Dienstag, 11. Dezember 2018

ADHS-Patient hat keinen Anspruch auf Cannabis

 

 

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat erheblichen Zweifel am Nutzen von Cannabis bei Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADS/ADHS)

 

 

Cannabis
Bild: Schmiddie

 

 

Sadhu van Hemp

 

 

Einen mehr als seltsamen Beschluss in einem Beschwerdeverfahren hat gestern das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle veröffentlicht. Demnach ist die Weigerung der Krankenkasse, einem 31-jährigen ADHS-Patienten die Kosten für Medizinalhanfblüten zu erstatten, rechtens. Das Gericht ist der Auffassung, dass in diesem Fall nicht ansatzweise eine „schwerwiegende Erkrankung“ nachgewiesen sei, um das Medikament zu verordnen. Überdies bestünden erhebliche Zweifel am Nutzen von Medizinalhanfblüten bei ADHS, da es bislang keine Belege dafür gebe. Vielmehr könne die „Droge“ die Symptome von ADHS im Erwachsenenalter noch verstärken.

 

Die Begründung des Beschlusses und der Leidensweg des Beschwerdeführers stehen konträr zueinander. Der 31-Jährige leidet unter Depressionen, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, einem verstärkten Bewegungsdrang und einer Impulskontrollstörung. 2013 wurde eine ADS-Diagnose gestellt und eine Therapie mit Ritalin eingeleitet. Zwei Wochen nach Beginn der Therapie stellten sich Nebenwirkungen wie Niedergeschlagenheit, Appetitlosigkeit, Schwächegefühl und Kraftlosigkeit ein. Zudem wurde er im Juli 2015 mit Strattera behandelt, und alles deutete darauf hin, dass es sich bei der Erkrankung um ADHS handelt.

Am 16. Dezember 2015 wurde dem Patienten auf ärztliche Verordnung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Erlaubnis zum Erwerb von Medizinal-Hanfblüten erteilt. Diese Erlaubnis wurde im März 2018 widerrufen – wie bei vielen anderen Patienten auch, nachdem die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes die Antragstellung beim BfArM überflüssig gemacht hatte. Ebenso wurde der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken verworfen.

 

Daraufhin stellte der 31-jährige Mann aus Göttingen einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse, der jedoch abgelehnt wurde, da keine schwerwiegende Erkrankung vorläge und Verwendung von Cannabis bei diesem Krankheitsbild medizinisch zweifelhaft sei. Somit stand der Cannabis-Patient im Regen, denn als Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ist er finanziell nicht in Lage, seinen Bedarf an Medizinalhanfblüten aus eigener Tasche zu zahlen. Das Sozialamt hatte den Antrag auf Mehrbedarf im April 2018 abgelehnt.

 

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen folgte nun in seinem Beschluss vom 27. November 2018 der Rechtsauffassung der Krankenkasse, dass Cannabis keine anerkannte Ausweichbehandlung bei ADS/ADHS ist. In der Begründung heißt es, dass keine schwerwiegende Erkrankung glaubhaft gemacht werden konnte und die Diagnose ADHS nicht gesichert sei. Zudem könne den Befundberichten nichts Verwertbares über die Schwere der ADHS-Erkrankung entnommen werden. In den Beschluss floss auch ein äußerst gefälliger Arztbericht ein, der dem Cannabis-Patienten attestiert: „Der Patient sei völlig fixiert auf die Medikation.“

 

Das wirklich Seltsame an dem Beschluss ist, dass das Sozialgericht in Celle völlig ignoriert, dass der Beschwerdeführer bereits 2015 nach einem intensiven Prüfverfahren vom BfArM als anerkannter ADHS-Patient eine Ausnahmegenehmigung erhalten hatte.

Warum also auf einmal Pustekuchen und die richterliche Aufforderung, sich ab sofort nur noch leicht krank zu fühlen? Nur weil eine Krankenkasse aus wirtschaftlichen Erwägungen der Meinung ist, dass ADS/ADHS nichts Schwerwiegendes ist und das Leben der Betroffenen überhaupt nicht beeinträchtigt wird?

 

Das Sozialgericht in Celle stellt sich mit dem Beschluss gegen das Urteilsvermögen der Mediziner und alle wissenschaftlichen Studien, die genau das Gegenteil belegen. Die einzig richtige Entscheidung der drei Sozialrichter hätte sein müssen, den Ball dem Gesetzgeber zuzuspielen. Dass sich die Krankenkasse ziert, für das Versäumnis der Sozialgesetzgebung geradezustehen, ist nämlich durchaus verständlich. Denn wie heißt es so schön: Eltern haften für ihre Kinder. Ergo ist Vater Staat in der Pflicht, seinen hilfsbedürftigen Landeskindern ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern – und notfalls auch die Medizin zu bezahlen.

 

 

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

11 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Eigentlich wollte ich hier auf diese Schweinerei aufmerksam machen,nachdem ich heute in einer kleinen Bemerkung versteckt und am Rande meiner Zeitung davon erfahren habe.Die Überschrift lautete:Cannabis keine Alternative bei ADHS.Der letzte Satz besagt,daß beim Kläger die Krankheit noch nicht eindeutig diagnostiziert wurde.Daß es nicht bei ADHS hilft, wird als Tatsache betrachtet.

Tom
5 Jahre zuvor

Und ich dachte Gerichte seien dazu da um den Gesetzen Geltung zu verleihen. Naja, es liegt wahrscheinlich an meinem fortgeschrittenen Alter dass mir meine Senilität merkwürdige Vorstellungen vorspiegelt. Ok, dann eben ab nach Kassel (Sitz des Bundessozialgerichtes).

Harald
5 Jahre zuvor

Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing. Offenbar ist Rücksichtslosigkeit der Normalzustand in Deutschland. Diesen drei Kameraden in schwarz wünsche ich das Leid eines solchen Menschen und dann die gleiche Ausweglosigkeit. Deutschland wird immer trostloser und unmenschlicher. Solchen Typen möchte man mal Nachts auf der Straße begegnen, dann wüssten sie ganz schnell was Leid bedeutet. Schulkindern Ritalin zu verschreiben ist aber gewünscht und legal. Kinder auf Speed, wen störts. Zum Kotzen dieses Dreckspack.

Hemp
5 Jahre zuvor

Ich habe auch seit 20Jahren ADHS. Ich sehe vier Möglichkeiten die ein ADHS-Patient im Erwachsenen Alter nutzt. Hier steht oft nicht die Konzentrationssteigerung wie bei einem Kind im Schulalter im Vordergrund,sondern eher die Innere Unruhe in den Griff zu bekommen. 1:Ritalin,Strattera usw. 2:Cannabis 3:Alkohol 4:Tabak Sieht man nun die Todeszahlen Zu 1:es sind Todesfälle bekannt,manche davon schon auf der roten Liste Zu 2:keine Todesfälle bekannt Zu 3:ca 87.000 in Deutschland,Weltweit ca 3.3mio Zu 4:ca 110.000 in Deutschland Entscheidet man sich nun für die ungefährlichste Variante heißt es : noch nicht nachgewiesen oder durch Studien nicht ausreichend belegt. Aber einer dieser Wege wird jeder ADHS-PATIENT einschlagen und da ist Cannabis sollte es helfen sicherlich eine der Nebenwirkungsärmsten. Ich denke Cannabis fördert… Weiterlesen »

Krake
5 Jahre zuvor

Hast Du Töne?

Vakuumgarer
5 Jahre zuvor

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen , möchte mit diesem Urteil auf die große Genetischen Differenz der Deutschen Patienten zum Restlichen Globalen Menschlichen Genpol , hinweisen . Die Unwirksamkeit von Cannabismedizin speziell für deutsche Menschen , liegt an ihr besonderen Rassischen Genetischen Struktur .

Immerfreiraus
5 Jahre zuvor

Was soll man dazu sagen? Aus meiner Sicht gibt es nur einen Grund warum Cannabis so verteufelt wird. Und zwar deshalb weil es die Rentenkassen nicht entlastet im Gegensatz zu allen anderen “Therapieformen” durch die jedes Jahr tausende und abertausende Sterben (ca 74000 durch Alkohol und 110000 durch Tabakkonsum ) und somit die Rentenkassen in großem Maße entlasten. Dies sind also Jahr für Jahr ca 184000 Leute weniger die Rente beziehen. Durch Cannabiskonsum stirbt man ja nicht.

Ewa
5 Jahre zuvor

Ich bin ebenfalls Cannabispatient und Klage seit September 2017 gegen meine Krankenkasse. Ich habe extra kein Schnellverfahren angestrebt da dort keine Revision verfügbar. Bei mir würde auch alles von der Krankenkasse abgelehnt. Ich therapieren mich seit ca 13 Jahren selber mit Cannabis als chronischer Schmerzpatient (hwk5 Fraktur sowie 4 Op’s am linken Fuß aufgrund Ärztepfusch) Die Krankenkasse wehrt sich vehement da ich nicht austherapiert bin. Sie haben schonmal zugegeben das ich eine schwerwiegende Erkrankung habe was ich positiv sehe. Leider wird daran gezweifelt das keine Ersatztherapien in Frage kommen. Ich begründete aber das ich sowieso keine Ersatztherapien machen kann (schlechte Leber (Fettleber) ) mit Schmerzmittel (Opiate, Opioide) und es auch nicht will da Cannabis das Kompromiss des geringsten Übels ist… Weiterlesen »

hannelore_hohl
5 Jahre zuvor

Wir wollen ein humaner Rechtsstaat sein die Elite zählt auf die Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und das soziale Engangement des wie die Elite es nennt “kleinenMannes”.
Leider ist die Elite mit Geld zählen, Erpressen,Lügen Erzählen, Steuern Hinterziehen und Nuttenprellen so beschäftigt dass die Elite die Grundsätze und Eckpfeiler dieser Gesselschaft wie Gerechtigkeit und Ehrlichkeit vergessen hat.
Und dann kommen bezahlte Guerilla Marketing Vögel hier in die Kommentare des Hanfjournals und regen sich über unsere Wut auf. Lächerlich und durschaubar wie Plexiglas

Ralf
5 Jahre zuvor

In diesem,”Daraufhin stellte der 31-jährige Mann aus Göttingen einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse, der jedoch abgelehnt wurde, da keine schwerwiegende Erkrankung vorläge und Verwendung von Cannabis bei diesem Krankheitsbild medizinisch zweifelhaft sei.” und in folgendem Satz, ” In der Begründung heißt es, dass keine schwerwiegende Erkrankung glaubhaft gemacht werden konnte ………..” liegt der Schlüssel dazu, warum wir es in Deutschland vermasseln werden das Cannabis wirklich legal wird. Die Legalisierer (z.B. DHV) in D wollten es über genau die selbe Gesundheitsschiene (Recht auf Gesundheit und unversehrtheit) versuchen, wie in den USA, haben aber vergessen, das erstens D nicht USA ist, und zweitens dieser Zug der Entstigmatisierung damit schon abgefahren ist, und man dadurch den Prohibitionsverbrechern, die ja aus dem… Weiterlesen »

Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Wir brauchen Gelbwesten.