Parteibuch oder beides? Dann weiß ich wie der Filius Staatsanwalt wurde. Kakistokratie wie sie leibt und lebt. Oder glaubt einer allen Ernstes dass es bei uns anders läuft als bei den Amis? Ein solcher Erstsemesterfehler DARF einem ausgebildeten Volljuristen NICHT unterlaufen. Da stimmt etwas ganz und gar nicht mit seinem Wissensstand, und mit seiner Einstellung gegenüber der Gesellschaft schon gar nicht. Als Staatsanwalt sollte er doch die §§ 240 und 344 StGB kennen. Der gilt ganz besonders für Staatsanwälte und Richter. Was folgt jetzt? Schadensersatzleistungen, Disziplinarverfahren und die Versetzung des “Staatsanwaltes”… Weiterlesen »

Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Ein Glück für die CDU.Der Staatsanwalt könnte das C mißdeuten.

Otto Normal
5 Jahre zuvor

“Er war Jurist und hatte auch sonst nur einen mäßigen Verstand”
(Goethe)

hans furth
5 Jahre zuvor

Na, wer hats gewusst? Von gestern: Die EU-Kommission beurteilt CBD als “Novel food”, als “neuartiges Lebensmittel”. Dieser Stoff muss deshalb zugelassen werden. Vorher dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit CBD nicht verkauft werden. Auf Anfrage von “Report Mainz” teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit: “Da diese Zulassung bisher nicht erfolgt ist, sind derartige Erzeugnisse nach unserer Auffassung bislang nicht verkehrsfähig. Dem BVL ist derzeit keine legale Möglichkeit bekannt, Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol auf den Markt zu bringen.” https://www.presseportal.de/pm/75892/4216020 Wenn Ihr wissen wollt woher? Diese Woche gings in Brüssel wohl eher um CBD: Cannabis lawyers are heading to Brussels next week to challenge a recent decision by the European Union to reclassify food products containing cannabidiol (CBD) and prohibit their sale. https://www.greenmarketreport.com/cbd-ban-brits-take-up-fight-and-send-lawyers-to-brussels/… Weiterlesen »

Egal
5 Jahre zuvor

Ich hoffe mal das solche Staatsanwälte im Falle auch für ihr überreagieren für den Verlust der Einnahmen aus der eigenen Tasche ausgleichen müssen! Das ist einfach nur noch peinlich und ein absolutes Armutszeugnis des Deutschen Staates! Die hanf Gemeinde sollte ihre Arbeit niederlegen und solange unaufhörlich Streiken bis der Staat es entlich einmal einsieht das wir keine Kriminalität ausüben, sondern einfach nur unsere Ruhe vor der sinnlosen Cannabis verfolgung haben möchten. Wir sind Erwachsene Menschen und haben ein Persönlichkeits Recht das man uns nicht gönnt! Es ist bis heute keiner durch Cannabis Konsum zu Tode gekommen. Der Alkohol Konsum bringt sogar Täglich den Tod! Leider auch bei der Jugend! Das ist natürlich in Ordnung da wir ja sowieso überbefölkert sind!… Weiterlesen »

Ralf Med
5 Jahre zuvor

Hier ist nur meine Meinung:
Wiedermal, der Vereter des Staates macht was er will !
Trotzdem, mal Unabhängigkeit von Wahr und Recht, vertrete ich wohl der Einzige der Überzeugung, das die Preise von CBD(Gelddruckmaschine) usw. verlangt wird, und zwar überall, genauso Unrecht ist was der Staat gegen Hanf vorführt ! Koste was es solle, es wird ja auch so bezahlt von uns !

Harald
5 Jahre zuvor

In einem Lied heißt es “Männer braucht das Land” Stimmt, denn armselige Würstchen haben wir schon genug!!!!!

Cannabis ins Altersheim das ist prima
5 Jahre zuvor

“Ich dachte ich würde sterben, aber wo ich Cannabis genommen habe wurde es besser. Ich fühle mich jetzt wieder richtig stark.” 83 jährige Dame aus Israel BITTE TEILEN

https://www.facebook.com/watch/?v=1894162127284478

Tobias Sigg
4 Jahre zuvor

Gefahr im Verzug,wenn ik das schon lese. Die einzige Gefahr die dort war ist der Staatsanwalt der von nix eine Ahnung hat aber davon sehr viel. Ich lade diesen Menschen gerne mal zu uns in den Laden ein und dazu begeisterte und glückliche Kunden. Gerne darf er sich mit meiner Frau unterhalten die Dank CBD wieder schmerzfrei laufen kann nach 20 Jahren Rheuma.

Egal
4 Jahre zuvor

Tobias,
Solche Menschen sind leider nicht belehrbar!
Da kannst du machen was du willst die sind und bleiben dumm und Dämlich!
Die haben sich ihr Hirn schon mit alk kaputt gemacht!