Kündigung wegen Cannabisanbau nicht rechtmäßig
Ein Kölner Zivilgericht hat eine Kündigung für unwirksam erklärt, die ein 33-Jähriger aufgrund des Anbaus von neun Graspflänzchen auf dem Balkon erhalten hatte.
Das Verfahren wegen des Anbaus wurde bereits wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1000 € eingestellt, was den Vermieter nicht daran hinderte, die Wohnung zu kündigen.
Das mit der Mietsache betraute Zivilgericht hieß einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers zufolge den Anbau zwar nicht gut, meinte jedoch, dass durch den Grasanbau weder eine Sache beschädigt noch das persönliche Mieter-Vermieter-Verhältnis beeinträchtigt worden sei und erklärte die Kündigung für unwirksam.