Dienstag, 11. Juli 2023

Das Cannabis-Verbot ist verfassungskonform

Bundesverfassungsgericht hält Richtervorlagen zum strafbewehrten Verbot von Cannabisprodukten für unzulässig

Cannabis
Bild: Sadhu van Hemp

 

 

Von Sadhu van Hemp

 

 

Es hat ein paar Jahre gedauert, doch nun sind die Würfel gefallen – zum Nachteil von rund fünf Millionen Cannabis-Konsumenten.

 

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem heute veröffentlichten Beschluss festgestellt, dass die Richtervorlagen des Amtsgerichts Bernau bei Berlin, des Amtsgericht Münster sowie des Amtsgericht Pasewalk zum strafbewehrten Verbot von Cannabisprodukten unzulässig sind. Anders als Jugendrichter Andreas Müller und seine Kollegen halten die Verfassungsrichter die Strafnormen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für verfassungskonform, soweit diese den Umgang mit Cannabisprodukten betreffen.

 

In der Pressemitteilung heißt es: „Den inhaltlich nur geringfügig voneinander abweichenden Vorlagen fehlt es bereits an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit aller vorgelegter Strafnormen für das jeweilige Ausgangsverfahren. Im Übrigen genügen sie nicht den erhöhten Begründungsanforderungen, die an eine erneute Vorlage zu stellen sind. Es fehlt an einer substantiierten Darlegung rechtserheblicher Änderungen der Sach- und Rechtslage, welche geeignet sind, eine erneute verfassungsgerichtliche Prüfung der mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 ff.) entschiedenen Vorlagefragen zu veranlassen.“

 

Ergangen ist der Beschluss des Gerichts als Kammerentscheidung, d.h. drei RichterInnen entschieden einstimmig. Berichterstatterin für das Verfahren war BVR Sibylle Kessal-Wulf, die im Dezember 2011 auf Vorschlag der CDU als Bundesverfassungsrichterin ins Amt gehievt wurde.

 

Die Freude über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte in Kreisen der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden sowie im rechtskonservativen bzw. rechtsextremen Politspektrum groß sein, kann doch der Krieg gegen die Hanfpflanze und die Hänflinge beherzt und mit aller Härte fortgesetzt werden.

 

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Fred
9 Monate zuvor

Wenn ich die Pressemitteilung richtig deute, hat man die Verfassungsmäßigkeit überhaupt nicht geprüft. ….fehlt es bereits an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit aller vorgelegter Strafnormen… Bevor also die Schlagzeile ” Das Cannabis-Verbot ist verfassungskonform” verwendet wird, sollte die juristische Deutung von Juristen abgewartet werden. Und es sollte die Frage gestellt werden, ob es nicht völlig wurscht ist, ob das Verbot verfassungskonform oder nicht ist. Wir werden entkriminalisiert. D.h lieber Sadhu…. // kann doch der Krieg gegen die Hanfpflanze und die Hänflinge beherzt und mit aller Härte fortgesetzt werden.// diesen Satz hättest du dir verkneifen können. Allerdings kann ich meine Enttäuschung auch nicht verbergen. Denn ich sehe das ganze völlig anders als das Verfassungsgericht. Nun gut, irgendwann wird es wohl eine Begründung… Weiterlesen »

Maulwurf
9 Monate zuvor

“Das Cannabis-Verbot ist verfassungskonform” Das ist falsch. Die Richtervorlagen waren bloß unzulässig und das heißt automatisch das diese nicht zur Entscheidung angenommen werden. Gleiches passierte mit den diesjährigen Richtervorlagen zum höheren Strafmaß von §184b, wo es auch hieß; “Die vorgelegten Fälle lassen Zweifel daran, ob es sich hier um Straftaten nach §184b handelt.” Richtervorlagen / Normenkontrollverfahren haben sehr hohe Hürden und diese sind nochmal doppelt so hoch, wenn es ein Gesetz betrifft gegen das bereits entschieden wurde. Auch ist klar das der Konsum von Drogen kein “muss” ist sondern ein “Luxus”. Keiner wird mit einem Verlangen nach Cannabis geboren, auch gehört dies nicht zu den Grundbedürfnissen eines Menschen, wie Sexualität, Essen, trinken etc. Die einzige Hoffnung lag hier in der… Weiterlesen »

Fred
9 Monate zuvor

@ maulwurf

perfekt ! Sehe ich genauso.

Rainer
9 Monate zuvor

Keine Veränderungen,die Situation und Lage bleibt wie gehabt.Es hätte sonst Erschütterungen und Empörungen geben können.So regt man sich über nichts auf,und es geht normal weiter.Ein erneuter Versuch dauert lange,wie im vorliegenden Fall ersichtlich ist.Als käme man trotz aller Anstrengung nicht vom Fleck.Ein gerechtes Urteil war das aber jetzt auch nicht.Fouls sind manchmal nötig,um ein Tor zu verhindern.

Rogg
9 Monate zuvor

Hihihi…und ich werde kritisiert weil ich diesen “Rechtsstaat ” mit Gänsefüsschen versehe….
Nun ist es offiziell….wir werden zu Recht vergewaltigt…die schwarzen, ewig gestrigen Schlechtmenschen haben das so entschieden. Fühlt sich toll an in einem Staat zu leben, in dem Manager tausendfach Betrug begehen können und mit Bewährung davon kommen, während kleine Kiffer ” zu Recht” vergewaltigt werden….seit 50 Jahren und in Zukunft.. .feine Sache…ik freu mir. .!!!

Haschberg
9 Monate zuvor

Von diesen konservativen Schauspielern habe ich in dieser Sache ohnehin kein vernünftiges Urteil erwartet.
Menschliche Logik, sowie der Grundsatz von Verhältnismäßigkeit, scheinen bei denen nicht zu existieren.
Dass man für den Umgang mit einer medizinisch wertvollen Heilpflanze in der heutigen Zeit noch immer kriminalisiert werden darf, ist so ziemlich das Bescheuertste, was man sich überhaupt vorstellen kann.
Dann soll es halt die Politik richten, aber bitte nicht erst im nächsten Jahrtausend ! ! !

buri_see_kaeo
9 Monate zuvor

Genau @Haschberg, die Politik soll’s richten… und wenn es je zu einer wie auch immer gearteten Erleichterung für Cannabis-Konsumenten kommen sollte (ja,ja Konjunktiv), dann, ja dann: Eilantrag von Schwarzbraun!, dem umgehenst zur vollstesten Zufriedenheit der Antragsteller stattgegeben wird.
Auch dieses Jahr ein Sommerfest des BuVerfGe? Dann, BuVerfGe, faselt man schön von eurer Nähe zur Bevölkerung, bastelt den Bälgern ‘ne Hüpfburg, verteilt Freibier an die euch wohlgesonnen Säufer…
Ach, wie ist das schön, politisches Engagaement…
@Rogg, ich habe nichts kritisiert, ich habe korrigiert: RechtSStat, Danke auch für den Verweis auf die Giftgasverbrecher, Verhältnismäßigkeit…
Shycae, für einen Daueraufenthalt in TH erfülle ich z.Zt. die finanziellen Voraussetzungen nicht.
mfG  fE

Zuletzt bearbeitet 9 Monate zuvor von buri_see_kaeo
Rogg
9 Monate zuvor

@ buri
Du warst nicht gemeint.

Fred
9 Monate zuvor

Das Gericht hat sich wahrscheinlich einfach einen schmalen Fuß gemacht und das ganze im Hinblick auf die bevorstehende Entkriminalisierung mit dem Verweis auf die Prüfung von vor 30 Jahren einfach plattgebügelt. Konsequenzen hätte eine Entscheidung, gleich in welche Richtung, eh nicht gehabt. Das Gesetz kommt, mit oder ohne Urteil vom VG.

greenness
9 Monate zuvor

Ich habe heute den Artikel zum Thema in der TAZ gelesen.

Da wurde gesagt, daß der Einwurf abgelehnt wurde, weil sich angeblich seit dem Urteil von 1994 keine Umstände ergeben hätten, die eine Neubewertung der Situation zulassen würden.

Was ist mit der Kleiber-Kovar-Studie, die kurz danach vom Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer in Auftrag gegeben wurde? Das BVerfG hat bei dem Urteil die wissenschaftliche Untersuchung dieser komplexen Materie angemahnt. Das Bundesgesundheitsministerium hat untersuchen lassen und das “offizielle” Ergebnis wurde nicht beachtet.

Liebes BVerfG, Ihr macht euch zum Mittäter bei der gewalttätigen Verfolgung von 4 Millionen unschuldigen Menschen.

buri_see_kaeo
9 Monate zuvor

greenness, letzter Satz.
Na und, Richter sind doch unabhängig, so sagt man…, erfüllen aber doch meistens meine Erwartungen.
Nochmal letzter Satz.
Na und, haben sie doch nach dem Ende der Schwulen-Jagd durch die Politik die Beibehaltung der Verfolgung erzwungen.
So richtig motivierend ist es nicht, anzusehen, wie eine auf Lügen gestützte Verfolgung, aus meiner Wahrnehmung schon 47 Jahre andauert.
Der “schmale Fuß” des BuVerfGe der wird nochmal ganz, ganz breit und groß, weil sh. meinen vorherigen Kommentar. Außerdem wird wohl nach der Sommerpause vor der Sommerpause sein, äh Hr Lauterbach, und dann: nach Weihnachten wird wie schon seit 1971 auch nach Weihnachten sein. Und, und, und
mfG  fE

Klaus
9 Monate zuvor

Das BVerfG hält offenbar wenig von Gerechtigkeit, sondern ist längst zu einer Marionette rechtskonservativer Politiker geworden.

Weil das Cannabisverbot eindeutig nicht geeignet, nicht erforderlich und nicht angemessen ist (Verhältnismäßigkeitsprinzip) setzen die sich nicht einmal mit dem Inhalt auseinander und bestätigen lieber eine 30 Jahre alte Fehlentscheidung. Warum ist das BVerfG nicht direkt dem Volk gegenüber verpflichtet? Der ganze Haufen sollte ausgetauscht werden! In Mexiko hat es der oberste Gerichtshof auch geschafft, die Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbots zu erkennen. Ist Deutschland korrupter als Mexiko?

Das BVerfG stärkt damit die organisierte Kriminalität, fördert die Steuerverschwendung für unwirksame Repression und lässt zu, dass unschuldige Menschen, die niemandem schaden, als Kriminelle verfolgt werden. Gerechtigkeit?

rawel
9 Monate zuvor

Alte Richter urteilen über die Zukunft von jungen Menschen, die ohnehin nicht aufzuhalten ist. Denkt das Verfassungsgericht wirklich, dass es zeitgemäß gehandelt hat? Man braucht wirklich mehr junge Menschen in den Gerichten und Ämtern.

Zuletzt bearbeitet 9 Monate zuvor von rawel
Qi San
9 Monate zuvor

… bin ich überrascht? Nein …

Qi San
9 Monate zuvor

GRACHMUSIKOFF – ” Dr tägliche Wahn ” von Schwoißfuaß – Weinsberg 3.8.2010
https://www.youtube.com/watch?v=QaOvODyhqhQ
Schwoißfuaß 1980, Musik/Text: Alex Köberlein

Qi San
9 Monate zuvor

Strafgesetzbuch § 129 Bildung krimineller Vereinigungen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. (2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses. (3) Absatz 1 ist nicht… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 9 Monate zuvor von QiSan
Qi San
9 Monate zuvor

@Rogg Cameron Diaz … Tolle Schauspielerin! Ein Lächeln, dass einen zu Butter in der Sonne werden lässt. Hat einen authetischen Body-Soul Move. Aber erst ihre leuchtenden Augen ziehen mich magisch an. Ich geh jede Wette ein: Sie ist eine richtige Hardcore-Indica-Raucherin … @Maulwurf muss und luxus oh mein gott als ob das etwas damit zu tun hat vielleicht soltest du dich mal mit einem unheilbar kranken unterhalten den nur der gute alte hanf davon abhält etwas entgültiges zu machen nur so ein gedanke Aber, wo waren wir wirklich? Es ging ja nicht um den Hanf. Ne, das hat nun wirklich nie jemand wirklich geglaubt. Oder doch? Das Ding, was es auch immer sein mag – ES MUSS VERWALTET WERDEN GEMÄß… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 9 Monate zuvor von QiSan
Rogg
9 Monate zuvor

@ Qi
Jaaaa, Fr. Diaz ist durchaus interessant…doch warum informierst Du mich darüber…??
Zuviel Indica…?? 🙂