Auch das zweite GMM-Wochenende war ein voller Erfolg
Auch am zweiten Global Marijuana March-Wochenende gingen wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in 15 deutschen Städten auf die Straße, um für eine regulierte Freigabe von Cannabis zu demonstrieren. Der DHV hat das ganze Wochenende über einen Live-Ticker zum GMM gefüttert und die Legalize-Szene so in Echtzeit ständig auf dem Laufenden gehalten. Deshalb basieren viele der folgenden Teilnehmerzahlen auf Angaben der Veranstalter und können in Einzelfällen von den in Presse- und Polizeiberichten gemeldeten Zahlen geringfügig abweichen.
In Rostock trafen sich laut Veranstalter 400 Teilnehmer. Mit Ausnahme einer sinnlosen Aktion aus den „eigenen Reihen“, bei der trunkene Punks den Demozug mit einer Suff- und Sitzblockade störten, gab es keine besonderen Vorkommnisse. In Bremen waren es Presseberichten zufolge über 300, Ulm startete mit 280 und konnte bis zur Abschlussveranstaltung 280 Demonstrierende vermelden.
In Dresden gingen dem Veranstalter zufolge 250 Leute für Gras spazieren, die Polizei konnte nur 100 sehen. In Mannheim trafen sich 250, in Osnabrück 150 und in Wittenberg waren es immerhin 50 der Prohibition Müden. Augsburg ging nach gutem Start mit 50-100 Menschen im Regen unter, dafür konnten in Köln und Dortmund mit je 500 Hanf-Aktiven bei trockenem Wetter einen vollen Erfolg verbuchen. Der Ottmob in Hannover zog 200 „Chiller&Griller“ in seinen Bann, während in Hamburg 400 Leute eine Legalize-Fest feierten.
In Frankfurt am Main, wo der GMM bereits auf eine lange Tradition verweisen kann, folgten 500 Menschen der Aufruf der „Hanf-Initiative“ , um für die Re-Legalisierung der verbotenen Pflanze und gegen die bigotte Cannabispolitik der des Frankfurter Magistrats zu protestieren. Last but not least zollt die Redaktion auch den 180 Kemptner/innen und den 65 Teilnehmenden in Weiden/Oberpfalz ihren vollumfänglichen Respekt. Somit sind im Rahmen des diesjährigen GMMs schon weit mehr als 4000 Menschen auf die Straße gegangen, womit die Zwischenbilanz des letzten Jahres jetzt schon übertroffen wurde. Am Donnerstag geht es in Ingolstadt weiter, kommendes Wochenende folgen vier weiter Städte. Alle noch kommenden Termine findet Ihr hier.
Bilder vom GMM-Köln:
Hey die Punks haben Recht!!!!
Die Idee sollte weiterverfolgt werden!!!!!
Man sollte Spenden sammeln(als Kiffer) für eine ALKPARADE!!!
Und Freibier für Alle ausgeben!!!
Am Besten ein paar Tage vor der HANFPARADE!!!
Dann sieht man den Unterschied richtig!!!!
Eine Frage an die HaJo-Redaktion:
Habt ihr zu folgendem Thema eine Einschätzung, ob das in eine richtige Richtung gehen könnte?
http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2015/05/08/laender-regierung-soll-aktiv-werden/15732.html
Cannabis als Medizin
Länder: Regierung soll aktiv werden
Berlin – Die Länder bitten die Bundesregierung, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, um Schmerz- und Palliativpatienten den Zugang zu Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verschreibungsfähige Betäubungsmittel zu ermöglichen. Bei der heutigen Plenumssitzung stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zu – und verband diese mit einer entsprechenden Entschließung.
Mit der dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegten Verordnung werden neun neue psychoaktive Substanzen (NPS) in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen. Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel hatte diese NPS als gesundheitsgefährdend eingestuft. Mit der Aufnahme in die Anlage II ist der erlaubnispflichtige, legale, weltweite Handel mit diesen Substanzen für industrielle Zwecke sowie zu Forschungszwecken möglich – verschrieben werden können sie aber nicht.
Der Bundesrat stimmte dieser Änderungsverordnung heute zu. Zugleich verband er sie mit einem Entschließungsantrag, Schmerzpatienten den Zugang zu Cannabis-Zubereitungen zu erleichtern. Ausdrücklich begrüßen die Länder darin eine entsprechende Ankündigung der Bundesregierung. Ziel müsse sein, Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zur Verfügung zu stellen.
Sicherheit und Kontrolle
Die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs soll dabei gewährleistet werden, indem die Erfahrungen aus den bisherigen Ausnahmeerlaubnissen zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie Berücksichtigung finden. Das Schutzniveau könne dadurch sichergestellt werden, dass die Bedingungen für die ärztliche Verschreibung festgelegt werden. So könnten etwa zulässige Indikationen, Art, Umfang, Reichdauer der Verschreibung, gegebenenfalls eine besondere Kennzeichnung des Betäubungsmittelrezeptes bestimmt werden. Sofern die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten geregelt ist, seien auch die Voraussetzungen für Verhandlungen über eine Kostenübernahme zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.
In der Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass bislang nur ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel in eingeschränkter Indikation und damit für wenige Patienten zur Verfügung steht. In Einzelfällen verfügten Patienten über Ausnahmeerlaubnisse nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis. Andere versuchten auf dem Klageweg, die Erlaubnis zum Selbstanbau von Cannabis zur Selbsttherapie zu erstreiten. „Alle diese Optionen gewähren keine bedarfsgerechte Versorgung, sofern die Therapie nach ärztlicher Diagnose und Therapiefestlegung indiziert wäre“, so die Länder. „Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen.“
Die Verordnung samt Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Die Verordnung muss von dieser noch in Kraft gesetzt werden.
Geiiiil Alder. Ich lieeebe Dich! 🙂 Fühl dich gedrückt, geküsst, umarmt und geknuddelt! CCeV rulez. Ich liebe EUCH! 🙂 DANKE!!!!!! Wir sehen uns … 😉
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Mutti’s Sohnemann 😉
Ich bin mal gespannt was diese „Bedingungen für die ärztliche Verschreibung“ sein sollen! Vermutlich trotzdem noch viel zu streng!
Nicht die Regierung hat zu entscheiden wer wann welche Medizin bekommt sondern (nach Beratung durch einen Arzt) der Patient und sonst niemand!
Es ist der erste (minimaler) Schritt aber damit ist der Weg noch lange nicht zuende!