Samstag, 18. August 2018

Mortlers irreführende Argumentation

 

Feuer auf Marlene Mortler

 

 

Beitrag von Hans Cousto

 

Zur Sommersonnenwende, den 21. Juni 2018, gab das Büro der Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) eine Pressemitteilung unter dem Titel „Neue BZgA-Daten zum Cannabiskonsum zeigen deutlichen Anstieg bei jungen Männern“ heraus. In dieser Pressemitteilung heißt es: „Zum Weltdrogentag am 26. Juni 2018 warnen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor den Risiken des Cannabiskonsums. Wie neue Studienergebnisse der BZgA zeigen, ist der Konsum von Cannabis bei 12- bis 25-Jährigen in Deutschland in den vergangenen Jahren angestiegen.“

 

Hierzu erklärte Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Dieser Anstieg ist keine gute Nachricht und verdeutlicht mal wieder, dass Cannabis nicht weiter verharmlost werden darf. Gerade mit Blick auf diese Droge brauchen wir mehr Prävention. Die ständige Debatte um die Legalisierung führt in die falsche Richtung. Sie suggeriert gerade den Jüngeren, Cannabis sei eine ungefährliche Substanz – das ist schlicht und einfach falsch!“

 

Trends des Cannabiskonsums

 

Relevant für den Trend des aktuellen Konsums von Marihuana und Haschisch ist vor allem die sogenannte 30-Tage-Prävalenz. Die 30-Tage-Prävalenz war von 1973 bis 2004 definiert als der Anteil der Personen, die sagen, gegenwärtig Cannabis zu nehmen und ab 2007 der Anteil der Personen, die in den letzten 30 Tagen mindestens einmal Cannabis genommen haben. Bei den 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen stiegt dieser Anteil von 2015 bis 2016 von 2,7 Prozent auf 4,5 Prozent. Dies entspricht einem Anstieg um zwei Drittel innert Jahresfrist. Diese Zahlen verdeutlichen ganz klar, dass Jugendschutz unter den Bedingungen der Verbotspolitik und unter der Regie der Drogenbeauftragten Marlene Mortler nicht gewährleistet ist.

 

Auch bei den 18- bis 21-jährigen männlichen jungen Erwachsenen wurde im genannten Zeitraum ein Anstieg der 30-Tage-Prävalenz von 9,1 Prozent auf 11,4 Prozent registriert; dies entspricht einem Anstieg um ein Viertel.

 

In den Umfragen der BZgA wird auch der sogenannte „regelmäßige Cannabiskonsum“ abgefragt. Regelmäßiger Cannabiskonsum wurde von 1993 bis 1997 definiert als zehnmal oder häufiger in den letzten zwölf Monaten, ab 2001 definiert als häufiger als zehnmal in den letzten zwölf Monaten. Diese Definition scheint eher ein juristisches Konstrukt für die Strafverfolgungsbehörden zu sein als eine realistische Darstellung der Gegebenheiten, weil nicht nur Kenner der Materie eine solche Konsumfrequenz als Gelegenheitskonsum und nicht als regelmäßigen Konsum bezeichnen. Bei den 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen stieg dieser Anteil von 2015 bis 2016 von 1,1 Prozent auf 2,4 Prozent. Dies entspricht einem Anstieg um mehr als das Doppelte innert Jahresfrist. Auch diese Zahlen verdeutlichen ganz klar, dass Jugendschutz unter den Bedingungen der Verbotspolitik nicht gewährleistet ist.

 

Beim Alkohol ist alles anders

 

Die Verbreitung des regelmäßigen Alkoholkonsums, die den mindestens wöchentlichen
Alkoholkonsum in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung darstellt, hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Bemerkenswert ist hierbei, dass beim Alkohol von einem regelmäßigen Konsum gesprochen wird, wenn innert des letzten Jahres mindestens einmal pro Woche Alkohol konsumiert wurde, während bei Cannabis von einem regelmäßigen Konsum gesprochen wird, wenn mindestens zehn Mal innert Jahresfrist – also fast jeden Monat einmal – Cannabis konsumiert wurde.

 

Zum Umgang mit Alkohol gibt es kein generalpräventives Verbot wie beim psychotrop wirkenden Hanf, obwohl der Konsum von Alkohol sowohl für das Individuum als auch für die Gesellschaft ein höheres Risiko darstellt als der Konsum von Marihuana oder Haschisch. Doch trotz des höheren Gefahrenpotenzials und dem Wegfallen eines generellen Verbotes entwickelt sich beim Alkohol der Jugendschutz besser als bei den Cannabisprodukten. Die Lebenszeitprävalenz des Alkoholkonsums ging von 2001 bis 2016 bei den 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen von 88,3 Prozent auf 64,5 Prozent zurück, die 12-Monats-Prävalenz ging in diesem Zeitraum in der gleichen Kohorte (12- bis 17-jährige männliche Jugendliche) von 79,4 Prozent auf 54,8 Prozent zurück, die 30-Tage-Prävalenz sank von 58,5 Prozent auf 36,1 Prozent und der regelmäßige Konsum von 32,8 Prozent auf 13,6 Prozent. Bei den weiblichen Jugendlichen ist ein ähnlich starker Rückgang des Konsums von Alkohol festgestellt worden.

 

Fazit

 

Maßnahmen für den Jugendschutz sind unter den Bedingungen eines generellen Verbotes des Umgangs mit psychotrop wirkenden Cannabisprodukten (außer zu medizinischen Zwecken) offensichtlich nicht von Erfolg gekrönt, obwohl die Polizei in den letzten Jahren Jahr für Jahr die Fahndung nach Cannabiskonsumenten intensivierte und somit immer mehr auf den Konsum bezogenen Cannabisdelikte zu registrieren vermochte. Beim Alkohol scheinen die getroffenen Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums bei Jugendlichen jedoch einen messbaren Erfolg zu haben, obwohl es kein generelles Verbot zum Umgang mit Bier, Wein, Sekt und Schnaps für Erwachsene gibt. Es ist deshalb absurd, immer den Jugendschutz anzuführen, wenn es um die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene geht. Dank den Umfragen der BzgA kann man mit den gewonnenen Daten klar aufzeigen, dass ein generelles Verbot für alle Menschen (außer Patienten) nicht zielführend in Sachen Prävention ist.

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5 Kommentare
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Substi
5 Jahre zuvor

Sie bezeichnet Cannabis als gefährlicher geworden, weil mehr Leute konsumieren!? Ist diese Frau eigentlich echt eine Studierte? Erst alle Cannabisraucher deffamieren indem sie dumme Aussagen macht, wie: “Cannabis ist eine Einstiegsdroge…!” Worauf sie gekommen ist weil Harddrogenabhängige auch früher Cannabis geraucht haben, bevor sie zu härteren Sachen griffen! Das kann man mit Wasser oder Luft auch machen, diese zwei elementaren Substanzen sind sogar tötlicher als Cannabis, denn an Wasservergiftung und zu viel Sauerstoff im Körper sind schon Menschen gestorben, im Gegensatz zum Cannabis! Was das damit zu tun hat? Jeder dieser Toten hat vorher bestimmt Wasser getrunken oder Luft geatmet, also sind nach der “mortlerschen Gleichung”, Wasser und Sauerstoff Einstiegsdrogen und sollten bekämpft weden! Den Alkohol, den fasst sie mit… Weiterlesen »

Der Realist ohne Kraut
5 Jahre zuvor

Am besten gar nicht so viel darüber aufregen. Fakten kennt man bei Christunioner nicht wirklich. Da ist diese Person das beste Beispiel.

Es gab ja auch vor Kurzen das Thema mit der WHO. Aber selbst wenn’s dort (massive) Änderungen gäbe, findet Frau Mortler ihre Wege und Parteifreunde, die ihr ‘helfend’ zur Seite stehen.

unbeugsam
5 Jahre zuvor

Wenn die Welt legalisiert,wird Deutschland aufstehen und als Leitfigur den Stoff noch mehr verfolgen.

Harald
5 Jahre zuvor

So dogmatisch wie diese Argumentation, so betrügerisch ist die Politik der “C” Parteien. Jedoch das treue Wahlvolk, welches Sonntags in der Kirche in der ersten Reihe sitzt, stirbt langsam weg, die Prozentpunkte werden unaufhaltsam weniger und die Realität holt die korrupten “Christen” langsam ein. Wenn das ganze verlogene System kippt zünde ich mir eine ganz fette Pfeife an, zur Feier des Tages und werde ab diesem Tag genüsslich und aüsserst zufrieden die Abrechnung verfolgen. Die Realität wird euch einholen und falls es Gott wirklich gibt, ist euer “C” Gotteslästerung!!!!

buri_see_käo
5 Jahre zuvor

Guten Tag, Zu den krx-grz-murks-denkfleischigen Argumentationen der C?-Parteien gibt es am kommenden Sonntag unter: https://www.ndr.de/info/sendungen/das_feature/Feature-Painkillers,sendung799354.html gegen Ende des sonntäglichen Länger-liegen-bleiben-könnens etwas, das hier eigentlich bekannt sein müsste. Gern’ behaupten die Prohibitionisten, steigende Anzahlen Drogentoter seien in USA durch gelockerte Cannabisgesetzgebungen bedingt. Schlüssige Argumentation wäre demnach, jeder Polizeiknüppel gegen einen Kiffer reduziert die letale Dosis von Opiaten. @Substi, Mittel(Real)-Schulabschluss, das bedeutet aber nicht, dass sich Substanz_a von Substanz_b nur dadurch voneinander unterscheiden, dass ich hier zur Verdeutlichung die hypothetischen o.g. unterschiedlichen Bezeichner verwende; schon Kinder wissen um Unterschiede zwischen Salz und Zucker. Seit M.Mortler im aktuellen Job, wird zur Beurteilung der Gefährdung im Staßenverkehr nur noch zwischen 1. Alkohol und 2. [Drogen & Medikamente] unterschieden. Tote durch ‘ne Aspirin gegen Kopfschmerzen???… Weiterlesen »