Dienstag, 22. September 2015

Freiheit für Oliver Liermann

 

Sechseinhalb Jahre sind zu viel

 

schwerverbrecher_orange

 

 

Kürzlich erreichte die Redaktion ein Brief der „Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation“ (GG/BO), in dem der Fall von Oliver Liermann geschildert wurde. Oliver ist seit sechseinhalb Jahren wegen Cannabis-Anbau inhaftiert, obwohl er lediglich zu fünf Jahren und elf Monaten Haft verurteilt wurde. Er war 2008 während einer laufenden Bewährungsstrafe beim Anbau von einem Kilogramm Cannabis erwischt worden und sitzt seitdem ununterbrochen in Haft.

 

 

Um eventuell früher aus der Haft entlassen zu werden, stimmte er zu Haftbeginn einer Maßnahme im Maßregelvollzug zu. Dort werden laut Wikipedia “psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter nach § 63 und § 64 des deutschen Strafgesetzbuches unter bestimmten Umständen entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht.“ Obwohl ein Gerichtsgutachter ihm in der U-Haft bescheinigt hatte, dass Herr Liermann gesund und nicht drogenabhängig sei, stimmte der nach seiner Verurteilung der Therapiemaßnahme zu. Ihm wurde gesagt, nach erfolgreicher Maßnahme sei er spätestens nach zwei Jahren draußen.

 

Als er sich im Rahmen der Therapie falsch behandelt fühlte, wurde ihm mangelnde Einsicht bezüglich seiner Drogenabhängigkeit unterstellt. Zudem widersetzte sich Liermann eigenen Angaben zufolge der kognitiven Rekonditionierung: „[…] Man legte dort sehr viel Wert darauf, meine politischen Einstellungen zu hinterfragen. ‘Herr Liermann, Ihre politischen Einstellungen sind eine Illusion, die aus ihrem Krankheitsbild resultiert und daher Ursache ihres nicht-systemkonformen Verhaltens sind. Wäre Ihnen in der Kindheit diese und jenes nicht passiert, hätten sie diese Einstellung nicht und wären auch nicht kriminell und süchtig. Wenn sie das nicht einsehen, müssen sie zurück in die JVA. Sie gelten dann als untherapierbar.’ Ich hatte Angst, versuchte mich anzupassen und sagte, was man von mir hören wollte. Wenn ich etwas Falsches sagte, hatte das Konsequenzen. Trotz des gegenteiligen Gutachtens wurde ich formal zum Drogenabhängigen gemacht […],“ schreibt Liermann in Ausgabe 48 des „Lautsprechers/Zeitung für Psychiatrie Erfahrene“.

 

Nach dreieinhalb Jahren Maßregelvollzug gilt der nicht drogensüchtige Oliver Liermann als untherarpierbar, unter anderem, weil er seine politische Auffassung zu Cannabis und der aktuellen Drogenpolitik nicht ändern wollte. Er wird nach einer negativen Prognose in den normalen Vollzug zurückgeschickt. Das bedeutet, dass ihm zwei der dreieinhalb im Maßregelvollzug verbüßten Jahre nicht auf die Gesamtstrafe angerechnet werden. Ohne diese Art der Zwangstherapie wäre Oliver Liermann bereits seit Anfang 2015 frei. Sein voraussichtlicher Haftentlassungstermin ist jetzt der 7.9.2016. Dann hätte Oliver Liermann wegen einem Kilo Gras 7 Jahre, 11 Monate und 20 Tage hinter Gittern gesessen.

 

In einer noch offenen Klage gegen diese Doppelbestrafung am Amtsgericht Tiergarten kritisiert Liermann die menschenverachtende Behandlung im Maßregelvollzug. Sollte die Beschwerde abgewiesen werden, wird Oliver Liermann versuchen, beim Bundesverfassungsgericht und notfalls beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen. Parallel zu der Beschwerde hat Oliver Liermann den Petitionsausschuss des Bundestages angerufen, seinen Fall zu prüfen.

 

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12 Kommentare
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Baumeister Jan Romain Bauck
8 Jahre zuvor

……unfassbar….Für 1 Kilo 7 Jahre 11 Monate und 20 Tage. …
Ich Frage mich was das ganze noch soll .Wir leben im 20. Jahrhundert und eine Pflanze zu verbieten ist mal so etwas von unlogisch.
Aber dank der Industrie wird das noch Jahrzehnte gen …..und nix ändert sich….
Dank den Konservativen und der neoliberalen Politik. ….Wird sich nix ändern. … 🙁

Sebastian Clausen
8 Jahre zuvor

WTF? Das klingt ja nach 3. Reich, oder DDR!? Was zur Hölle stellen die mit Menschen heute noch an!?

Flashback
8 Jahre zuvor

Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland. Die in Deutschland gelebte Demokratie ist das Beste was man auf Papier niederschreiben kann. Die Praktiken der deutschen Repressoren sehen nur so aus, wie die der Faschisten im 3.Reich. Ein Vergleich mit der damaligen Nazidiktatur lässt sich hier auch nicht ziehen. Unsere Kultur ist nämlich auf christlicher Nächstenliebe aufgebaut und die deutsche Demokratie – ach die deutsche Demokratie…da komm ich direkt ins schwärmen

mr.tola
8 Jahre zuvor

der 64er wird nur bie zum zwei drittel zeitpunkt angerechnet auf die strafenach ner gewissen zeirt sollte man eibschätzen ob die therapeuten einemn zu diesem zeitpunkt rauslassen,jeder tag danach ist doppelt abgesessen.ist leider nicht nur olli passiert sondern in nrw gang+gäbe.also bei schlechten therapieaussuichten sofort rückverlegung in den regel vollzug.und die psychos wollen belogen werden.therapie ist oft eine verstellungsvorstellung.hätte er den ärschen gesteckt das er einsieht das hanf mindestens so böse wie heroin ist wäre er vielleicht draussen.es ist einfach nicht gut dort auf seiner ,richtigen,meunung zu beharren,erzähl den bütteln die gutes geld mit ihrem therapieknast machen einfach was sie hohren wollen.oder du hast den mut+stehst zu deinen ansuchten.aber das kostet knastzeit,kann olli mein volles mitgefühl ausdrücken,aber ich hab mit… Weiterlesen »

Sascha Adam
8 Jahre zuvor

Der Hammer schlechthin : Ich dachte “Politische-Umerziehungslager” (nichts anderes ist das) sind bei uns seid der Nazi-Zeit aus der Mode?! Ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist hier, in meinen Augen, ganz klar gegeben.

Dippelt
8 Jahre zuvor

War bei mir auch so. War zwar nicht im Knast, nur Zwangstherapie für ein halbes Jahr. Wollte auch nicht deren Meinungen teilen. Als ich nach 1,5Jahren immer noch als “nicht therapiert” galt, habe ich denen eben gesagt was sie hören wollen. Dann ging’s plötzlich. Für Betroffene ist diese offensichtliche Farce nur sehr schwer zu ertragen.

X-KIFFER
8 Jahre zuvor

Also ich würde gleich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen und auf die gesamte korrumpierte deutsche Nazigerichtsbarkeit scheißen incl. der Farcebehörde die sich Bundesverfassungsgericht nennt! Man muss nicht erst die Instanzen in Nazideutschland durchlaufen, man kann sofort zum EGM gehen. Außerdem ist es, wenn man die deutschen Gerichte einfach übergeht, nochmals eine Ohrfeige für die Arschlöcher dort! Auf Bewährung würde ich mich auch nicht einlassen, denn daß verlängert das Leiden noch, da man ja nicht wirklich frei sondern total überwacht ist. Einmal falsch Parken und man ist wieder drin. Deshalb würde ich die gesamte Strafe absitzen, danach kann man dann den Drecksäcken den Stinkefinger zeigen. Ich wünsche Oliver viel Erfolg vor allem beim EGM. Ich glaube das er nur… Weiterlesen »

hoizhax2012@gmail.com
8 Jahre zuvor

Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure
als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!
Der Spruch is zwar alt aber immer noch aktuell!

Dr. Peter Lorenz
8 Jahre zuvor

Dr. Peter Lorenz: Das ist ein weiteres typisches Beispiel für die perfide rechtswidrige Verschlagen­heit der deutschen Justiz und ihrer Komplizin, der Psychiatrie. Insgesamt handelt es sich um staat­lich lizenziertes Verbrechertum, die Geschäftsgrundlage ist schlicht Dummheit.

Ralf
8 Jahre zuvor

Na, wenn das kein Deja Vu auslöst………….! Mehr gibt es dann auch nach den Kommentaren vorher nicht mehr zu sagen.

Surak
8 Jahre zuvor

Man kann nur immer wieder betonen, wie wichtig es ist, nie, nie, nie und niemals im Vorfeld einer Therapierungsmaßnahme zuzustimmen, sofern man nicht krank ist. Die Psychiatrie ist – vielleicht mehr noch als das Gefängniswesen – ein Sammelbecken für Sadismus und Perversion aller erdenklichen Art, wo dubiose Leute hinter für die Öffentlichkeit verschlossenen Türen an wehrlosen Menschen ihre Gelüste ausleben. Wohlgemerkt geschieht dies keineswegs in gegenseitigem Einvernehmen, wie etwa in der Prostitution, und wird auch nicht wie dort aus privaten, sondern aus öffentlichen Geldmitteln finanziert. Natürlich ist es nicht schön, sich seiner Freiheit berauben zu lassen, aber es ist teuer für den Staat und es ist ehrlich und moralisch einwandfrei für das Opfer: Weder Mohandas K. Gandhi, noch Nelson Mandela… Weiterlesen »

reefermadness
8 Jahre zuvor

Gesetze sind das Betriebssystem der Demokratie! Sind Gesetze nicht mehr zeitgemäss,stürzt das Betriebssystem ab! Deutschland Verrecke!!! zur erinnerrung: Sieben Jahre saß Gustl Mollath in der Psychiatrie @olli kämpfe weiter nehm dir den anwalt vom mollath und pass auf das dir die schergen nicht noch den §20/21 reindrücken wollen da sind sie auch,ganz schnell mit zu hand! Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen §20/21/21a Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Das mag im Einzelfall für gewisse Straftäter der Fall sein! Das Deutsche Justizsystem krankt allerdings nicht an einer schweren anderen… Weiterlesen »