Freitag, 6. Februar 2015

Hanf-Fachgeschäfte wollen eine eigene Bank

Die Re-Legalisierung und ihre Kinderkrankheiten

 

... eines der ersten Hanf-Fachgeschäfte
“Annies” war eines der ersten Hanf-Fachgeschäfte in Denver. Foto via Facebook

 

 

In Colorado hat die Re-Legalisierung viel positive Entwicklungen mit sich gezogen, doch einige Dinge sind nicht einfach schwer zu regeln, wenn man auf keinerlei Erfahrungswerte zurück greifen kann. So wird in Colorado derzeit diskutiert, ob ein Teil der eingenommenen Cannabis-Steuern wieder an die Bürger ausgezahlt werden müssen. Denn ein Gesetz des Bundesstaates begrenzt die staatlichen Steuereinnahmen. Eine Überschreitung bedeutet, dass die Differenz an die Bürger ausgezahlt werden muss.

 

Doch wenn’s um Geld geht ist man sich selbst in konservativen Kreisen mit liberalen Kräften einig und möchte schwerlich verzichten. Da die Einnahmen zweckgebunden für Prävention, Rehabilitation und das Schulprogramm des Staates eingesetzt werden, sollen die Wähler an die Urne gerufen werden, um ihrem Staat zu erlauben, die Cannabis-Steuer in vollem Umfang einstreichen und ausgeben zu dürfen. Die letzte Änderung des Steuerrechts wurde übrigens auch von den Wähler/innen entschieden: 2012 wurde der derzeit gültige Steuersatz von “15 + 10 Prozent” auf Cannabis-Verkäufe beschlossen, der die jetzt überschüssige Kohle erst ermöglicht hat. Außerdem gibt es immer noch kein legales Bankensystem, so dass die Fachgeschäfte jetzt überlegen, eine eigene Bank zu gründen. Zwar hat die Obama-Administration den Banken in Colorado und Washington grundsätzlich grünes Licht zur Zusammenarbeit mit den Fachgeschäften gegeben, allerdings haben diese immer noch Bedenken, dass dann Gelder seitens der DEA oder anderen Behörden gesperrt werden könnten und lassen die Shops keine Konten eröffnen.

 

Uneinigkeit bei “Edibles”

Obwohl sich alle Verantwortlichen einig sind, THC-haltige Nahrungsmittel besser zu kennzeichnen und noch Kinder sicherer zu machen, lässt das entsprechende Gesetz auf sich warten. Derzeit gilt eine Verordnung aus dem Oktober 2014 , die weder Produzenten noch staatliche Kontrollorgane zufrieden stellt. Ausgesprochene Pot-Gegner, die auch am Regulierungs-Prozess der “Edibles” beteiligt sind, bestehen auf eine Unmenge von Warnhinweisen und Kleingedrucktem, die in Augen ihrer Kritiker dazu führen, dass sie gar nicht mehr gelesen werden. Zudem wollen die Gegner des aktuellen Entwurfs hoch konzentrierte Cannabis-Produkte ganz verbieten.

Unsere Idee

Außen schickes Etikett wie bei anderen Kinder sicheren Produkten und drinnen gibt es den in Europa üblichen Beipackzettel für die Details.

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