Mittwoch, 12. April 2023

25 Gramm Cannabis und drei Hanfpflanzen

Cannabis

Aus der Traum vom freien Markt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir haben heute das überarbeitete Eckpunktepapier zur Reform des Betäubungsmittelgesetzes vorgestellt. Eine vollumfängliche Cannabis-Legalisierung wird es, wie wir berichtet haben, in dieser Legislaturperiode nicht geben. Statt die Cannabis-Konsumenten gänzlich vom Joch der Prohibition zu befreien, gibt es eine Hanffreigabe light. 25 Gramm Cannabis und drei Hanfpflanzen sollen künftig erlaubt sein. Zudem können sich CannabiskonsumentInnen in einem Cannabis Social Club zusammenschließen um den gemeinsamen Anbau zu organisieren.

In den nicht kommerziellen Clubs dürfen sich maximal 500 Mitglieder organisieren. In den CSCs können maximal 25 Gramm auf einmal und höchstens 50 Gramm pro Monat an volljährige Vereinsmitglieder über 21 Jahre, 30 Gramm ab 18 Jahren, abgegeben werden. Unter 18 Jahren sind Konsum und Besitz verboten. 

Einen Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften soll es nur im Rahmen von Modellprojekten in ausgewählten Regionen geben. Dort sollen im Rahmen der Legalisierungsbemühungen die Auswirkungen des legalen Verkaufs geprüft und anschließend ausgewertet werden. Die Modellprojekte sollen wissenschaftlich begleitet und zunächst auf fünf Jahre befristet sein.

25 Gramm und drei Hanfpflanzen?

Drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person und 25 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum? Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Aber auch mathematisch weniger begabte Menschen können sich schnell ausrechnen, dass das bei einem durchschnittlichen Ertrag von ca. 30 Gramm pro Hanfpflanze nicht aufgeht. Züchter preisen auch gerne Sorten an, die bis zu 300 Gramm pro Pflänzchen produzieren. Das ist schlicht nicht durchdacht. 

Wirklich als Fortschrittsprojekt behandelt wird das Thema mit dieser Vorlage nicht

Das überarbeitete Eckpunktepapier ist nicht wirklich stimmig. Als Eckpunktepapier stellt das Vorgestellte auch immer noch keinen wirklichen Gesetzesentwurf dar. Viele Fragen bleiben offen. Was ist beispielsweise künftig mit der Führerscheinproblematik? 

Wird die Vorlage so umgesetzt, sollte zumindest der Verfolgungsdruck auf die Konsumenten abnehmen. Der Konsum im privaten Umfeld und der heimische Hanfanbau für den Eigenbedarf sind dann keine Straftaten mehr. Niemand muss künftig fürchten, wegen eines Rauchpieces oder ein paar Pflänzchen auf dem Balkon verfolgt zu werden. Auch der Schwarzmarkt dürfte sich freuen, ist sein Geschäftsmodell damit ja weiterhin gewinnversprechend. Einen wirklichen Konsumentenschutz kann es so nicht geben. Der ursprüngliche Plan, den Verkauf von Haschisch und Marihuana aus deutscher Produktion bundesweit über „lizenzierte Fachgeschäfte“ zu organisieren, ist hinfällig. Die dringend benötigten Steuereinnahmen wird es nicht geben. Der Traum vom Milliardenmarkt ist erst einmal ausgeträumt.

Der Gesetzesentwurf soll noch im April stehen – das Gesetz noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

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28 Kommentare
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Luigi
11 Monate zuvor

3 legale Pflanzen sind mir allemal lieber wie weiterhin auf Kriminelle als Lieferanten angewiesen zu sein. Hoffen und beten wir das es tatsächlich zum legalen Eigenanbau kommt.

Einzelmeinung
11 Monate zuvor

Haha ich sehe schon die Wettbewerbe vor mir: Wer holt am meisten Gras aus 3 Pflanzen raus.

egon
11 Monate zuvor

Abwarten! Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.
Eine “Ernte 23” wäre schön, ist aber unrealistisch.

Zuletzt bearbeitet 11 Monate zuvor von egon
Rogg
11 Monate zuvor

Mit Glück hat man also 1Kilo Ernte im Schrank….welcher Bullen, SA und Richter glaubt Dir denn, dass Du das selbst produziert und nur eingelagert hast…???
Die sind so stumpfsinnig, dumm und uninformiert, dabei so geil drauf uns zu ficken, dass ich nicht glaube, dass wir viel gewonnen haben…aber dennoch….drei Pflanzen ist schonmal ok….hat jemand mitbekommen ab wann Stufe 1 umgesetzt werden soll…??? Bis dahin….halali….Liebe Kifferjäger… 🙁

Zuletzt bearbeitet 11 Monate zuvor von Rogg
Fred
11 Monate zuvor

Das Problem mit den CSC ist, das für die Einrichtung und Kontrolle DIE LÄNDER zuständig sind. Wenn die jetzt noch für die Genehmigung zuständig sein sollen, dürfte es in Süddeutschland und in einigen Unionsgeführten BL wohl nur schmachtende Blicke in andere Regionen geben. Insgesamt haben die beiden Minister nichts weiter als die Entkriminalisierung bekannt gegeben. Ist natürlich auch klasse, aber bei der langen Zeit der Vorbereitung hätte ich mir nähere Info`s zu den Modellversuchen gewünscht.- Aber, wer genau hingehört hat, hat auch sicher vernommen, das auch diese von der EU genehmigt werden müssen. Die angekündigte Amnestie ist natürlich sehr erfreulich. Da werden wohl einige Führerscheine zurückgegeben. Insgesamt ist das wohl ein Tag den man feiern sollte. Demnächst ändert sich die… Weiterlesen »

Fred
11 Monate zuvor

@ Rogg

Noch im April soll der Gesetzentwurf stehen, und dann nach der Sommerpause im BT beschlossen werden. Özdemir erwähnte, das Stufe 1 nicht BR zustimmungspflichtig ist. Glaube ich zwar nicht, weil alle die Länder betreffenden Gesetze durch den BR müssen. Aber wer bin ich schon.

Mathias
11 Monate zuvor

Hallo. Ich bin vielleicht auch einfach zu doof. Kann mir jemand erklären warum der Bundesrat nicht Zustimmungspflichtig ist. Lauterbach hat das für die erste Säule gesagt aber nicht warum? Ist doch ein Länderinteresse!? Oder?

Qi San
11 Monate zuvor

Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung:

1.) Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich
NICHT mehr als Betäubungsmittel eingestuft.

Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.

3.) Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis
zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht.

4.) Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.

5.) Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren
sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.

Cannabis: Gesundheitsminister Lauterbach stellt Eckpunkte
zur Cannabis-Abgabe zu Genusszwecken vor:
https://www.youtube.com/watch?v=ahSnCWZEEXQ&t=929s

Die Eckpunkte feier ich erst dann wenn dieser Traum physikalisch Gestalt (1, 3, 4) annimmt.
Noch nie waren WIR so dicht dran.

Zuletzt bearbeitet 11 Monate zuvor von QiSan
Bodo Bleicher
11 Monate zuvor

Ampel: HOW MUCH IS THE FISH Legalisierung: Ja. Mir kommen da so einige Fragen/Gedanken. auf. 0.) Bedarfsrechnung ist 9-12 Pflanzen pro Person, je nachdem wie der lizenzierte Samenkatalog aussehen wird. CSCs dürfen nur 1/3 der Pflanzen pro Person ausgliedern. 1.) Woher nehmen die von der Landesebehörden des Bundesinstituts für Arzneimittelchen (32 Stück) zugelassenen CSCs die nötige Gewerbefläche? Gewerblicher Anbau ist das eine, der ist an Wirtschaftliche Grundprinzipien gebunden, Landesbehördlich wird man aber die vierfache Fläche zum Privatanbau brauchen, die 6fache, wenn man, wie bei Apothekencannabis Lagerung und Portionierung getrennt vorzunehmen hat, inklusive Abgabefläche. Selbst wenn man einen 4 Personen CSC gründet, braucht man also eine 3 Zimmer Wohnung, die die BTMG auflage erfüllt. Was die Kosten schon ohne Monatliche Fixkosten… Weiterlesen »

Lemminge
11 Monate zuvor

1. Säule: Privater & gemeinschaftlicher, nicht-gewinnorientierter Eigenanbau Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen dürfen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Die Mitglieder sollen möglichst aktiv in der Vereinigung mit­wirken. Eine Mitwirkung von Mitarbeitenden der Vereinigungen beim Anbau ist zulässig, eine Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird hingegen ausgeschlossen. Die Rahmenbedingungen für den Umgang werden in einem gesonderten Gesetz geregelt. Neben dem geernteten Genusscannabis dürfen an die Mitglieder auch von der Vereinigung er­zeugte Samen und Stecklinge für den Eigenanbau abgegeben werden. Es wird geprüft, ob und wie Saatgut und/oder Stecklinge für den privaten Eigenanbau zu Selbstkosten über die Verein­igungen bezogen werden dürfen, ohne dass die Mitgliedschaft in einer Vereinigung dafür Vor­aussetzung ist. Zulassung… Weiterlesen »

Bodo Bleicher
11 Monate zuvor

Mathias: . “Kann mir jemand erklären warum der Bundesrat nicht Zustimmungspflichtig ist.” Lauterbach will einen Gesetzesentwurf gestalten, wo die Landesbehörde (des Bundesinsituts für Arzneimittel und Medizinprodukten) nicht der Landesgesetzgebung unterstellt ist, sondern eben dem Bundesgesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit der Kommunalebene. Normal untersteht im Cannabisbereich – nächster Absatz – jedoch das Bundesinsitut den Landesanstalten für Landwirtschaft. Erst bei staatlicher Abgabe, so internationales Recht, wo die Produktion (Anbau) endweder getrennt oder externisiert einer anderen Staatlichen Aufsichtsform unterstellt ist, ist der Bundesrat durch eine Aufsichtsbehörde der Länder zustimmungspflichtig. Die Idee im Internationalen Recht ist eben simple, dass die Staatsaufsicht A (Produktion/Abgabe) und Staatsaufsicht B (Abgabe/HandelsVertrieb) getrennt voneinander stehen. Was, wenn man das Recht darüber liest, garnicht so einfach ist. Lauterbach wird versuchen, einen… Weiterlesen »

Rainer
11 Monate zuvor

Ein Grund zum jubeln wäre es erst am entgültigen Beschluß.

Max Mustermann
11 Monate zuvor

“Das ist schlicht nicht durchdacht” scheint euer Mantra zu sein, wenn ihr Artikel verfasst.
Mal davon abgesehen, dass inhaltlich die 25 Gramm garantiert nicht im eigenen Heim gelten werden, muss ich auch fachlich Kritik üben.

Alleine im Absatz “25 Gramm und drei Hanfpflanzen?” befinden sich direkt mal mehrere Rechtschreib- und Leichtsinnsfehler. Das Verfassen von Artikeln ist euer Handwerk. Ich habe mehr erwartet. Jagt doch bitte eure Artikel wenigstens durch den spellcheck von Microsoft Word. Da wären euch die Fehler sofort aufgefallen.

Setzen, 6. Sowohl inhaltlich als auch grammatikalisch.

Vdfg
11 Monate zuvor

Ich frage mich:
Würden Verurteilungen aufgehoben werden wenn man diesen Sommer schon auf dem Balkon anbaut und erwischt wird.

MicMuc
11 Monate zuvor

@Luigi: Bitte erkläre mir, wenn Du als “Kriminelle” da bezeichnest!

MicMuc
11 Monate zuvor

Also für eine mögliche Heiligsprechung von Karl Lauterbach würde ich bei der päpstlichen Kommission einreichen, daß diese Cannabis von einer verwerfliches Teufelsdroge (= böse) in ein erhebendes Genußmittel (= gut) verwandeln konnte. Ein solches Wunder hatte bislang nur Jesus in der Hochzeit von Kanada vollbracht.

Daß wir in einer zutiefst sündigen und ungläubigen Welt leben, zeigt der Umstand, daß die Öffentlichkeit dieses Wunder noch gar nicht erkannt hat …

Rogg
11 Monate zuvor

@MicMuc
hihihi…erzähle das mal den bigotten Heuchlern von der CSU…die lassen Dich sofort exkommunizieren….Du glücklicher..!!!

Haschberg
11 Monate zuvor

Obwohl ich persönlich mit dieser “Light-Regelung” überhaupt nicht zufrieden bin, möchte ich den zuständigen Politikern dennoch meinen Dank aussprechen, dass sie wenigstens soweit gegangen sind.
Man darf nicht vergessen, selbst eine solche Lösung ist in der heutigen Lage in der EU absolut nicht selbstverständlich, sondern eine große Ausnahme.
Auch gönne ich den Konsumenten ihre 3 Pflanzen. Mir wäre der Aufwand zu groß. Höchstens draußen ohne Technik, sofern das überhaupt erlaubt ist.
Schade auch, dass keine gemeinsame Lösung mit Tschechien gewählt wurde. Das hätte wohl noch mehr Erfolgschancen gehabt. Bin mal gespannt, wie die die Sache hinkriegen (wegen EU und so).
Dann lassen wir uns halt mal überraschen, wie das ganze Cannabisdrama weitergeht (Entkriminalisierung, Führerscheinfrage etc).

Qi San
11 Monate zuvor

Sie müssen nur den Nippel durch die Lasche zieh’n, und mit der kleinen Kurbel ganz nach oben dreh’n; da erscheint sofort ein Pfeil, und da drücken Sie dann drauf, so öffnet sich die Tür, dahinter sieht es finster aus … Das zu Cannabis Social Clubs V 1 Macht Euch doch keinen Kopf. Vor 2024 wird es keine relevanten gesetzlichen Änderungen geben – so schätze ich mal optimistisch. WAS BLEIBT: heute journal vom 12.04.2023 Cannabis-Legalisierung // 3:40 https://www.youtube.com/watch?v=rxld7WV5_p0 Das der Gesundheitsminister Karl Lauterbach, hier im ZDF öffentlich im rechtlichen Fernsehen, die JETZIGE Drogenpolitik als gescheitert, reformbedürftig und als falsch erklärt, ist historisch. Er zerpflückt sie regelrecht. Bin nicht der Lauterbach-Fan – aber das rechne ich ihm hoch an. Respekt! Das ist… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 11 Monate zuvor von QiSan
Rogg
11 Monate zuvor

@Qi San sauber sowieso…bin ja reinlich und vorbestraft. Da riskiere ich garnichts, solange es keine klaren Regeln gibt !!! Aaaaaber planen kostet nix und ist nicht verboten. Bei Grow Guru gibts zur Zeit ein interessantes Sonderangebot…eine No Name LED 200W für unter 200,- Euro. Zusammen mit einem günstigen 80er Zelt(Amazon ist voll davon) und kleinem Lüfter, kommt man richtig gut weg. Da könnte man eine kleine Investition für den Winter machen. Für +- 300,- ein drei Pflanzen Zelt mit Beleuchtung. Dafür bekommt man nicht mal eine SanLight (viel Marketing, unbewiesene Langlebigkeit). Für Eigenbedarfsgrower sicher eine gute Alternative, insbesondere wenn man nicht draussen anbauen kann oder möchte. Mit dem Samenkauf etc würde ich aber warten, bis man genaueres weiss. Bisher sind… Weiterlesen »