Feuer auf Mechthild Dyckmans
Am 5. November 2013 gab die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, gemeinsam mit der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) eine Pressemitteilung heraus. Anlass war die Veröffentlichung des Jahresberichtes der DBDD.
In der Pressemitteilung heißt es u.a.:
„Im Vergleich zur letzten Erhebung von 2009 nimmt der Cannabiskonsum leicht ab, der Rückgang ist allerdings nicht mehr so deutlich wie in den Jahren zuvor. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Behandlungsangeboten aufgrund des Konsums von Cannabis weiter an. „Dies zeigt, dass häufiger Cannabiskonsum zu erheblichen Gesundheitsstörungen führen kann“, so die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans.“
Zahlen zum Drogenkonsum
Offensichtlich hat die Drogenbeauftragte die angegebenen Zahlen in dem Jahresbericht nicht genau studiert, sonst wüsste sie, dass diese alles andere als verlässlich sind. In dem Bericht werden unter anderem Daten zum Drogenkonsum, so etwa die Ergebnisse der Umfragen des Epidemiological Survey on Addiction (ESA), veröffentlicht. Auf Seite 25 des Berichtes findet man in der Tabelle 2.1 Angaben zur Prävalenz des Konsums illegalisierter Drogen in Deutschland. Gemäß diesen Angaben hat sich die Zahl der Menschen, die Erfahrungen mit dem Konsum illegalisierter Drogen haben, von 13.729.000 im Jahr 2009 auf 12.351.000 im Jahr 2012 reduziert. Dies entspricht einer Abnahme um 1.378.000 Personen respektive um 10%.
Gemeint ist hier die Lebenszeitprävalenz des Konsums illegalisierter Drogen (mindestens einmal im Leben konsumiert). Die Lebenszeitprävalenz ändert sich nicht durch spätere Verhaltensänderungen, das heißt, wenn jemand bei einer solchen Umfrage einmal wahrheitsgemäß mit „Ja“ geantwortet hat, kann es nicht sein, dass diese Person ein paar Jahre später die gleiche Frage wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantwortet.
Statistisch gesehen ist eine solche Abnahme der Lebenszeitprävalenz des Konsums illegalisierter Drogen überhaupt nicht möglich. Im Zeitraum von 2009 bis 2012 haben 3.246.000 Personen ihren 65. Geburtstag erleben können. Diese Personen, von denen im Durchschnitt 7,2% Erfahrungen mit illegalisierten Drogen hatten, also etwa 234.000 Personen, sind somit aus der Gruppe der 18- bis 64-jährigen Personen mit Drogenerfahrung herausgewachsen.
Hinzugekommen sind 3.334.000 Jugendliche, von denen im Jahresdurchschnitt etwa 25% beim 18. Geburtstag Erfahrungen mit illegalisierten Drogen hatten, also 833.500 Personen mit Drogenerfahrung. Durch das positive Wanderungssaldo von 174.000 Personen und unter der Annahme, dass die Zuwanderer ein ähnliches Verhaltensmuster beim Drogenkonsum an den Tag legten wie die Alteingesessenen (26,7% mit Konsumerfahrung), kamen nochmals 46.500 Personen mit Drogenerfahrung hinzu (26,7% von 174.000). Insgesamt ist aufgrund der statistischen Fortschreibung anzunehmen, dass von 2009 bis 2012 die Zahl der Personen im Alter von 18 bis 64 Jahre, die Erfahrungen mit illegalisierten Drogen hatten, um 646.000 angestiegen ist.
Gemäß der – rein logisch aufgebauten – statistischen Fortschreibung stieg die Zahl der Personen, die Erfahrungen mit illegalisierten Drogen haben, in der Altersgruppe der 18- bis 64-jährigen Personen in den letzten vier Jahren von 13.729.000 auf 14.375.000 Personen respektive um 4,7%. Gemäß der epidemiologischen ESA-Umfrage aus dem Jahr 2012 soll sich diese Zahl jedoch um 1.378.000 respektive um 10% reduziert haben. Gemäß der statistischen Fortschreibung ist die Zahl derer, die Erfahrungen mit illegalisierten Drogen haben, um mehr als zwei Millionen (genauer um 2.024.000) oder um 16,4% größer, als es die Schätzung gemäß ESA-Umfrage aus dem Jahr 2012 vermuten lässt.
In der Pressemitteilung sind Zahlen zum Konsum publiziert, doch auf die offensichtliche Ungenauigkeit respektive auf die offenkundige Fehlerhaftigkeit der erhobenen und publizierten Daten in dem Bericht wird in der Pressemitteilung nicht hingewiesen.
Es sei hier noch angemerkt, dass es sich hier immer um Minimalschätzungen zur Prävalenz des Konsums illegalisierter Drogen in Deutschland handelt. Die Daten sind somit mit Vorsicht zu betrachten. Die Unterschiede zwischen den Ergebnissen von zwei aufeinanderfolgenden ESA-Umfragen und der statistischen Fortschreibung der ersten dieser beiden Umfragen zeigen, wie groß die Abweichungen im Ergebnis ausfallen können. Eines kann jedoch aufgrund der Datenanalyse mit Sicherheit festgestellt werden: Im Zeitraum von 2009 bis 2012 hat die Zahl der Personen in Deutschland, die Erfahrungen mit illegalisierten Drogen haben, zu- und nicht abgenommen.
Zur Gefährlichkeit von Cannabis
In dem Bericht von Professor Bernard Roques für den französischen Staatssekretär für Gesundheit vom Mai 1998 „Probleme durch das Gefahrenpotential von Drogen“ wird klar festgestellt, dass Cannabis als Rauschdroge weniger gefährlich sei als Alkohol. Dennoch hat die französische Regierung ihre Drogenpolitik nicht verändert und nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.
Der frühere Drogenbeauftragte der britischen Regierung, Professor David Nutt, kritisierte die im Jahr 2008 von der damaligen Innenministerin Jacqui Smith getroffene Entscheidung, Cannabis nach dem Drogenmissbrauchsgesetz von 1971 strenger zu regulieren. David Nutt stellte nämlich fest, dass Cannabis weitaus weniger gefährlich sei als Alkohol oder Tabak. Statt die Drogenpolitik den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen, feuerte die Regierung David Nutt und ersetzte ihn durch eine opportunistische Person.
In der Studie „Ranking van drugs – Een vergelijking van de schadelijkheid van drugs“ (Ranking von Drogen – Ein Vergleich von der Schädlichkeit diverser Drogen) des Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu in Bilthoven im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport aus dem Jahr 2009 haben 20 Experten die Gefährlichkeit von Drogen für das Individuum wie auch für die Gesellschaft untersucht. Auch hier zeigt sich deutlich, dass die Experten Cannabis gemäß aller untersuchten Kriterien als signifikant weniger gefährlich halten als Alkohol. Dennoch wollte die Regierung den Betreibern von Coffeeshops das Leben schwer machen.
Auch in Deutschland kümmert man sich in der Drogenpolitik – dies gilt insbesondere für die Cannabispolitik – recht wenig um neuere wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Erkenntnisse aus der Kleiber-Studie von 1997 oder die Erkenntnisse respektive die Empfehlungen der Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit von 2002 wurden von der Bundesregierung nie umgesetzt.
Dafür haben die Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, Sabine Bätzing und danach Mechthild Dyckmans immer wieder die Gefährlichkeit von Cannabis als Rauschmittel hervorgehoben. Doch einem richterlichen Auftrag haben sich die Drogenbeauftragten nie gewidmet, einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1994 [BVerfGE 90, 145 (194)]. In dem als Haschisch-Urteil bekannten Beschluss heißt es: „Angesichts der dargestellten offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung hat der Gesetzgeber die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluss der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen.“
Nun, Mechthild Dyckmans ist nicht mehr Abgeordnete im Deutschen Bundestag und sie wird auch bald nicht mehr Drogenbeauftragte sein. Wohl niemand in der Redaktion des Hanf Journals wird ihr eine Träne nachweinen, dennoch wünschen wir ihr alles Gute auf ihrem weiteren Lebensweg.