Cannabis-Patient erhält mildes Urteil
Wer in Bayern beim Anbau von 5,4 Kilogramm Gras erwischt wird, landet meist im Knast, selbst wenn es sich beim Angeklagten um einen Cannabis-Patienten handelt. Eine positive Ausnahme stellt ein 58-jähriger Landwirt aus einem Dorf bei Gerolzhofen dar, der fast 11 Pfund Gras mit einem THC-Anteil von insgesamt 400 Gramm angebaut hatte. Obwohl er einen Teil zur Refinanzierung der Aufzuchtanlage sogar weiterverkaufen wollte, hatte das Gericht ein Einsehen mit der Notlage des Landwirts, der aufgrund von zwei Arbeitsunfällen seit seiner Jugendzeit an chronischen Schmerzen leidet. Er habe die schmerzlindernde Wirkung von Cannabis im Rahmen einer medizinischen Studie kennen gelernt. Um den Schwarzmarkt zu meiden, habe er sich entschieden, Cannabis gegen seine Schmerzen anzubauen. Ein Schöffengericht in Schweinfurt verurteilte den Mann jetzt zu einer zweijährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie zu einer Geldbuße in Höhe von 3000 Euro.
Fast zeitgleich: Konsumentenjagd in Kempten
In Kempten hingegen ist nach der Verurteilung des obersten Drogenfahnders wieder der Alltag eingekehrt. Im Allgäu durchsuchten Beamte von insgesamt fünf Polizeiwachen sowie zwei Hundeführer zahlreiche Wohnungen. Insgesamt konnten sie bei drei Personen geringe Mengen Drogen sicherstellen. Wenn man weiß, wie gering eine “Geringe Menge” in Bayern ist, ist es nicht übertrieben, hier von Kanonen zu reden, die auf Spatzen abgefeuert werden.
Gutes Beispiel dafür wie willkürlich das Thema Cannabis behandelt wird! Es gibt keine Rechtssicherheit bei dem Thema und daran wird sich auch nicht biel ändern wenn man das Zeug “legalisiert”! Willkür und Reglementierunswahn wird und auch dann immer bleiben!
wie kann man nur eine pflanze verbieten die sehr schön und nützlich ist,sollten mal lieber den teufel alkohol unter strafe stellen,wer menschlich ist bei den politikern ist da fraglich?
Ist nicht der einzige Fall in Bayern http://www.wochenblatt.de/nachrichten/landshut/regionales/61-jaehriger-Hanf-Zuechter-Krebs-schuetzt-nicht-vor-Strafe;art67,309999 Allerdings finde ich die Worte des Richters als Schlag ins Gesicht : “Strafrichter Christian Lederhofer gab dem Frührentner, der Stein und Bein schwor, inzwischen keine Drogen mehr zu konsumieren, eine eindringliche Warnung mit auf den Weg: Er sei jetzt bei der Polizei als Drogenkonsument bekannt und sollte er nur noch einmal mit einem Gramm erwischt werden, drohe der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung. ” Bitte, wie soll sich ein Frührentner, selbst wenn er eine Ausnahmegenehmigung bekommt/besitzt, Cannabis aus der Apotheke leisten können ?! Frührente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente + Krankheit verurteilt einem eh schon mehr zum Vegetieren ohne Teilhabe am sozialen Leben, gerade hier in Münchner Umland. Bekomme das gerade hautnah im Bekanntenkreis mit.… Weiterlesen »