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Deutschlandkarte der geringen Mengen – Hanfjournal
Was ist überhaupt eine Geringe Menge? Die Geringe Menge bezeichnet die Menge an Cannabis, bis zu der die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Anzeige absehen kann. Die Rechtsgrundlage dazu sieht so aus: BtMG 1981 § 31a Absehen von der Verfolgung (1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum…Weiterlesen →
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