Freitag, 25. Juli 2014

BfArM lehnt Antrag auf CSC Modellprojekt ab

 

Laut einem Bericht der Zeitung “DerWesten” hat die Duisburger Stadtverwaltung die Petition eines Duisburgers abgelehnt, der einen Cannabis Social Club für die Stadt forderte. Grundlage des Antrags war die Musterpetition des Deutschen Hanfverbands, die mittlerweile in vielen deutschen Städten eingereicht wurde. Spannend ist im Fall Duisburg besonders die Begründung: Scheinbar hat die Stadt Duisburg sogar einen Antrag beim BfArM auf eine Genehmigung des CSC gestellt, dieser wurde aber abgelehnt.

 

Der zuständige Stadtdezernent Ralf Krumpholz weist in einem Schreiben darauf hin, dass die Amtsapothekerin der Stadt Duisburg im April dieses Jahres auf Grund der Petition einen entsprechenden Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin gestellt hat. Das Ministerium lehnte demnach den Antrag ab, weil das Modellprojekt keine Maßnahme vorsehe, das Aufrechterhalten oder Entstehen einer Cannabis-Abhängigkeit zu verhindern. Der Dezernent Krumpholz betont ausdrücklich sein Bedauern, dass deswegen die Einberufung eines Runden Tisches.

 

Nun macht auf dem Schwarzmarkt erworbenes Cannabis sicherlich nicht mehr abhängig, als solches das in einem Cannabis Social Club unter regulierten Bedingungen produziert und an die Mitglieder ausgegeben wird. Im Gegenteil führt der aktuelle Schwarzmarkt mit seinem fehlenden Jugendschutz viel eher zu einer höheren Verfügbarkeit von Cannabisprodukten für suchtgefährdete Jugendliche. Außerdem sinkt durch das Verbot die Bereitschaft von Menschen mit problematischen Konsummustern, ihre Probleme auch bei staatlichen Beratungsstellen anzusprechen. Insofern ist der Einwand des BfArM völlig unbegründet. Auch ohne explizite Erwähnung der Abhängigkeitsproblematik würden Cannabis Social Clubs sicherlich bessere Grundlage für deren Bekämpfung bieten, als es die jetzige Repressions- und Verbotspolitik vermag.

 

Die grundsätzlich positive Reaktion der Duisburger Stadtverwaltung zeigt aber auch deutlich erste Risse in der Front der Prohibitionsbefürworter: Neben der großen Berliner Diskussion rund um den Görlitzer Park gibt es auch in vielen anderen Städten Interesse an Modellprojekten zur kommunalen Cannabisabgabe.

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10 Kommentare
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Lars Rogg
9 Jahre zuvor

Hihi die BfArM ist ganz offensichtlich nicht auf der Seite der Bürger. Wird wohl noch einige Zeit vergehen bis diese Betonköpfe ersetzt werden. Mit der richtigen Aufklärung gehört die Zukunft allerdings uns. War eigendlich klar das jetzt nicht mit wehenden Fahnen jedem Antrag stattgeben und entspannten, friedlichen, hedonistischen Freizeitkiffern sowie Patienten das Leben erleichtern. Solange von der Politik keine entsprechende Signale kommen, wird das auch erstmal nix…

Axel Junker
9 Jahre zuvor

Stadtdezernent und/oder Amtsapothekerin können m.E. gegen den Bescheid des BfArM Widerspruch erheben oder Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einleiten.

Dem möglichen Aufrechterhalten oder Entstehen einer Cannabis-Abhängigkeit kann durch Implementierung einer Drogenberatungs-Stelle innnerhalb des CSC begegnet werden.

Sebastian
9 Jahre zuvor

Wieviele Arbeiten bei dieser BfArM ?

Kann doch nicht sein das ein paar Leute soviele Anträge ablehnen kann? Wer gibt denen das Recht für mich zu entscheiden ob das in Ordnung ist oder nicht? Müssen die nicht die Leute fragen die sie schützen wollen?

Die Vertreten inzwischen eine Minderheitenmeinung…

peter klossok
9 Jahre zuvor

prost

elmo
9 Jahre zuvor

Ich bin kein Fachmann, aber soweit ich die Gesetze verstehe, ist diese Handlung ganz klar gesetzes widrig.

Im Btmg steht doch, dass es 2 Ausnahmen gibt, die es erlauben Mittel der Liste legal zu verwenden.
Einerseits für Forschung und andererseits, wenn ein allegmeines Interesse herrscht(oder so ähnlich)

Also heißt das im Rückschluss, dass hier aufgrund der Unterschriften Zahl ein öffentliches Interesse besteht und die Ablehnung unzulässig.

Also für mein Verständnis, kann man hier mit hoher Erfolgschance klagen.

Ich lass mir natürlich gerne sagen, was ich falsch verstanden habe, aber sollte ich alles richtig haben, muss hier geklagt werden! Ich komm leider nicht aus der Gegend, sonst würde ich unterstützen.

Ralf M.
9 Jahre zuvor

Mühsam nährt sich das Eichhörnchen.
Wenn sich die Apothekerin mit nur einer Absage von ihrem Vorhaben abbringen lässt war der Antrag wohl nicht so ganz ernst gemeint.
Wir leben in einem Land in dem sich schwerkranke Menschen das Recht auf Cannabis als Medizin in elendig langen Verfahren “häppchenweise ” vom BfArm gerichtlich erstreiten müssen.
Wenn die Amtsapotheke ernsthaft gedacht hat bei ihr laufe das anders ist sie ein wenig weltfremd.
Vielleicht wurde der Antrag nur gestellt um so banale Dinge wie eine Petition schnell ablehnen zu können weil sich richtige Gründe gegen einen CSC wohl nicht (mehr) finden lassen.

Die oben vom Axel genannte Drogenberatung könnte bestimmt locker von den zu erwartenden Steuereinnahmen finanziert werden.

Axel Junker
Antwort an  Ralf M.
9 Jahre zuvor

Wortlaut:

§ 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer

1.
Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
2.
ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen will.

(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.

Betonung: “Nur ausnahmsweise”

Strategieverhalten BfArM:

1.) Volksgesundheitliche Abstinenz-Orientiertheit, (“Psycho-Hygiene”)
2.) Anspruch, behördlicher Hüter der Vermeidung von Abhängigkeitserkrankungs-Entwicklung zu sein,
3.) Verweis auf internationale (Drogensubstanz-)Schutzvereinbarungen
4.) Ausübung freier Ermessens-Willkür

Lörn Mit Jörn
9 Jahre zuvor

Ich halte die Vorgehensweise, wenn auch (noch!??) nur im Ansatz geschehen, für eine eher erfreuliche Entwicklung. Mehr davon 🙂

Thorsten
9 Jahre zuvor

Das große Problem ist doch das das Gro der Politischen Entscheidungsträger in Aufsichtsräten von Konzernen aller Art sitzen.
Pharma, Alk, etc. Seid ihr alle denn wirklich so naiv zu glauben das die Ihre Renten und andere Vergütungen riskieren. Solange in Deutschland in der Politik keine Objektivität herrscht und Demokratie nicht vorhanden ist ( Das Volk entscheidet) Wird das alles auch nichts.
Um’s mal zu überspitzen, Politiker aus dem Umweltresort sitzen in Aufsichtsräten von Chemiekonzernen (kein Interessenkonflikt?)
Unsere Politik ist bestechlich, sollten 8000€ Diäten nicht reichen. Jedes weitere Einkommen ist für mich Bestechung.
Solange Demokratie in Deutschland so funktioniert werden wir scheitern…

Ralf
9 Jahre zuvor

Deswegen isses ja auch keine Demokratie !