Montag, 5. September 2016

Zürich: Bußgelder wegen Cannabis ungerechtfertigt

 

Jurastudent entlarvt die ungesetzliche Praxis der Polizei

gieriger-bulle-polizist

 

Seit Oktober 2013 steht im Schweizer Betäubungsmittelgesetz, dass die Vorbereitung des eigenen Konsums einer geringen Menge – bis zu zehn Gramm Cannabis – nicht strafbar ist. Während der Konsum von Cannabis geahndet wird, gilt der Besitz dieser Menge lediglich als Vorbereitung des Konsums. Dennoch werden Konsumenten, bei denen Cannabis gefunden wird vom Stadtrichteramt mit einer Ordnungsbuße vom Stadtrichteramt bestraft und müssen zudem eine Gebühr für das Verfahren zahlen. Die meisten Konsumenten nehmen dieses Vorgehen hin und zahlen stillschweigen die Strafe.

 

Ein Konsument, der im Januar 2015 aufgegriffen wurde, nimmt die Praxis nicht hin und wendet sich an seinen Freund Till Eigenheer, der damals gerade sein Jurastudium in Zürich begonnen hat. Eigenheer vertritt seinen Freund vor Gericht und erwirkt einen Freispruch. Der Richter folgte seiner Argumentation und wertete die Besitz der acht Gramm, die der Konsument damals bei sich trug als Vorbereitung des Eigenkonsums und damit als nicht strafbaren Tatbestand. Damit muss der Konsument kein Bußgeld zahlen. Das Urteil könnte nun Auswirkungen auf das zukünftige Vorgehen der Polizei haben. Diese muss sich nun vorwerfen lassen ungesetzlich zu handeln.

 

Wie “Schweiz am Sonntag” berichtet haben die grünen Gemeinderäte Matthias Probst und Markus Kunz vergangene Woche bereits schriftlich eine Erklärung, warum die Polizei weiterhin Bußgelder verhänge, vom Stadtrat gefordert. “Das ist offensichtlich ungesetzlich” hieß es in dem Schreiben. Die Stadtpolizei und Polizeivorsteher Richard Wolff haben dazu bisher keine Stellung genommen. Während Konsumenten in Zürich immerhin nur mit einem Bußgeld rechnen müssen, werden sie in anderen Kantonen immer noch angezeigt. Eigenheer will nun in weiteren Fällen das Urteil des Bezirksgerichts von einem höheren Gericht bestätigen lassen. Dazu hat er bereits drei weitere Konsumenten ausfindig gemacht.

 

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2 Kommentare
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Rainer
7 Jahre zuvor

Um etwas zu bewegen müßte eine solche Meldung in die breite Öffentlichkeit.Aber in den Nachrichten und Zeitungen sucht man zu dem Thema meistens vergebens.Wenn man was liest dann hat die Polizei mal wieder einen neuen Haschverbrecher am Schlawickel.

Ralf
7 Jahre zuvor

Das sind die logischen Auswüchse ALLER Pseudolegalisierungsversuche die das Thema Menschenrechte außen vor lassen! Solange es auch nur noch die kleinste in Unrechtsgesetzen verankerte Stigmatisierung und Diskriminierung gibt, wird es immer wieder solche Perversitäten geben und es wird niemals aufhören!