Dienstag, 2. Juli 2013

Drogenpolitische Abstimmungen in der Schweiz

Verteilaktion des Hanf Journals in den schweizer Bergen zur Sonderausgabe „Hanfinitiative“

Bild: Hanf Journal Archiv

Im Gegensatz zu Deutschland kann in einigen Ländern, wie beispielsweise in der Schweiz, das Volk über drogenpolitische Gesetzgebungen entscheiden. Das Thema Drogen beschäftigte die Schweizerinnen und Schweizer in den 90er Jahre des letzten Jahrhunderts wie nie zuvor. Vor allem im Vorfeld der Abstimmung „Jugend ohne Drogen“ waren die Printmedien mit langen Artikeln zu diesem Thema geradezu übersäht. In erster Linie betraf die Diskussion die Originalstoffvergabe (Heroinabgabe) an Abhängige im Rahmen der sogenannten „Überlebenshilfe“. Da eine Annahme des Vorschlags der Verfassungsänderung von „Jugend ohne Drogen“ durch das Volk die Heroinabgabe, die Substitutionsprogramme mit Methadon und die Einrichtung von Fixerstuben (Gesundheitsräume) verunmöglicht hätte, bildete sich eine breite Front quer durch alle Institutionen, die zum Ziel hatte, dass diese Initiative verworfen werde.

Drogenrealität und Drogenpolitik
Dass die Schweizerinnen und Schweizer sich mehrfach in Volksabstimmungen für fortschrittliche Maßnahmen in der Drogenpolitik aussprachen, hat wenig mit der Liebe gegenüber den Drogenkonsumenten zu tun. Es standen vielmehr ordnungspolitische Überlegungen im Vordergrund: Man wollte die offenen Fixerszenen zum Verschwinden bringen. Und dann stand auch die Angst vor AIDS im Fokus der Aufmerksamkeit. Einer Legalisierung von Cannabis als Genussmittel teilten die Eidgenossen bisher immer eine Abfuhr.

Fundamentalistische Politik beförderte Elend und Tod
Im Widerspruch zu jeder Vernunft durften in Zürich bis September 1986 keine Spritzen an Heroinabhängige abgegeben werden. Im Jahr 1985 drohte der damals noch amtierende Kantonsarzt Gonzague Kistler, unterstützt vom kantonalen Gesundheitsdirektor Peter Wiederkehr, Ärzten und Apothekern mit „patentrechtlichen Maßnahmen bis hin zum Bewilligungsentzug“, falls sie sich nicht an das Verbot der Spritzenabgabe halten würden. Erst im September 1986 änderte der Zürcher Regierungsrat die Heilmittelverordnung und gab den Spritzenverkauf frei.
Schon lange vor dem Aufkommen von AIDS war bekannt, dass durch den Gebrauch von unsterilen und verunreinigten Spritzen tödliche Infektionskrankheiten wie Hepatitis C sehr leicht übertragen werden können, doch erst AIDS hat die Tragweite der Problematik des absurden Verbotes der Spritzenabgabe in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerufen. Noch heute löst die Weigerung des Zürcher Kantonsarztes Mitte der achtziger Jahre, die Spritzen zur AIDS-Prävention freizugeben, Wut und Ärger aus.
Seine Argumente gegen die Spritzen waren die Argumente der Drogenprohibition: mit dieser Maßnahme setze man „falsche Zeichen“ und Leute würden durch die Erhältlichkeit von Spritzen zum Drogenkonsum aufgefordert. Diese Argumente wirken, beachtet man die günstige Entwicklung auf die Verbreitung von HIV durch Spritzenaustauschprogramme, zynisch. Glücklicherweise wurde die Politik geändert.
Vom Standpunkt der Ethik aus betrachtet, war das Verhalten des Kantonsarztes Gonzague Kistler und des kantonalen Gesundheitsdirektors Peter Wiederkehr in jeder Beziehung inakzeptabel und vom medizinischen Standpunkt aus stand es im krassen Widerspruch zur ärztlichen Verpflichtung, Gesundheit zu fördern und Leben zu erhalten. Vom sozialen und gesellschaftspolitischen Standpunkt aus betrachtet, kann so ein uneinsichtiges Verhalten nur als kriminell bezeichnet werden, denn wohl niemand in der Schweiz hat billigend so viele Menschenleben aufgrund eines abstrakten Abstinenzparadigmas geopfert wie diese fundamentalistischen Amtspersonen.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass es auch heute noch Politiker gibt, für die Spritzenaustauschprogramme in Gefängnissen nicht in Frage kommen. Wie die Neue Zürcher Zeitung am Sonntag vom 25. November 2012 berichtete, sagte Justizdirektor Martin Graf (Grüne, Mitglied des Regierungsrats des Kantons Zürich), die Spritzenabgabe in Zürcher Gefängnissen sei „absolut nicht denkbar“. Diese Aussage erstaunt. Erstens ist die Abgabe von sauberen Spritzen eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die Übertragung von Infektionskrankheiten. Zweitens ist dies in Gefängnissen in anderen Kantonen möglich.

Intravenöser Drogenkonsum und AIDS
Im Oktober 1984 betrug der Anteil intravenös drogenkonsumierender Personen an der Gesamtzahl der gemeldeten AIDS-Erkrankungen in Europa gerade einmal 2% aller Fälle. Nach einem Jahr, im Oktober 1985 betrug dieser Anteil bereits 8%. Innerhalb eines Jahres wuchs dieser Anteil um 6% an. Die Schweiz hatte Mitte der achtziger Jahre die höchste Häufigkeitszahl an AIDS-Erkrankungen in Europa zu verzeichnen. Mit 11,8 Fällen pro Million Einwohner lag die Schweiz im Herbst 1985 vor Dänemark (11,2) und Frankreich (8,5). Ein Jahr später, im Herbst 1986 hatte die Schweiz mit 21,2 Fällen pro Million Einwohner wiederum den höchsten Wert aller Staaten Europas. Die Gründe für diesen hohen Wert seien nicht bekannt, vermeldete das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) in Bern. In Zürich erkannten jedoch mehr als 300 Ärzte die Gründe für die rasche Ausbreitung von AIDS in der Schweiz. Nachdem der Regierungsrat des Kantons Zürich sich hinter den Kantonsarzt stellte und eine Aufsichtsbeschwerde gegen ihn ablehnte, unterzeichneten sie 1985 eine Erklärung, wonach sie auch weiterhin Spritzen abgeben würden. Engagiert für die ethischen Grundsätze der Ärzteschaft und mit Zivilcourage setzten sie sich über das Verbot hinweg und gaben weiterhin sterile Spritzen an Fixer ab und retteten so vielen von ihnen das Leben.
Erst im September 1986 änderte der Regierungsrat die Heilmittelverordnung und gab den Spritzenverkauf frei. Eine prohibitive Maßnahme wie das Verbot der Spritzenabgabe führt unweigerlich zu einer Schadensmaximierung mit unabsehbaren Schäden für betroffene Individuen und die Gesellschaft.
Die Übertragung von Viren über unsteriles Spritzbesteck ist ein vermeidbarer Infektionsweg. Stetiger Gebrauch steriler Spritzen mindert die Wahrscheinlichkeit einer Infektion bei der intravenösen Applikation gegen Null. Allein in den Jahren 1989 bis 1996 hätte durch vernünftiges Handeln in der ersten Hälfte der achtziger Jahre das frühzeitige (vorzeitige) Ableben von mehr als 1.400 Menschen zu großen Teilen vermieden werden können. Anders ausgedrückt: etwa 40 Prozent der „AIDS-Toten“ in der ersten Hälfte der neunziger Jahre waren in der Schweiz gemäß Ursachenprinzip „Prohibitionstote“.
Durch das Aufkommen von AIDS wurde augenscheinlich, dass die überlieferte Art der Verlautbarungen bezüglich der polizeilich ermittelten Zahlen betreffend „Drogentote“ nicht geeignet ist, ein wahres Bild der Gegebenheiten zu vermitteln. Die drogenbedingte Mortalität, das heißt die Anzahl der sogenannten „Drogentoten“ setzt sich aus der amtlich herausgegebenen Zahl zuzüglich der Zahl der AIDS-Todesfälle von drogeninjizierenden Personen zusammen. Hinzu kommen noch die Todesfälle, die von ebenfalls über unsterile Spritzen übertragbaren Krankheiten bedingt sind, wie die Gelbsucht (Hepatitis A, B und C).
Die höchste drogenbedingte Mortalität erlebte die Schweiz 1994 mit über 700 Opfern (AIDS-Todesfälle von drogeninjizierenden Personen und andere „Drogentote“), entsprechend einer Häufigkeitszahl von mehr als 10 pro 100.000 Einwohner. Da die große Mehrheit der sogenannten „Drogentoten“ aufgrund einer Überdosierung gestorben ist, handelt es sich hier auch um vermeidbare Opfer. Durch Drug-Checking als erste Maßnahme lassen sich viele Überdosierungen vermeiden.


Plakate zur Schweizer Hanf-Initiative 2008

Fixerzentrum Zürich
Anfang der 90er Jahre war Zürich ein internationales Zentrum für heroinabhängige Fixer und andere polyvalente Drogengebraucher. Bis 1992 war der Park Platzspitz, auch the needle park genannt, in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs und des Landesmuseums der Treffpunkt der Fixer, bis dieser Park von der Polizei geräumt wurde. In der Folge entwickelte sich auf dem ehemaligen Bahnhof Letten Europas größte offene Drogenszene, die am 14. Februar 1995 ebenfalls von der Polizei geräumt und zerschlagen wurde. Bis dahin trafen sich im Bahnhof Letten täglich gut tausend Fixer, um dort ihren Stoff zu kaufen und auch gleich in die Venen zu spritzen. An Wochenenden kamen manchmal mehr als dreitausend Fixer aus der ganzen Schweiz und dem benachbarten Ausland.
Zu Beginn der neunziger Jahre war das Erscheinungsbild des öffentlichen Lebens im ganzen Zentrum von Zürich durch die Drogenszene geprägt. Nicht nur am Platzspitz und im Bahnhof Letten, sondern im ganzen Stadtzentrum wurden offenkundig Drogen feilgeboten, insbesondere auch Heroin und Kokain.
Die über Jahre hinweg bestehende offene Drogenszene hatte jedoch – wider Erwarten – keinen Einfluss auf die Probierbereitschaft und den Konsumbedarf von Heroin und Kokain bei Schülern. Befragungen von 14- bis 16jährigen Schülern in den Jahren 1986 und 1994 zeigten, dass zwar der Anteil der Schüler mit Konsumerfahrung bezüglich Cannabis in der deutschsprachigen Schweiz von 11,7% im Jahr 1986 auf 18,8% im Jahr 1994 um 7,1% markant angestiegen ist, bezüglich Heroin jedoch nur von 0,6% im Jahr 1986 auf 0,7% im Jahr 1994 um 0,1% minimal zugenommen hat. Bei Kokain konnte über diesen Zeitraum sogar eine Abnahme von 1,3% auf 0,9% registriert werden (-0,4%).
Seit der Räumung des Bahnhofs Letten gibt es in Zürich keine offene (das heißt für Außenstehende sichtbare) Drogenszene mehr. In der Schweiz setzten sich ab 1986 die Spritzenabgabe und die Spritzenumtauschprogramme durch und die offenen Drogenszenen wurden von Fachleuten des Gesundheitswesens intensiv betreut.
Auf diese Weise konnten viele Drogengebraucher erreicht und mit den nötigen Materialien versorgt werden, um der epidemischen Ausbreitung von AIDS entgegen zu wirken. Die konsequente und stetige Aufklärung über die Infektionswege und die unablässige Motivation zum proaktiven Schutz des eigenen wie des anderen Lebens durch Vorsicht und „safer use“ zeigten langfristig positive Ergebnisse. Lag die Erkrankungsrate mit AIDS 1995 in der Schweiz noch bei 102 pro Million Einwohner (735 Fälle), so betrug der entsprechenden Wert für 1997 nunmehr 73 (565 Fälle, -23%). Zum Vergleich: 1997 lag die Erkrankungsrate in den Niederlanden bei 27 und in Deutschland bei 16 Fällen pro Million Einwohner. Die AIDS-Hilfen haben in Deutschland eine vortreffliche Arbeit geleistet.

Fixerstuben haben eine lange Tradition
Die ersten Fixerstuben, die amtlich in der Schweiz Injektionsräume genannt werden, nahmen bereits 1986 den Betrieb auf. In Bern wurde die erste Fixerstube 1986 für das Publikum geöffnet. Zwei Jahre später war es dann in Basel soweit (1988), dann folgten Eröffnungen von Fixerstuben in St. Gallen (1989), in Luzern und Zürich (1992). Die Einrichtung von Fixerstuben (Injektionsräume, Gesundheitsräume) sind eine effiziente Maßnahme zur Schadensverminderung und der Überlebenshilfe. Sie leisten einen Beitrag die Risiken und Schäden des Drogenmissbrauchs zu reduzieren, wobei die Angebote im medizinischen und sozialen Bereich in der Regel niedrigschwellig sein sollten, das heißt keine hohen Zugangsbedingungen an die Drogenkonsumierenden stellen.
Fixerstuben wurden in den 90er Jahren ausschließlich in Städten der deutschsprachigen Schweiz eingerichtet. In den anderen Sprachregionen, der französischsprachigen Schweiz (Romandie) und in der italienischsprachigen Schweiz (Ticino) wurden keine Fixerstuben installiert. Zwar weist die Romandie keinen tieferen Anteil an drogenkonsumierenden Menschen auf, setzt aber auf eine stark repressive Drogenpolitik. Trotzdem stieg der Anteil der Jugendlichen mit Konsumerfahrung bezüglich Opiate in der Romandie weit stärker an als in der deutschsprachigen Schweiz. Die Lebenszeitprävalenz bei 14- bis 16jährigen Jugendlichen lag 1986 in der deutschsprachigen Schweiz bei 0,6%, in der Romandie bei 0,7%. Acht Jahre später, 1994, lag diese in der deutschsprachigen Schweiz bei 0,7% (+0,1%) und in der Romandie bei 1,1% (+0,4%). Im Tessin (Ticino) sank diese im gleichen Zeitraum von 2,3% auf 0,9% (-1,4%), lag jedoch immer noch höher als in der deutschsprachigen Schweiz. Befürchtungen, Fixerstuben würden dem Heroinkonsum Vorschub leisten, haben sich gemäß Befragungen als Gegenstandslos erwiesen.

Ablehnung der Initiative „Jugend ohne Drogen“
Am 28. September 1997 haben Volk und Stände die Initiative „Jugend ohne Drogen“ mit einer klaren Mehrheit (70,7%) abgelehnt. Damit wurde die Weiterführung der Forschungsprojekte und Versuchsreihen mit ärztlich verschriebenem Heroin an Abhängige ermöglicht. Eine der Hauptforderungen von „Jugend ohne Drogen“ war nämlich ein Verbot der Abgabe von Betäubungsmitteln. Zudem zeigte das Resultat, dass die Schweizer Stimmberechtigten keine einseitig restriktive, direkt auf Abstinenz ausgerichtete Drogenpolitik wollten.

Ablehnung der „Droleg-Initiative“
In der Schweiz wurde am 29. November 1998 über die Volksinitiative „Droleg“ (Volksinitiative „für eine vernünftige Drogenpolitik“, Drogenegalisierung) abgestimmt. Bei einer Stimmbeteiligung von 38,4% stimmten 26,0% für die Initiative, 74,0% stimmten dagegen. Das zeigt, dass die große Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten keinen drogenpolitischen Alleingang der Schweiz in Europa wollte.

Das Ja des Souveräns zur „ärztlichen Verschreibung von Heroin“ in der Schweiz
In der Schweiz wurde am 13. Juni 1999 auf Grund des Referendums der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) über den dringlichen Bundesbeschluss bezüglich der ärztlichen Verschreibung von Heroin vom 9. Oktober 1998 abgestimmt. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 54,4% wurde der Beschluss vom Souverän (stimmberechtigte Bevölkerung) angenommen (Stimmbeteiligung: 45,7%). Bereits im Oktober 1998 billigte das Parlament das Vorhaben: Der Nationalrat (Volkskammer) hatte den Bundesbeschluss mit 125 zu 56 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen, der Ständerat (Länderkammer) mit 31 zu 3 Stimmen. Weil der Erlass gleichzeitig für dringlich erklärt wurde, trat er sofort in Kraft und ersetzte damit die Verordnung, welche seit 1994 Gültigkeit hatte.

Betäubungsmittelgesetz und Cannabislegalisierung
Im Juni 2004 war die Revision des Betäubungsmittelgesetzes gescheitert: Der Nationalrat (Volkskammer) lehnte es zum zweiten Mal ab, auf die Vorlage Revision BetmG einzutreten. Mit 102 zu 92 Stimmen sprach sich die Große Kammer für ein Nichteintreten aus. Dies obwohl der Ständerat (Länderkammer) zweimal beschlossen hatte, auf die Vorlage einzutreten. Seitdem sind auf verschiedenen Ebenen neue Anläufe genommen worden. Die Gesundheitskommission des Nationalrates hat im Februar 2005 in einer Kommissionsinitiative beschlossen, in einer ersten Etappe die mehrheitsfähigen Elemente dieser gescheiterten Revision zu verankern und in einer zweiten Phase eine Lösung für die Cannabisfrage zu suchen. Zudem wurde am 13. Januar 2006 die Volksinitiative „für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“ (Hanfinitiative) eingereicht.
Die eidgenössische Volksinitiative „für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“, auch inoffiziell „Hanfinitiative“ oder „Cannabisinitiative“ genannt, war gemäß Artikel 139 Absatz 3 der Schweizer Bundesverfassung eine Volksinitiative, die am 30. November 2008 zur Abstimmung kam. Sie wurde vom Initiativkomitee „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ lanciert und verlangte die Liberalisierung der Hanfpolitik, unter anderem die Legalisierung des Besitzes und des Erwerbs von psychotropen Substanzen der Hanfpflanze sowie des Anbaus der Hanfpflanze. Diese Initiative wurde am 15. Dezember 2006 mit 105.994 gültigen Unterschriften beim Bund eingereicht.
Ende November kam jedoch nicht nur die Hanfinitiative sondern auch das Referendum gegen das revidierte Betäubungsmittelgesetz zur Abstimmung. Der Souverän konnte sich somit separat zur Cannabis-Entkriminalisierung und zur gesetzlichen Verankerung des drogenpolitischen Viersäulenkonzepts (inklusive medizinischer Heroinabgabe) äußern. Die helvetische Drogenpolitik kam Ende November 2008 auf den Volks-Prüfstand.

Im März des Jahres 2008 rief die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND) in Wien das Jahr der Besinnung zur Evaluierung der weltweiten Maßnahmen zur Kontrolle und Bekämpfung des Drogenanbaus, der Drogenherstellung, des Drogenhandels und der Drogennachfrage aus. Das Schweizer Volk kam der Verpflichtung nach, dem Appell des CND zur Evaluierung der Drogenpolitik zu folgen und war dabei gleichsam ermahnt, sich im Sinne der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen) zu besinnen. Das Leitmotiv der Menschenrechte entspricht einem Höchstmaß an individueller Freiheit: „Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss eben dieser Rechte sichern.“

Die Initiative „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ für die Liberalisierung der Hanfpolitik fand schweizweit nur 36,7% Zustimmung und wurde somit verworfen. Nur die Stimmberechtigten in der Stadt Zürich stimmten mit 54,4% für die Initiative wie auch der Bezirk Saanen im Berner Oberland, wo 50,7% für die Initiative stimmten. Im Bezirk Saanen liegt der Nobelkurort Gstaad. Nur in drei Kantonen erreichte die Initiative „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ einen Anteil von Ja-Stimmen, der über 40% lag: Basel-Stadt: 44,7%, Zürich: 43,3%, Schaffhausen: 40,6%. Bemerkenswert ist hierbei, dass der Kanton Basel-Stadt auch landesweit den höchsten Anteil an Ja-Stimmen bei der Abstimmung zur DroLeg-Initiative am 29. November 1998 (33,9%), zur ärztlichen Verschreibung von Heroin am 13. Juni 1999 (69,2%) und zum revidierten Bundesgesetz über die Betäubungsmittel am 30. November 2008 (76,2%) hatte. Basel-Stadt ist drogenpolitisch gesehen der liberalste Kanton in der Schweiz.
Das Referendum gegen das revidierte Betäubungsmittelgesetz kam nicht zustande. Nur 31,9% stimmten für das Referendum und somit hießen 68,1% oder mehr als 2/3 der Bevölkerung die gesetzliche Verankerung des drogenpolitischen Viersäulenkonzepts (inklusive medizinischer Heroinabgabe) gut. Die Zustimmung lag außer im Kanton Waadt (56,8% Ja-Stimmen) in allen Kantonen über 60%.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen