Dienstag, 31. Juli 2018

Kuscheljustiz bei Cannabis-Delikten in den Niederlanden

 

 

Niederländisches Gericht verurteilt Coffeeshop-Lieferantin zu 100 Sozialstunden

 

 

Das Hanf Journal zu Besuch in Amsterdamer Coffeeshops
Foto: Archiv

 

 

Wer in Deutschland mit ein paar Kilogramm Cannabis erwischt wird und zugibt, dem Beruf des Drogenkuriers nachzugehen, kann davon ausgehen, zu einer empfindlichen Haftstrafe verurteilt zu werden. Anders verhält es sich in den Niederlanden, wo Cannabishandel im großen Stil ebenso als Straftat geahndet wird, die Übeltäter aber nur in seltensten Fällen ins Gefängnis wandern und auf die gleiche Stufe wie Gewalt- und Schwerverbrecher gestellt werden. Der kleine Unterschied zwischen Deutschland und den Niederlanden besteht darin, dass bei unseren Nachbarn jeder Bürger das verbriefte Recht hat, kleinere Mengen Cannabis und Haschisch zum Eigenbedarf in Coffeeshops zu erwerben. Um dieses Recht zu gewährleisten, sind die Eigner der Coffeeshops auf Cannabis-Kuriere angewiesen, die immer dann an der Hintertür der zugelassenen Verkaufsstellen auftauchen und die begehrte Handelsware anliefern, wenn der geduldete maximale Vorrat der Rauchware von 500 Gramm zur Neige geht. Was die Kunden in kleinen Mengen legal zur Vordertür heraustragen, kommt – so bizarr es ist – illegal durch die Hintertür hinein.

 

Die Tätigkeit des Cannabis-Kuriers ist daher für manch Niederländer ein begehrter Nebenjob, der sich mit ein bisschen Geschick problemlos ausüben lässt, ohne gleich Gefahr zu laufen, ins Visier der Drogenfahndung zu geraten. Allerdings gibt es in diesem halbseidenen Gewerbe eine Unwägbarkeit, die nicht zu unterschätzen ist – und das sind Diebe und Räuber.

Diesem Geschmeiß fiel im März dieses Jahres eine 46-jährige Niederländerin in Assen zum Opfer, die in ihrem Haus den Nachschub eines Coffeeshops lagerte und portionierte. Nachdem zwei Einbrecher von einem Nachbarn auf frischer Tat ertappt wurden, rückte die Polizei an. Und die nahm bei der in Augenscheinnahme des Tatortes ganz andere Witterung auf. Nach der Aufnahme der Anzeige wegen des Einbruchs, der bis heute unaufgeklärt ist, eilten die Beamten stante pede zur Staatsanwaltschaft, um sich einen Durchsuchungsbeschluss für das Miethäuschen der Geschädigten ausstellen zu lassen. Die Duftspur führte die Polizisten schließlich ins Obergeschoss des Häuschens, wo sich 2,7 Kilogramm Cannabis anfanden.

 

Vor Gericht gab die Frau zu, dass sie als Lieferanten für den Coffeeshop „Happy Corner“ arbeitete. Ihre Aufgabe war es, pro Woche etwa zwei Kilo der Rauchware zu portionieren und über die Hintertür anzuliefern. Dieser Nebentätigkeit sei sie deshalb nachgegangen, um von ihrem Schuldenberg herunterzukommen, was ihr in den vier Jahren ihrer Tätigkeit auch gelungen sei. Vor Gericht sagte sie, dass sie nie darüber nachgedacht hätte, wie gefährlich dieser Job ist, da sie jederzeit Opfer eines Raubes hätte werden können.

 

Das nun gesprochene Urteil ist mild ausgefallen: 100 Sozialstunden, von denen die Hälfte als Haftstrafe abzubüßen ist – allerdings auf Bewährung. Zudem wurde die Coffeeshop-Lieferantin zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verdonnert. Doch bei aller Milde des Gerichts wiegt ein Umstand in den Niederlanden schwer – und das ist die Versiegelung der Wohnungen und Häuser von Drogenstraftätern. Doch das dürfte allemal leichter zu ertragen sein, als sein neues Zuhause im Knast zu beziehen – so wie es bei derartigen Cannabis-Delikten in Deutschland üblich ist.

 

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2 Kommentare
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Otto Normal
5 Jahre zuvor

Wie lange dauert denn so eine Versiegelung der Wohnung an? Hier sieht man das Problem welches durch halbherzige bzw. verlogene Politik entsteht. Die Duldungspolitik – wenn gleich auch nicht so menschenrechtswidrig wie das was in unserer faschistischen und korrupten Drecksrepublik Täuschland abgeht – ist eine reine Willkürherrschaft. Denn Duldung heißt ja man kann verfolgen muß es aber nicht, also so richtig nach Gutsherrenart nach Lust und Laune. Nach dem Motto: also letzte Nacht hat mich meine Alte nicht ran gelassen… ok verhaften wir ein paar Kuriere oder schließen mal eben 1-2 Coffeeshops. Das ist eines westlichen Staates, der von sich behauptet ein “Rechtsstaat” zu sein, unwürdig. Obwohl sich die liberale Drogenpolitik bei den Käseköppen seit Jahrzehnten bewährt hat, haben sie… Weiterlesen »

hanfi
5 Jahre zuvor

Das Dichtmachen der Häuser und Wohnungen kann mehrere Monate, Jahre oder zeitlich unbegrenzt erfolgen und ist nicht zu unterschätzen. Mietern wird die Wohnung gekündigt und Eigentümern wird von Banken der Kredit gekündigt. Wohnungsgesellschaften erstellen schwarze Listen, sodass Obdachlosigkeit droht. Vor allem wenn man bedenkt, dass in Holland Wohnungsmangel herrscht.