Montag, 14. März 2016

Cannabis-Patient mit knapp 1 Kilo Marihuana freigesprochen

 

 

Gericht erkennt Notstand des Betroffenen an

 

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Weil dem Schmerzpatienten die Mittel der Schulmedizin nicht helfen konnten, begann der 45-jährige selbst Cannabis anzubauen und die Pflanzen in Form von Tee zur Linderung seiner Beschwerden zu konsumieren. Die Stecklinge bezog er aus Österreich. Als sein Lieferant Mitte 2014 erwischt und strafrechtlich verfolgt wurde, weitere man die Ermittlungen auch über die Ländergrenzen hinaus aus. So kam es, dass im November 2014 die Polizei die Wohnung des Betroffenen durchsuche und insgesamt 887 Gramm Marihuana beschlagnahmte. Der Schmerzpatient musste sich daraufhin vor Gericht verantworten.

 

Das Amtsgericht Karlsruhe hat den Angeklagten am 9. März von dem Vorwurf des illegalen Besitzes von Cannabis freigesprochen. Das Urteil wurde (beabsichtigter Weise?) um 16 Uhr 20 verkündet. Wie der Anwalt des Angeklagten am darauf folgenden Tag mitteilte, sah das Gesicht einen gerechtfertigten Notstand nach § 34 StGB vorliegen.
Rechtsanwalt Sebastian Glathe argumentiert, dass “die für meinen Mandanten in Rede stehenden Rechtsgüter – vor allem seine Gesundheit – schwerer wiegen, als die mit dem Besitz einhergehende Verletzung von Rechtsgütern der Allgemeinheit.“
„Mit dieser Entscheidung, die rechtskräftig werden wird, ist nun erstmals anerkannt worden, dass kranke Menschen, die medizinisch indiziert Cannabis konsumieren, nicht rechtswidrig handeln.“ heißt es weiter in der Erklärung. In dem Fall hatte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt, weswegen davon ausgegangen werden kann, dass das Urteil rechtskräftig werden wird. Der Betroffene hatte nach einem entsprechenden Gutachten im Mai 2015 eine Ausnahmegenehmigung Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Verwendung von medizinischem Cannabis erhalten.

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6 Kommentare
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Lars Rogg
8 Jahre zuvor

es gibt noch Wunder…

Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
8 Jahre zuvor

Ne es gibt Richter die eben die Gesetze befolgen und solche die es nicht tun.

In dem oben genannten Fall hat der Richter die Gesetze zu 100% befolgt, so sehe ich das.

Nichts steht über dem Grundgesetz!

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Und nur mal neben bei, wenn euch das Jobcenter mal wieder ein Vermittlungsvorschlag schickt und ihr wollt diesen Job nicht, im Grundgesetz steht, das jeder das Recht auf “Freie Berufswahl” hat, so viel dazu. Art. 12 Abs. 1 GG

Ich empfehle jedem der es noch nicht getan hat mal das Grundgesetz durch zu lesen um auch zu begreifen welche Rechte man hat.

Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
8 Jahre zuvor

Was ich vergessen habe der Notstand nach § 34 StGB kann meines Erachtens nur erfüllt werden da ja eben im Grundgesetz die körperliche Unversehrtheit als übergeordnetes Gesetz den Notstand überhaupt erst möglich macht.
Darauf hat sich der Beklagte vermutlich berufen.

Daher meine Lobesrede auf das Grundgesetz 😉

Cosmo
8 Jahre zuvor

Solange das GG noch Gültigkeit hat…

L.Bagusch
8 Jahre zuvor

Komisch, mal wird auf das GG geschissen von den höchsten Richtern und Politbratzen, und dann kommt mal wieder etwas Hoffnung auf dass das GG auch mal ernst genommen wird.
Dabei ist das GG keine Verfassung sondern nur ein von den Allierten aufgezwungene Gestetzesverblendung.
Über dem GG steht die Haager Landkriegsordnung, und die ist sehr interessant !

Kräutermühle
8 Jahre zuvor

Durch solche Urteile fasse ich immer wieder neuen Mut und glaube fest daran noch eine Wende in der Cannabispolitik in Deutschland miterleben zu dürfen. Alleine schon wie vielen Patienten mit einer menschenfreundlicheren Cannabisausgabe geholfen werden könnte!