Samstag, 27. Juli 2024

Kein Retax für Cannabis auf BTM-Rezept

Foto:Su/Archiv

Kein Retax für Cannabis auf BTM-Rezept. Dies erhöht die Sicherheit für Patienten und Ärzte bei medizinischem Cannabis. Für Patienten, die medizinisches Cannabis konsumieren, gibt es eine erfreuliche Entwicklung: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat klargestellt, dass Cannabis, das auf einem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschrieben wird, nicht retaxiert werden darf. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten für verschriebenes medizinisches Cannabis nicht nachträglich zurückfordern können. Dies berichtet Apotheke ad hoc.

Was bedeutet das für dich als Patient?

Sicherere Verschreibung: Wenn dein Arzt dir medizinisches Cannabis verschreibt, muss dies auf einem speziellen BtM-Rezept erfolgen. Mit dieser Regelung kannst du sicher sein, dass die Verschreibung korrekt erfolgt und die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Keine Sorgen um Kostenübernahme: Die Klarstellung durch die DGUV bringt sowohl für Ärzte als auch für Patienten eine große Erleichterung. Dein Arzt kann dir medizinisches Cannabis verschreiben, ohne Angst vor rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen haben zu müssen. Du kannst dir sicher sein, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt und du nicht plötzlich auf den Kosten sitzen bleibst.

Hintergrund der Regelung

Die DGUV hat diese Entscheidung getroffen, um die Versorgungssicherheit für Patienten zu verbessern. Vor dieser Klarstellung gab es Unsicherheiten darüber, ob Krankenkassen die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis nachträglich ablehnen könnten. Diese Unsicherheit ist nun beseitigt, was sowohl für Ärzte als auch für Patienten eine willkommene Erleichterung darstellt.

Warum ist das wichtig?

Medizinisches Cannabis wird bei einer Vielzahl von Erkrankungen verschrieben, von chronischen Schmerzen bis hin zu bestimmten neurologischen Erkrankungen. Die Möglichkeit, Cannabis sicher und ohne finanzielle Risiken verschrieben zu bekommen, ist für viele Patienten von großer Bedeutung. Dies war ein wichtiger und notwendiger Schritt für eine Verbesserung der Versorgung mit medizinischem Cannabis. Es sind jedoch weitere Verbesserungen notwendig. Ließ hier welche das sind.

Ein Beitrag von Simon Hanf

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

2 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
qwertzu
1 Stunde zuvor

Das ist total sinnentstellend dargestellt! Das hat nichts mit der Kostenübernahme zu tun, es geht nur um die formalie, auf welcher Rezeptblock das ausgestellt wird, weil einige Ärzte immer noch obwohl es kein Btm mehr ist, dieses Formular benutzen. Das gilt für Privatrezepte gleichermaßen.
Ich rate allen den verlinkten Originalartikel bei Apotheke adhoc zu lesen. Was los bei euch @Hanfjournal?

Fred
1 Minute zuvor

Ein BTM Rezept -das Formular – kann übergangsweise weiterbenutzt werden, weil eine Software bei den Ärzten erst auf den neuesten Stand gebracht werden muss.

Was aber ( wahrscheinlich, ist noch beim BGM in Prüfung ) generell wegfallen wird, ist der Genehmigungsvorbehalt der KK. Nahezu jeder Arzt kann dann Cannabis verschreiben, ohne das die Kassen das ablehnen können. Bzw ist die Verschreibung nur noch an wenige Voraussetzung gebunden.

https://www.kbv.de/html/1150_70857.php#:~:text=Praxisnachrichten-,Genehmigungsvorbehalt%20bei%20Cannabisverordnung%20entf%C3%A4llt%20f%C3%BCr%20bestimmte%20Arztgruppen,entf%C3%A4llt%20k%C3%BCnftig%20f%C3%BCr%20verschiedene%20Arztgruppen.

Und das ist in der Tat ein gewaltiger Fortschritt.