Dienstag, 26. Juli 2022

Reisen mit medizinischem Cannabis

Foto: Archiv/Su

Reisen mit medizinischem Cannabis ist nicht ohne weiteres möglich. Wir verraten euch worauf ihr euch einstellen müsst.

Reise, Reise – ach es ist Sommer und Hauptsaison. Wer würde da nicht gerne verreisen. Doch für viele Cannabispatienten ist eine Reise ohne ihr geliebtes Kraut undenkbar. Klar, es ist ja auch eine Medizin aber auch ein Betäubungsmittel. Das kann man nicht einfach so über die Grenze mitnehmen, obwohl es von einem Arzt verordnet wurde. Dieser Guide bezieht sich nur auf die Patienten welche ihr Cannabis auch offiziell von einem Arzt verschrieben bekommen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schreibt dazu auf deren Website: “Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein Arzt für Patienten Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 4 b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)).” Grundsätzlich muss man bei der Reise mit medizinischem Cannabis zwischen zwei Arten von Ländern unterscheiden:

  1. EU-Länder mit dem Schengen Abkommen: Einige Europäische Länder haben nach §75 des Schengenabkommen gestattet das Betäubungsmittel die von einem Arzt verschrieben wurden eingeführt werden dürfen. Dies ist die relativ unkomplizierte Einfuhr von BTM’s. Zu diesen Ländern gehören: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Für diese Länder braucht man lediglich die sogenannte: “Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (bfarm.de)” ausfüllen. Ein Stempel des Arztes sowie eine Beglaubigung der zuständigen Behörde sind hierbei essentiell. Bei den Behörden handelt es sich in der Regel um die Landesärztekammern. Also Daten vom Arzt, zur eigene Person sowie vom Medikament eintragen. Stempel vom Arzt hohlen und damit dann eine Bestätigung der Landesärztekammer hohlen.
  1. Länder ohne Schengenabkommen: Dazu zählen sowohl die EU-Staaten welche nicht dem Schengenabkommen zugestimmt haben: “Rumänien, Kroatien, Bulgarien, Großbritannien, Irland und Zypern.” aber auch alle weiteren Ländern. Hierfür gibt es leider keine 08/15 Lösung. Hierbei muss für jedes einzelne Land beim Auswärtigen Amt nachgefragt werden. Hierbei ist auch gesunder Menschenverstand von nöten. Es empfiehlt sich nicht nach Nordkorea oder Russland mit medizinischem Cannabis zu gehen. USA und Kanada sind da wieder andere Kaliber. Ein Musterdokument findet ihr auf der Website der Cannabis-aerzte.de.

Es empfiehlt sich, das Dokument in der jeweiligen Landessprache mit sich zu führen. Damit lassen sich unnötiger Stress und Verwirrungen mit den Beamten vor Ort vermeiden. 

Das BfArm fügt dem noch hinzu: “Da keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ bestehen, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden. Den Patienten ist dringend anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell. Hierzu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland Auskunft erteilen, deren Kontaktadressen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abgerufen werden können.”

Für Patienten die Betäubungsmittel einnehmen, sind Reisen ins Ausland leider erschwert. Dies gilt sowohl für Cannabispatienten als auch für Patienten die Opioide einnehmen oder sonstige BTM’s. Ein Screenshot von einer ausgefüllten Bescheinigung findet ihr am Ende des Artikels. Wir hoffen dass euch unser Guide geholfen hat. Wir wünschen eine angenehme Reise.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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6 Kommentare
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Rainer
1 Jahr zuvor

Arztstempel und Behördenstempel und Unterschrift und alles ist sauber.

Haschberg
1 Jahr zuvor

Genau diese mißlichen Umstände sind es, die eine größere Reise für einen sogenannten “Hascher” unmöglich machen und ich mittlerweile auch gerne darauf verzichte. Schon wenn man sich als Hanfkonsument auf die Straße wagt, befindet man sich in einem cannabisfeindlichen Umfeld, in dem sich eigentlich jederzeit Probleme unliebsamer Art entwickeln können. Man muss sich schon seit Jahrzehnten als Feind im eigenen Land fühlen und eben diese Tatsache ist sehr schwer zu ertragen. Wir im Grunde harmlosen Kiffer werden bislang auf völlig unverhältnismäßige Weise gejagt, eigentlich nur noch vergleichbar mit den Judenverfolgungen des 3. Reiches. Das muss mal klar gesagt werden. Dieser barbarische menschenfeindliche Anachronismus sollte im 21. Jahrhundert nun schnellstens beendet werden. Wo bleibt der Aufschrei der deutschen Ethikkommission, die diesen… Weiterlesen »

Rainer
1 Jahr zuvor

Die Ethikkommission ist dafür da,die Sauereien der Regierung sauber aussehen zu lassen.

Otto Normal
1 Jahr zuvor

@Rainer
LOL… Du kannst Gedanken lesen!
Genau das habe ich auch gedacht als ich den Kommentar von Haschberg gelesen habe.

Die Ethikkommission ist die Kommission die keinen Respekt vor dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (gem. “Nürnberger Kodex”) hat. Wenn man sich auf solche mysteriösen Pseudobehörden verläßt macht man quasi ein Bärbock zum Gärtner. Für Ethik braucht man als normaler Mensch gar keine Kommision.

Das gleiche gilt übrigens für die von dem USA dominierte WHO. Eigentlich haben die gar keine echte Legitimation.

Was ich aber toll finde @Haschberg daß Du Dir die Mühe gemacht hast sie überhaupt anzuschreiben. Das soll hier gerade nicht kritisiert werden. Versteh das also bitte nicht falsch.

Hans Dampf
1 Jahr zuvor

Ja, gut geschrieben @Haschberg. Hast in kurzen Sätzen wichtiges gesagt und uns allen aus dem Herzen gesprochen.
WIR LASSEN UNS NICHT UNTERKRIEGEN.
Gruß an alle Mitstreiter.

moep
1 Jahr zuvor

Selbst in Schengen-Ländern ist nicht garantiert, dass man die Medizin dann auch legal einnehmen darf, leider. Z.B ist es in Österreich nicht möglich.