Montag, 10. Februar 2014

Theo Pütz – Cannabis und Führerschein

Buchtipp: Die Bibel des “Führerscheinpapsts”

Bild: Nachtschatten Verlag

Theo Pütz - Cannabis und Führerschein
Theo Pütz – Cannabis und Führerschein

 

Die Zeiten in denen Kiffer unbehelligt durch jede Verkehrskontrolle rutschten, sind leider vorbei. Durch verbesserte Drogentest und hartnäckiges, zum Teil unorthodoxes Verhalten der Beamten müssen regelmäßige Cannabis-Konsumenten inzwischen permanent um ihren Lappen bangen. Einmal erwischt, blüht ihnen ein kostspieliger und langwieriger Spießrutenlauf der Wiedererlangung. Dabei hängt der Erfolg enorm vom eigenen Verhalten und guter Vorbereitung ab. Einer der wenigen, die hierzu fachkompetent beraten können, ist Theo ‘Führerscheinpapst’ Pütz, der seit Jahren Betroffene betreut und sich mit den rechtlichen Entwicklungen der letzten Jahre auskennt. Jetzt hat er ein Buch veröffentlicht, in dem er alle nötigen Informationen zum Thema Cannabis und Führerschein zusammengetragen hat. ‘Cannabis und Führerschein’ fasst die rechtlichen Grundlagen zusammen und enthält eine Übersicht über Gerichtsurteile der letzten Jahre. Beim Vergleich der in Deutschland geltenden Grenzwerte für Cannabis mit denen in den USA oder der Schweiz wird schnell deutlich, dass die hierzulande angesetzten Werte unrealistisch sind und weit unter einer spürbaren Rauschwirkung liegen.

In einem eigenen Kapitel widmet sich Pütz den Kriterien der Polizeibeamten für die Auswahl der zu überprüfenden Fahrzeuge, dem Vorgehen bei der Befragung und beschreibt welches Verhalten als ‘verdächtig’ eingestuft wird (siehe Auszug). Hierbei warnt er ausdrücklich vor Schnelltest und klärt über das zum Teil fragwürdige Zusammenspiel von Polizei und Verwaltungsbehörden auf.

Da aber für die Betroffenen eine Wiederbeantragung des Führerscheins kostengünstiger und weniger zeitaufwendig ist, werden die meisten Klagen seitens der Betroffenen wieder zurückgezogen. Wirklich ändern ließe sich diese Praxis nur von Seiten des Gesetzgebers. Es besteht dringend Handlungsbedarf, doch der Wille fehlt. Insofern sind die Betroffenen weiterhin auf sich gestellt. Es gilt also sich  bestmöglich, im Vorfeld einer MPU, vorzubereiten oder am besten sich gar nicht erst erwischen zu lassen…

 

Ein Auszug dem Kapitel zur Ermittlungspraxis im Straßenverkehr

 

„Seit 1997 wird die Polizei explizit daraufhin geschult, mögliche Drogenkonsumenten im Straßenverkehr zu erkennen. Weil Konsumenten von illegalen Drogen im Straßenverkehr nur selten durch Fahrfehler auffallen, konzentriert sich die Polizei auf andere Anhaltspunkte, die geeignet erscheinen, einen Drogenkonsumenten zu erkennen. Zum Thema «verdächtige Fahrzeuge» führt das Schulungsprogramm aus:

 

Häufig befinden sich die Fahrzeuge von Drogenabhängigen in sehr schlechtem Pflegezustand. Insbesondere relativ leicht zu behebende Mängel werden ignoriert. Beispiele: Fehlerhafte Beleuchtung, lautes Auspuffgeräusch, sehr ungepflegter Allgemeinzustand, Beulen an Kotflügel, Front- und Heckstoßfänger, alte, unreparierte Unfallschäden etc. Allgemein kann festgestellt werden, dass sich aus dem Fahrzeugzustand eine Analogie zur Lebensphilosophie des Fahrers herleiten lässt. Zweideutige, oder auch eindeutige Bemalung, Beschriftung oder Aufkleber («Keine Nacht ohne Drogen») etc. lassen unter Umständen bereits auf Lebenswandel und -einstellung schließen.

 

Neben dem Fahrzeug selber geben auch die Insassen mögliche Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum. Dazu führt das Schulungsprogramm u.a. aus:

Starrer Blick, krampfhaftes Umklammern des Lenkrads, betont lässige Sitzposition, lebhafte, bewegungsvolle Kommunikation mit anderen Fahrzeuginsassen, auffällige Stimmung (Ausgelassenheit, Überschwänglichkeit) , Trinken im Fahrzeug, Handlungen, die auf die Vorbereitung eines BtM-Konsums schließen lassen, auffälliges Hantieren unterhalb der Sichtlinie, Gegenstände werden aus dem Fenster geworfen.

 

Wenn sich für die Polizei ein Anfangsverdacht ergibt – und dieser ist nicht nur auf Fahrzeug und Insassen beschränkt, da die Polizei auch gezielte Schwerpunktkontrollen (z.B. Festivals, Partys, etc.) durchführt – wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen. (…)”

 

Schon jetzt sollte daran gedacht werden, dass u.U. die Beweise für eine Fahruntüchtigkeit nicht ausreichen, die Verwaltungsbehörden aber von einer generellen Fahruntauglichkeit ausgehen werden. Es sind deshalb, soweit rechtlich zulässig, Beweise zu sichern für die regelmäßige Aufnahme von Drogen oder zentralwirksamen Medikamenten oder eine Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit.

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