Dienstag, 19. Oktober 2004

Deutschlandkarte der geringen Mengen

Was ist überhaupt eine Geringe Menge?

Die Geringe Menge bezeichnet die Menge an Cannabis, bis zu der die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Anzeige absehen kann. Die Rechtsgrundlage dazu sieht so aus:

BtMG 1981 §
31a Absehen von der Verfolgung

(1) Hat das
Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand
(Anmerkung der Redaktion: Das sind so ziemlich alle Vergehen, die man
mit Betäubungsmitteln begehen kann.) so kann die
Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des
Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches
Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die
Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge
anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt,
erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. . .

Seit Jahren schon steht das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts im Raum, das die deutschlandweite
Angleichung der geringen Menge fordert. Getan hat sich dennoch
nichts. Die Definition der geringen Menge und der Ausnahmeregelungen
unterliegt immer noch der Willkür der Landesregierungen. Wir
präsentieren euch hier, wo in Deutschland man bis zu wie viel
Cannabis mitführen kann, ohne ernste Probleme zu kriegen.

Aber Achtung: Die geringe Menge ist
kein Freibrief. Das Weed wird trotzdem konfisziert, und eine Anzeige
ergeht ebenfalls, auch wenn das Verfahren dann doch eingestellt wird.
Außerdem haben die Bundesländer die Möglichkeit die
Regelung der Geringen Menge über die „Fremdgefährdung“
oder das „öffentliche Interesse“ auszuhebeln.

Baden-Württemberg:

Nicht definiert

Ausnahmen:
Geringe Menge gilt nicht für Wiederholungstäter und
Konsumenten im Strafvollzug.

Berlin:

1530
Gramm

Ausnahmen: Geringe Menge gilt nicht bei
Wiederholungstätern (Wiederholung innerhalb von sechs Monaten)
oder wenn Kinder oder nicht abhängige Jugendliche verführt
wurden.

Brandenburg:

Circa 6 Gramm

Ausnahmen: Geringe Menge gilt nicht,
wenn Dritte erstmalig mit Betäubungsmitteln in Kontakt gekommen
sind.

Hamburg:

Circa 20 Gramm

Ausnahmen: Keine

Nordrhein-Westfalen:

10 Gramm bei 6 %
THC

Ausnahmen:
Geringe Menge gilt nicht, wenn Betäubungsmittel abgegeben
wurden. Ebenso nicht für Wiederholungstäter, Erzieher und
Amtsträger im Vollzug des BtmGs.

Rheinland-Pfalz:

10 Gramm

Ausnahmen: Keine.

Mecklenburg-Vorpommern:

Nicht definiert,
maximal 5 Gramm

Einstellung nur
nach Einzelfallprüfung

Bayern:

6 Gramm

Ausnahmen:
Geringe Menge gilt nicht bei Begehung der Tat in der Öffentlichkeit,
auf Jugendveranstaltungen, in Schulen, in Krankenhäusern etc.
und bei Wiederholungstätern innerhalb eines Jahres.

Bremen:

610
Gramm

Ausnahmen: Keine

Hessen:

615
Gramm, bei Gras eventuell auch mehr

Ausnahmen: Keine

Niedersachsen:

6 Gramm

Ausnahmen: Keine

Saarland:

6 Gramm

Ausnahmen: ???

Sachsen:

Nicht definiert

Ausnahmen:
Geringe Menge gilt nicht bei Wiederholungstätern innerhalb eines
Jahres.

Sachsen-Anhalt:

6 Gramm

Ausnahmen: Geringe Menge gilt nicht bei
Konsum im Strafvollzug

Schleswig-Holstein:

30 Gramm

Ausnahmen:
Geringe Menge gilt nicht bei Gefährdung von Kindern und
Jugendlichen und eventuell bei Wiederholungstätern.

Thüringen:

6 Gramm

Ausnahmen: Ausschließlich für
den gelegentlichen Eigenverbrauch

Erstellt
mit freundlicher Unterstützung von
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