Die Interessenverbände und ihre Änderungswünsche beim geplanten Gesetz
Autor: Michael Knodt
Wer gedacht hat, dass der Gesetzvorschlag zu den Erleichterungen im Sinne von Cannabis-Patienten so, wie er im Januar veröffentlicht wurde, ohne weitere Hürden verabschiedet werden kann, ist sich über das Procedere einer solchen Gesetzesänderung nicht ganz bewusst. Denn bevor das Papier dem Parlament vorgelegt wird, werden die Interessenverbände aufgefordert, eine Stellungnahme zu dem geplanten Gesetz abzugeben. Die Bundesärztekammer, deren Präsident Frank Ulrich Montgomery bereits 2015 angekündigt hatte, sein Verband wolle „Apotheken nicht zu Coffeeshops“ machen, veröffentlichte als erste ihre Meinung zu den Erleichterungen für Patienten, die sich mit wenigen Worten zusammen fassen lässt: „Ja zu Sativex und Dronabinol, nein zu pflanzlichem Cannabis.“
Am Ende ihrer Kritik steht ein komplett zusammengestrichener Gesetzesvorschlag, welcher denen, die nachweislich auf das volle Wirkstoffspektrum von Medizinal-Hanfblüten angewiesen sind, nur noch den Schwarzmarkt als Bezugsquelle ließe. Selbst die Verschreibungsfähigkeit von Vollextrakten wird von der BÄK abgelehnt. Kurz darauf äußerte sich die Apothekerkammer, die dem Gesetz zwar ein wenig kritisch gegenübersteht, die Verkehrsfähigkeit von medizinischen Cannabisblüten allerdings nicht grundsätzlich ablehnt. Ihnen geht es um Dinge wie eine genauere Dosiermöglichkeit sowie die Konsumform. Rauchen solle grundsätzlich nicht als medizinische Applikationsform anerkannt werden und Backen sei aufgrund der schwierigen Dosierung ebenso nicht zu empfehlen.
Besonders unversöhnlich: Die Krankenkassen
Ein schweres Geschütz kommt vom Spitzenverband der Krankenkassen. Ihnen sind die Blüten zu teuer, wobei nicht erwähnt wird, dass die beiden derzeit verfügbaren Präparate Sativex und Dronabinol vier- bis acht Mal so teuer sind wie die für die Kassen angeblich zu teurer Blüten. Außerdem wollen sie Menschen, bei denen vorher ein Substanzmissbrauch bekannt war, grundsätzlich als Cannabis-Patienten ausschließen. Das heißt anders herum, dass jeder illegale Patient, der irgendwann einmal mit seiner Medizin erwischt wurde, auch zukünftig keine Chance haben soll, auf legalem Wege Medizinal-Hanfblüten zu beziehen. Oder es bei einer Krebserkrankung kein Cannabis gibt, weil die Aktenlage es nicht zulässt. Echte Blüten soll es dem Willen der Krankenkassen zufolge am besten gar nicht mehr geben. Natürlich zum Schutz der Patienten, wegen der schlechten Dosierbarkeit und so weiter.
Die einzige Stellungnahme, die die Meinung der betroffenen widerspiegelt, kommt von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM). Deren Vorsitzender Dr. Franjo Grotenhermen äußert jedoch gleichzeitig Bedenken, dass Cannabinoid-Medizin, ähnlich wie bislang, eine Zwei-Klassen Medizin bleiben könnte: „Die Arbeitsgesellschaft Cannabis als Medizin (ACM) begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Erleichterung des Zugangs der Bevölkerung zu einer Therapie mit Cannabis bzw. auf Cannabis basierenden Medikamenten. Insbesondere begrüßt sie die Pläne zur Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten, Möglichkeiten zur Erstattungsfähigkeit von Cannabis basierten Medikamenten sowie den Aufbau einer Cannabis-Agentur zur Sicherstellung der Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten in Deutschland. Nach Auffassung der ACM sollte die Entscheidung über eine Therapie mit Cannabis basierten Medikamenten im Dialog zwischen Arzt und Patient über mögliche Ansätze zur Behandlung schwerer Erkrankungen erfolgen. Insbesondere sollte diese Entscheidung bzw. diese Behandlungsoption nicht von den finanziellen Ressourcen der betroffenen Patienten abhängen. […]. Dieser restriktive Umgang wird dazu führen, dass die erforderliche Therapiefreiheit in anderen Fällen weiterhin nur für vermögende Patienten besteht.”
Niemand redet über Geld
In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, ob und inwieweit die Interessen der einzelnen Verbände Einfluss auf den Gesetzentwurf haben. Sollten sich die Bundesärztekammer und die Krankenkassen durchsetzen, wäre langfristig sogar der Staus der bereits anerkannten Patienten in Gefahr. Deshalb ist es an der Zeit, den Akteuren beim Verhandeln genau auf die Finger zu schauen. Denn, auch wenn kaum jemand drüber reden will: Hier geht es um viel Geld, wie ein Blick über den großen Teich unschwer erahnen lässt.
hursensohntaktik der pahrma und alklobby! mehr nicht!
Tja Herr Michael Knodt Da degeneriert unser Patientenstatus zur lächerlichen Luftnummer!! Dieser ganze Patientenscheiss hänbgt einem sowas von zum Hals raus,ich kann es so wenig noch lesen oder hören ,wie wenn diese Marlene Dietrich-Mordler im Blauen Engel singt! Dieses BtmG Cannabisgesetz ist für einen rechtskundigen Mensch”(2beispiele, bollinger müller) doch der reinste menschenverachtende Hohn und ruft in der Verhältnismässigkeit zu den,, legalen Substanzen,,,einen chronischen Brechreiz hervor! Bei Herrn Montegomery(pfffwas für ein name)der immer wieder durch unqualifizierte,rein gewinnorientierte An und Aussagen auffällt,würde ich gerne mal eine Taschenkontrolle machen ob der nicht eine dealgeldtypische Geldstückelung in seiner Geldbörse hat!! Wie Ticken/Denken die eigentlich? Erdrückende Beweislast 9.3.2016 Aus einer Strafanzeige: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/03/09/erdrueckende-beweislast/ Hier geht es um viel Geld, wie ein Blick über den großen Teich… Weiterlesen »
Die Bundesärztekammer und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft halten dies für überflüssig, weil sie die Verwendung der getrockneten Pflanzenteile grundsätzlich ablehnen und daher auch gar keine Notwendigkeit für eine Cannabis-Agentur sehen.
http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin/cannabis-arznei-widerstand-gegen-den-medizinalhanf-14111575-p2.html
Wohlmöglich sehen sie aber in naher Zukunft die Notwendigkeit aus gerechtfertigeten Notstannd sich Lobbymöhrchen in ihren Pöter zu schieben,oder sie stellen auf intravenöse Sauerkrautschweinshaxenextrakte um!
mfg
http://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/?p=103211
Ich glaube eher das ich Ausserirdische Raumschiffe zu Gesicht bekomme als das in der Eu-nuchen Cannabis als legal wird.
@ undergrower… Ich glaube eher an die Unschuld einer .ure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!
mfg
!!! Kosten- Nutzen Aufstellung !!!
Eine wirkliche Veränderung, der gestetzgebung, wird in diesem Land nie ohne die CDU (leider)
gehen. Erst wenn der wirtschaftliche flügel, eine sog. “Kosten- Nutzen Aufstellung” errechnet, somit den schluss, der Profites erkennt. Wird sich was ändern. Dann spielen, vorherrige einfände keine rolle mehr. Erinnern wir uns vor Fukuschima ? Atom forever..danach wurden die schwarzen..so grüüün…als wären sie DIE UMWELTPARTEI überhaubt.
Leider, so glaube ich, wird dies der einzigste weg sein.
Leider.
MFG. M.