Am 12. Mai urteilte das EU-Gericht und entschied „Weed“ als nicht schutzfähig
News von Derya Türkmen
Das Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil zum Fall des deutschen Unternehmens „Bavaria Weed“ gefällt. Das Unternehmen darf somit sein Logo nicht als Marke eintragen lassen. „Weed“ gilt nicht als schutzfähig. Der Grund ist, dass das Logo von „Bavaria Weed“ gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde. Das Logo zeigt einen Schriftzug mit dem Namen des Unternehmens und daneben ein Löwe mit einem stilisierten Cannabisblatt. Vor dem Europäischen Gerichtshof hatte auch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereits eine Eintragung mit genau der gleichen Begründungen abgelehnt.
Oh nein,das “Böse” Wort Weed XD
man was wäre hier vieles witzig wenn es nicht so traurig wäre…
Dann nennt es einfach Ganja.