Verdeckter US-Polizist jagte deutschem Kiffer hinterher.
Die durchgefochtene Cannabisjagd trägt immer wieder bizarre Blüten. Vor zwei Jahren wurde auch ein unvorsichtiger Mann in Lollar festgenommen, als er versuchte 1,6 Kilogramm Marihuana an einen Polizisten zu verkaufen. Doch damit nicht genug, es handelte sich bei der im Dienst befindlichen Person nicht um irgendeinen müden Streifenpolizisten, sondern ausgerechnet um einen verdeckten Ermittler der US-Polizei. Dieser war wohl eingeschaltet worden, da Verdacht gehegt wurde, ein amerikanischer Soldat könne in die illegalen Geschäfte mit dem Geld versprechenden Gras verwickelt sein. Ein internationaler Cannabiskrimi in Lollar muss sich also insgesamt abgespielt haben, denn mit Verweis auf weitere Verhandlungen und aufgrund der Tatsache, dass der verdeckte Ermittler wirklich aus den USA käme, wollte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft keine weiteren Informationen zu dem aufsehenerregenden Fall preisgeben. Ähnlich verhielt es sich aber auch bei dem 24-jährigen Angeklagten, der trotz umfassendem Geständnis den Namen seines Großhändlers aufgrund „friedensstiftender Maßnahmen“ lieber für sich behielt.
Für die versuchten Cannabisgeschäfte in ungefährer Höhe von 14.000 Euro mit einem extra angereisten US-Polizisten wurde der geständige aber nicht verräterische Schwarzmarkthändler zu vier Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – wenn man dem Ende eines Artikels in der Gießener Allgemeine und nicht dessen Einleitung glauben schenken darf. Der internationale Cannabiskrimi in Lollar lässt dazu noch soziale Einrichtungen profitieren, in denen der am vergangenen Montag Verurteilte zusätzlich auch 300 Arbeitsstunden verrichten muss.
Der globale Drogenkrieg wurde also eigentlich gewonnen…
Cannabis ,ist eine Medizin und nicht tödlich ! 10 Millionen Menschen , sterben Jährlich Weltweit ,an Alkohol und Tabak . Alkohol und Tabak das ist Terror ! Nicht durch Bomben sterben Menschen , sondern durch Tabak und Alkohol . Dort wo Alkohol und Tabak verkauft wird , dort wuchert die Wurzel des Terrors .
“… zu vier Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – wenn man dem Ende eines Artikels in der Gießener Allgemeine und nicht dessen Einleitung glauben schenken darf.”
Darf man nicht, denn eine Bewährungsstrafe ist nur bis zu einem Strafmaß von 2 Jahren möglich. Wieder mal wird von der knallhart recherchierenden öffentlichen Presse nur Blödsinn verzapft.
Das ist leider so nicht richtig lieber Thomas.
Gefängnisstrafen bis zu einer Länge von 2 Jahren können zur
Bewährung ausgesetzt werden, die Dauer der Bewährung liegt
nach Prognose und Ermessen des Gerichts zwischen 2 und 5 Jahren.
grüsse,…
nen kunden zu finden bei der menge nen 8.75 kurs zahlt kann doch nur ein bulle sein^^
@wer?@Thomas Meier
Ihr habt beide recht, denn ihr sagt eigentlich dasselbe. Man muß nur unterscheiden zwischen der Strafe die höchstens 2 Jahre betragen darf und dann bei einem nicht Vorbestraften zur Bewährung ausgesetzt werden muß!
Das andere ist die Dauer der Bewährung und die kann zwischen 2 und 5 Jahren betragen!