Samstag, 26. November 2022

Wo bleibt das Cannabis-Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Seit über drei Jahren wartet ein Student auf sein Gerichtsurteil wegen des illegalen Besitzes von 2,6 Gramm Cannabis

 

Von Sadhu van Hemp 

 

Vielleicht erinnert sich ja noch jemand an jene graue Vorzeit, als die Welt noch einigermaßen in Ordnung war. Die Corona-Hysterie und der Krieg in der Ukraine waren noch nicht ausgebrochen, und niemandem wäre seinerzeit auch nur im Traum eingefallen, dass schon bald eine Krise die nächste jagt. Angesichts der Turbulenzen, in die der Planet Erde geraten ist, könnte man glauben, die schöne Zeit vor 2019 liegt eine Ewigkeit zurück.

 

Und genauso muss es sich für den seinerzeit 24-jährigen Studenten anfühlen, dem im September vor drei Jahren das Glück bzw. das Pech zuteilwurde, sich wegen des illegalen Besitzes von 2,6 Gramm Cannabis vom Bernauer Amtsgericht als Straftäter aburteilen zu lassen. Denn bis heute gibt es kein Urteil – und schuld daran ist Andreas Müller, der sich als Jugendrichter außerstande sah, dem jungen Mann wegen eines Bagatelldeliktes eins überzubraten. Müller setzte den Strafprozess aus und nahm zur Entscheidungsfindung per Normenkontrollantrag das Bundesverfassungsgericht mit ins Boot.

 

Seitdem ruht still der See. Die Verfassungsrichter lassen sich Zeit, sehr viel Zeit, um die Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse von inzwischen vier Amtsgerichten zu prüfen. Dabei wäre es eine leichte Übung, die Frage zu beantworten, inwieweit die Strafvorschiften des Betäubungsmittelgesetzes hinsichtlich des Besitzes von Cannabis zum Eigenbedarf verfassungswidrig sind oder nicht. Ein Blick auf die Kriminalstatistik genügt, um festzustellen, dass das Cannabisverbot unverhältnismäßig in die durch Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte allgemeine Handlungsfreiheit eingreift, so wie es Müller und seine Kollegen in ihrer Richtervorlage ausführen. Und selbstverständlich lässt sich die Strafbarkeit des Umgangs mit dem Rauschmittel Cannabis vor dem Hintergrund der Legalität des Rauschmittels Alkohol nicht rechtfertigen. Wenn doch, dann liegt ohne Wenn und Aber ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz vor, der die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert.

 

Warum und wieso das Bundesverfassungsgericht nicht zu Potte kommt, bleibt ein Rätsel und nährt den Verdacht, dass die Karlsruher Richterschaft nach der Devise „Kommt Zeit, kommt Rat“ verfährt. Offenbar will niemand vorpreschen angesichts des umstrittenen Paradigmenwechsels, den die inzwischen regierende Ampelkoalition in der Cannabis-Politik anstrebt. Zumal wegen des politischen Proporzes im Bundesverfassungsgericht nicht alle Richter auf Regierungslinie sind. Vorneweg die vorsitzende Verfassungsrichterin in diesem Verfahren Sibylle Kessal-Wulf, die 2011 auf Vorschlag der CDU/CSU vom Bundesrat ins höchste deutsche Richteramt gehievt wurde. Gut möglich also, dass die 63-Jährige das Verfahren im Sinne der Anti-Cannabis-Agenda der Christdemokraten abzuschließen versucht.

 

Und so geht das lange Warten auf ein Machtwort aus Karlsruhe weiter und die Hoffnung, dass im Sinne der Cannabis-Konsumenten entschieden wird, stirbt allmählich dahin. Und Pessimismus ist durchaus angesagt in Anbetracht einer anderen Entscheidung aus Karlsruhe – gefällt vor wenigen Wochen vom Bundesgerichtshof. Die Kollegen des BGH haben sich zuletzt dahingehend entblödet, Verurteilungen wegen des Handels mit THC-armen Cannabidol für rechtmäßig zu erklären. Begründet wurde der Beschluss damit, dass CBD-Blüten theoretisch eine berauschende Wirkung haben können, wenn man nur genug davon einnimmt. Das Urteil von drei Jahren und neun Monaten Haft gegen einen CBD-Händler wurde somit vom BGH bestätigt.

 

Dass die Interpretation des Betäubungsmittelgesetzes ein derartiges Urteil zulässt, ist ein Skandal und bestätigt nur die Verfassungswidrigkeit des Hanfverbots. Im Grunde hätte es oberste Pflicht der BGH-Richter sein müssen, das Bundesverfassungsgericht mit der nächsten Richtervorlage nach Artikel 100 Absatz 1 Grundgesetz zu beglücken.

 

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4 Kommentare
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geigenzart
1 Jahr zuvor

“Zumal wegen des politischen Proporzes im Bundesverfassungsgericht nicht alle Richter auf Regierungslinie sind.” Ich übersetze mir mal Ihre Aussage im Zusammenhang Ihres Textes: Wegen der Legalisierungsbestrebungen der Bundesregierung haben die Richter beim Bundesverfassungsgericht nicht dieselben politischen Einstellungen wie die Regierung. Was wollen Sie damit aussagen? Finden Sie das logisch? Habe ich das richtig übersetzt? Oder meinten Sie das anders? Im Grunde genommen unterstellen Sie, wenn ich Sie richtig verstanden habe, den Richtern, dass diese politische und nicht juristische Urteile fällen. Zweifeln Sie die Unabhängigkeit der höchsten richterlichen Instanz in Deutschland an? Ich bin Legalisierungsbefürworter und ich vertraue insoweit unserer Demokratie, dass ich das Bundesverfassungsgericht mit ihren bisherigen Urteilen für unabhängig halte. Also auch für politisch unabhängig. Sibylle Kessal-Wulf entscheidet nicht… Weiterlesen »

Haschberg
1 Jahr zuvor

Wir dürfen nicht vergessen, dass viele unserer Richter als überzeugte konservative Cannabisgegner ganz im Sinne der Union handeln und gerne alles ablehnen, was in diesem Bereich irgendwie nach Fortschritt und individueller Freiheit aussieht.
Ein Jammer, dass es in unserem Rechtssystem kaum unparteiische Richter gibt (wie z.B. unseren Herrn Müller), von denen man ausgehen kann, dass sie zum Wohle einer völlig zu Unrecht verfolgten Minderheit von Hanfkonsumenten entscheiden.

geigenzart
1 Jahr zuvor

@Haschberg Doch es macht einen deutlichen Unterschied, ob es um einen Richter in einem Strafprozess geht oder um einen Verfassungsrichter. Das Verfassungsgericht wird sehr genau beobachtet und seine Urteile werden gründlich analysiert und bewertet. Da kommt nicht zuletzt in unserer Demokratie, neben der Exekutive (Polizei) und der Legislative (Parlament), die vierte Gewalt (Gewaltenteilung) ins Spiel: die Medien. Auch das Hanfjournal ist Teil dieser gegenseitigen Kontrollfunktion in einer Demokratie (Meinungs- und Pressefreiheit). Würde das Verfassungsgericht seiner Aufgabe nicht gerecht werden, würde es seine Glaubwürdigkeit in Frage stellen und damit die Demokratie destabilisieren. Das ist bisher offensichtlich nicht geschehen. In seiner Geschichte hat das BVG durch viele legendäre Urteile seine Überparteilichkeit bewiesen wie zuletzt bei der Frage zur Sterbehilfe, bei dem das… Weiterlesen »

buri_see_kaeo
1 Jahr zuvor

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Richter des BverfG als überwiegend überzeugte konservative Gegner ganz im Sinne von Schwarzbraun handeln und gerne alles ablehnen, was in jeglichem Bereich irgendwie nach Fortschritt und individueller Freiheit oder Selbstbestimmung aussieht.
§218a StGB vom 25. Februar 1975
§175 StGB vom 10. Mai 1957
Und falls jemals nicht…, strotzen die Urteile nur so von Unverbindlichkeit, wie es lächerlicher nicht sein könnte, mit dem Nebeneffekt, dass konservative Politiker sich berufen fühlen, durch Initiierung eines Ersatzbestrafungs-Regimes die Situation für die Betroffenen gründlichst zu verschärfen (Cannabis-Urteil von 1994, Sterbehilfe-Urteil von Anfang 2020-er).
mfG  fE