Prävention auf Bayrisch
Die staatliche Drogenpräventionsarbeit in Bezug auf illegalisierte Drogen beschränkt sich in Bayern bis auf wenige Ausnahmen auf die Kriminalsierung der Konsumierenden.
Jetzt scheint die repressive Linie auch Einzug in die Alkoholprävention zu halten: Im Freistaat dürfen Tankstellen ab dem 1.September zwischen 20 und 6 Uhr keinen Alkohol mehr an “Nicht-Reisende” abgeben.
Reisende erkennt man dem neuen Gesetz zufolge am Kfz, weshalb ab jetzt Alkohol nach acht Uhr abends nur noch an Kfz-Lenker/innen und deren Mitreisende verkauft wird.
Die Frage, wie man morgens um eins dann angesoffen von der Party an’s Bier der nächsten Tanke kommt, ist somit auch geklärt. Zu Fuß jedenfalls nicht.