Montag, 12. Juni 2023

Greiser Cannabis-Kleindealer abgeurteilt

82-Jähriger bekämpfte seine Altersarmut mit dem Kleinhandel von Cannabis

Cannabis
Bild: Sadhu van Hemp

 

 

Von Sadhu van Hemp

 

 

Dass ein schwerreiches Land wie Deutschland Millionen Rentner in Altersarmut dahinvegetieren lässt, ist schon eine kaum mehr zu überbietende Schande und einer zivilisierten Gesellschaft unwürdig. Doch es geht noch würdeloser in diesem unseren schönen Vaterland, wenn die Ärmsten der Armen obendrein noch wegen der menschenrechtsverletzenden Hanfprohibition in den Dreck getreten werden. Vater Staat kennt keine Gnade und verlangt von seinem Justizapparat, einen Cannabis-Schwerbrecher, selbst wenn er steinalt ist und aus Not gehandelt hat, mit aller Härte des Gesetzes abzustrafen.

 

Diese unmenschliche Aufgabe wurde kürzlich dem Landgericht Aurich zuteil – und das durchaus mit Unbehagen seitens der Ankläger. Anders als in süddeutschen Gerichtssälen, wo es kein Pardon für Hanf-Gangster gibt, zeigten Richter, Schöffen und Staatsanwaltschaft in Ostfriesland so etwas wie Mitgefühl und Verständnis für den Angeklagten.

Zwar konnte sich die Kammer nicht dazu durchringen, dem Beispiel des Bernauer Jugendrichters Andreas Müller zu folgen und sich aus Gewissensgründen einer Verurteilung des hochbetagten Angeklagten zu verweigern, doch ließ man zumindest Milde walten.

 

Und so sah sich die Richterschaft außerstande, dem vollumfänglich geständigen Greis den von der Staatsanwaltschaft geforderten mehrjährigen Freiheitsentzug aufzubrummen. Wegen der besonderen Umstände des Falles begnügte sich das Gericht mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Und das trotz eines langen Vorstrafenregisters und einer laufenden Bewährung.

 

Die Vorsitzende Richterin begründete das Urteil damit, dass es sich um einen „Sonderfall“ handele. „Wir haben berücksichtigt, in welchen Lebensumständen Sie das getan haben“, gab die Richterin dem Angeklagten zu verstehen und verwies auf die glaubhaft versicherte Altersarmut des 82-Jährigen, der zudem aufgrund seines hohen Alters gesundheitlich nicht mehr auf der Höhe ist.

 

Mit dem Handel von Cannabis wollte der ehemalige Seemann seine Rente aufbessern. Nach 35 Jahren Seefahrt wurde er mit 800 Euro Rente aufs Altenteil geschoben, so dass er gezwungen war, sich zunächst mit Gartenarbeit ein paar Groschen hinzuzuverdienen. Im Laufe der Jahre schlug die Knochenarbeit jedoch auf die Gesundheit, und so kam es schließlich gelegen, dass ein Bekannter ihn dazu animierte, sich mit dem Kleinverkauf von Haschisch und Marihuana finanziell über Wasser zu halten.

 

Doch dummerweise waren Zollfahnder dem 82-Jährigen während einer Kontrolle eines Kiosks wegen Schwarzarbeit auf die Spur gekommen. Bei Durchsuchungen der Wohnung des Angeklagten im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres fanden die Schnüffler mehrere Dutzend Gramm Marihuana sowie ein Messer und einen 65 Zentimeter langen Knüppel.

 

Dieser Umstand führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels in den Raum stellte. Der Angeklagte konnte jedoch im Prozess glaubhaft machen, weder Knüppel noch Messer als Arbeitsgeräte für seinen Kleinhandel benutzt zu haben.

„Ich habe überhaupt keine Zweifel daran, was der Angeklagte gesagt hat“, lenkte der zuständige Staatsanwalt ein und entschärfte somit die Anklageschrift aus eigenen Stücken.

 

Unnachgiebig blieb die Staatsanwaltschaft jedoch hinsichtlich des Strafmaßes: Angesichts der insgesamt 24 Vorstrafen des Angeklagten wurde daran festgehalten, die Straftat nicht als minderschweren Fall zu werten, sondern eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten zu fordern.

 

Die Anwältin des Beklagten verwies dagegen in ihrem Plädoyer auf die besonderen Umstände des Falles. Ihrem Mandanten sei es beileibe nicht darum gegangen, sich „den Luxus des Lebens zu leisten“. Er habe „aus der Not heraus“ gehandelt, um seine Existenz zu sichern. Der Cannabis-Kleinhandel sei erst eine Option geworden, nachdem es ihm nicht mehr möglich war, mit schwerer körperlicher Arbeit seine Minirente minimal aufzubessern.

 

Zu guter Letzt folgte das Gericht dem Plädoyer der Verteidigung und beließ es bei einer Bewährungsstrafe.

„Das ist die allerletzte Warnung“, ermahnte die Richterin den 82-Jährigen, dem fortan ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt wird, der auf ihn aufpassen soll. Zudem würde er rein vorsorglich regelmäßigem Besuch von der Polizei bekommen.

„Ich werde so etwas nie wieder tun“, war das letzte Wort des Methusalems.

 

Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.

 

 

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5 Kommentare
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Horst
10 Monate zuvor

Für den sollte man eine crowd funding Unterstützung anleiern!

Rogg
10 Monate zuvor

Und er bleibt unter Kontrolle…die Blauen kommen regelmäßig gucken ob er nicht sein Leben als armseliger Wicht durch schwerst kriminelle Weitergabe von Kräutern aufbessert…der alte Herr hätte Bier brauen sollen oder Schnapps brennen…selbst Schuld, der üble Verbrecher.
Das dieser Staat sich nicht schämt sich selbst als “Rechtsstaat” zu bezeichnen….Schande, Schande, Schande…!!!

Haschberg
10 Monate zuvor

Jeder Bürger, der mit einer so erstklassigen Heilpflanze wie Cannabis Umgang pflegt, sollte ab sofort von jeglicher Strafandrohung befreit werden. Bestrafen sollte man gezielt diejenigen Menschen, die Schlimmes tun, weil sie mit Dingen handeln, die für Mensch und Umwelt schädlich sind oder Schutzbefohlenen im Namen der Kirche sexuelles Leid antun, so wie es in unseren dubiosen Kirchen über Jahrzehnte hinweg der Fall war und bestimmt noch immer aktuell ist. Da jedoch weder die Politik, noch die allermeisten Bürger dies jemals begreifen wollen und lieber weiterhin die Hände in den Schoß legen, steuern wir im Eiltempo auf eine lebensfeindliche Welt zu. Wie kann es sein, dass man in Gegenden der Welt, wo schon jetzt massivster Wassermangel in den mit pestiziden verseuchten… Weiterlesen »

trec.
10 Monate zuvor

Grüße aus Franken

Das `Üble“ an der gegenwärtigen Situation ist die Tatsache der Nichthinterfragung des
!! Warum s??
und dessen unterlassene Abstellung.

….. egal ob Mann, Frau, Divers oder und Institutionell

nichts darf
Lügen.
.. nur auf eigenen Wegen… 🙂
https://youtu.be/p8Ojjn35kP8?t=58

Qi San
10 Monate zuvor

Das war jugendlicher Leichtsinn …
anstatt Flaschen und Dosen zu sammeln, Medizin unters Volk zu bringen.
Und natürlich der Klassiker: bewaffneter Drogenhandel wegen einem Knüppel der im Eck steht …
Ja so werden 82-Jährige Opas und Omis in Schland führsorglich und liebevoll behandelt.

@Haschberg
Die Klimakleber spüren auch schon den eiskalten Würgegriff der Staatsmacht.
Hausdurchsuchungen und der Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung.

P.S.:
Per Grund-Gesetz dürfen Parteien nicht wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung belangt werden.

Zuletzt bearbeitet 10 Monate zuvor von QiSan