Freitag, 7. Juni 2024

Neuer Grenzwert im Straßenverkehr

Bild: Archiv Su

Neuer Grenzwert im Straßenverkehr von 3,5 Nanogramm wurde von der Bundesregierung besprochen. Dies berichtet die Tagesschau. 

Wer abends einen Joint rauchte und am nächsten Morgen nüchtern mit dem Auto fuhr, riskierte den Verlust seines Führerscheins. Dies war eine sinnlose Regelung, die auch vom ADAC kritisiert wurde. Der alte Grenzwert lag bei nur 1,0 Nanogramm und war einer der strengsten Werte in Europa. Jetzt gilt ein wissenschaftlich sinnvoller Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der CDU passt dies natürlich auch nicht und spricht von einem “schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit”. Da die CDU allerdings keine Partei ist, die wissenschaftliche Ergebnisse ernst nimmt, liefert sie auch keine Belege, warum dies die Verkehrssicherheit gefährde. 

Die Expertenkommission des Verkehrsministeriums meint die Ansicht, dass der neue Grenzwert vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol sei. Dank des neuen Grenzwertes werden nun die Menschen bestraft, bei denen der Cannabis-Konsum “in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte”.

Der THC-Gehalt im Blutserum beträgt direkt nach dem Konsum 150 Nanogramm pro Milliliter, sagt Stefanie Iwersen-Bergman, Leitung der Toxikologie im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. “Studien zeigen, dass der THC-Wert bei Gelegenheitskonsumenten innerhalb von etwa acht Stunden auf unter ein Nanogramm pro Milliliter Serum abfällt.” Danach kann sich der Konsument wieder sicher hinter das Steuer setzen. 

Alkohol und Cannabis gleichzeitig am Steuer verboten

Der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol ist jedoch verboten und bei Verstößen droht ein Bußgeld von 1.000 Euro. Für unter 21-jährige und Fahranfänger in der ersten zwei Jahren gilt ein komplettes Fahrverbot. CDU-Fachpolitiker Florian Müller sprach dennoch von einem “schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit”. Seine Argumentation zielt darauf ab, dass es absurd ist zu sagen, es sei eine Gerechtigkeitsfrage sei, Cannabis-Konsumenten und Alkoholtrinker gleichzustellen. Die Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen betonte dagegen: “Auch in Zukunft darf niemand im Rausch Auto fahren.” Berauschtes Fahren bleibt also verboten.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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8 Kommentare
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So ist es!
3 Monate zuvor

Was für ein Mist! Jeder Grower, der vor dieser komischen “Legalisierung” schon gegrowt hat, also “illegal”, der sollte im selben Stil weiter machen. Kein Wort zu niemanden, vor allen Dingen nicht im erweiterten “Freundeskreis”. Dann lebt es sich entspannt. Gleiches gilt im Straßenverkehr. Unauffällig bleiben, bloß nicht “raushängen” lasen, dass das ja nun “legal” sei, wobei ich persönlich das ablehne, bekifft zu fahren. Am nächsten Morgen ist völlig oki, was aber idiotischerweise ebenfalls zu Problemen führt. In diesem Land halte ich mittlerweile alles für möglich, auch das, dass eine nächste Regierung diese “Legalisierung” wieder kassiert. Dann haben sie aber praktischerweise eine riesige Liste von potentiellen Kiffern, von potentiellen “Gefährdern im Straßenverkehr”. Da liockt dann wieder das schnelle Geld. Die werden… Weiterlesen »

Rogg
3 Monate zuvor

Hallo Simon…gut geschrieben.
Doch es hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Natürlich wissen inzwischen alle, dass es 3,5 Nanogramm sind, die wissenschaftlich festgelegt wurden, nicht 1,0 Nanogramm ( 2. Absatz, 3. Satz ).
Nix für ungut… 🙂

Wiggler
3 Monate zuvor

Die meisten Autounfälle sind Auffahrtunfälle. Direkt danach kommen die Unfälle bei denen die Vorfahrtsregel missachtet werden. Die meisten Unfälle werden von Menschen, die keine Drogen im Blut haben verursacht. Das Problem in der Drogenpolitik ist psychosozialer Natur. Ist eine Droge legal (z.B Alkohol) dann wird der Konsum öffentlich ausgelebt (z.B Oktoberfest). Dadurch sehen die Leute, die Wahrheit und können die Gefahren selbst einschätzen. Es gibt einige die in den Ambulanzzelten sind, es gibt auch einige die auf dem Kotzhügel liegen aber die Mehrheit trinkt ihr Bier und geht dann friedlich nach hause. Jeder weiß dadurch, dass es nicht nur auf den Alkohol ankommt sondern auch auf die Person die diesen konsumiert. Das ist bei allen Drogen so. Auch bei Heroin… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 3 Monate zuvor von Wiggler
Fred
3 Monate zuvor

Das Alkoholverbot kommt erst oberhalb von 3,5 ng zum tragen. Bei beispielsweise 2ng Cannabis und 0,1 Promille Alkohol bei über 21 jährigen Autofahrern passiert nichts. Es sei denn es liegen Ausfallerscheinungen vor.

Und ” besprochen ” ist eine ziemlich merkwürdige Beschreibung für eine Gesetzesänderung, die im Bundestag beschlossen wurde.

Rainer Sikora
3 Monate zuvor

Ich wünsche mir 1984 und die Zeit davor und einige Jahre danach zurück.THC im Steßenverkehr waren irrelevant, haben niemanden interessiert.

buri_see_käo
3 Monate zuvor

Und ich wünsche mir irgendein Pickelpackel-Set o.s.ä., mir dem ich (einmalig) feststellen kann, wie weit meine Einschätzung, wieder nüchtern zu sein, mit dem 3,5ng/mL Blut(immer noch -Serum, diese Taschenspielertricks!, aber immerhin nicht mehr THC-COOH, der bis 3 Monate nachweisbar ist)-Grenzwert korreliert.
mfG  fE

Haschberg
3 Monate zuvor

Das einzig verrückte an dieser halbherzigen Neuregelung ist die Tatsache, dass sich ausgerechnet Alkoholkonsumenten mit 0,5 Promille nun stärker berauschen dürfen, wie Hanfkonsumenten, deren Vergleichswert mit 3,5 NG einem Alkoholwert von nur 0,2 Promille entspricht. Dies ist eine erneute, aus wissenschaftlicher Sicht völlig unhaltbare Verschiebung und eine weitere Missachtung von logischen Argumenten bei 2 völlig unterschiedlichen Rauschdrogen (einer tödlichen und einer nicht tödlichen). Besoffene verursachen im Gegensatz zu besinnlichen Kiffern sicherlich ungleich mehr Unfälle. Einen Kiffer, der wegen – sagen wir mal 5 oder 10 ng – im Blut einen Unfall baut, den möchte ich erst mal sehen. Ohne Mischkosum unter Hanfeinwirkung einen Unfall zu verursachen, ist sicherlich äußert selten und wohl am ehesten bei einem ungeübten Neuling der Fall.… Weiterlesen »

Bernd
3 Monate zuvor

Der Anfang ist getan, doch jetzt will die Polizei sich bei der EU beschweren. Wird sie noch durchkommen. Was haben sie davon? Nur mehr Arbeit ….

https://m.bild.de/politik/inland/cannabis-polizisten-wollen-wegen-kiffer-gesetz-eu-einschalten-66605f355cdd04521e6589bd?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Und die CDU ( Cannabis Hasserpartei ist auch bei der EU vorne. Super Aussichten!!!!!!

Zuletzt bearbeitet 3 Monate zuvor von Bernd