Menschenrechte von Cannabispatienten achten- Pressemitteilung der IACM
Autor: IACM
Am 20. Juni 2013 versammelten sich 150 Patienten und Unterstützer vor der Bundesopiumstelle in Bonn. Damit machten sie auf die schwierige Lage von Schwerkranken, die aus medizinischen Gründen auf die Einnahme von Medikamenten auf Cannabisbasis angewiesen sind, aufmerksam. Unter dem Motto “Menschenrechte von Cannabispatienten achten” forderten sie legalen Zugang zu medizinischen Cannabisprodukten. “In Kanada, den Niederlanden, Spanien und Israel ist eine adäquate Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis längst möglich. Dies sollte auch in Deutschland endlich gegeben sein.”, so Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender derArbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), im Vorfeld der Veranstaltung.
Zum Hintergrund: In Deutschland haben vermögende Patienten wesentlich leichter einen Zugang zu medizinischen Cannabisprodukten als weniger vermögende Menschen. Die meisten Patienten können Cannabinoid-Medikamente wie Dronabinol und Sativex nicht bezahlen. Auch Cannabisblüten aus der Apotheke sind für viele Menschen, die eine solche Behandlung dringend benötigen und eine entsprechende Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle besitzen, nicht in dem erforderlichen Umfang finanzierbar. In diesem Missstand erkennen die Patienten einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Denn nach Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen hat jede Person „das Recht auf einen Lebensstandard, der SEINE und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.
“Wenn es um die medizinische Verwendung von Cannabis geht, werden die Menschenrechte von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland vielfach mit Füßen getreten. Dieser Zustand einer Zweiklassenmedizin muss geändert werden”, fordert Gabriele Gebhardt, Sprecherin des Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin (SCM), das die Kundgebung zusammen mit der ACM organisiert.
Die Veranstalter erklärten, dass die Bundesregierung angesichts des mit der gegenwärtigen Lage verbundenen unnötigen Leids untätig ist. Die Kundgebung richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Mitarbeiter der Bundesopiumstelle, sondern gegen die Verantwortlichen in der Politik, die für die unbefriedigenden Rahmenbedingungen verantwortlich sind. In einem offenen Brief von Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis, der an den Leiter der Bundesopiumstelle, an Bundeskanzlerin Angela Merkel und an
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr im Vorfeld geschickt wurde, heißt es: „(…) wir hoffen auf Ihre Unterstützung einer praktikablen Lösung. Wir möchten Sie daher fragen: Welche Lösung können Sie uns anbieten, damit wir einen vollständigen legalen Zugang zu der für uns notwendigen
Behandlung mit Cannabisprodukten erhalten?”
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) setzt sich seit 1997 für Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis und
Cannabinoiden ein. Sie ist ein gemeinnütziger Verein aus Ärzten, Apothekern und Patienten aus Deutschland und der Schweiz. Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) ist ein Zusammenschluss von Patientinnen und Patienten, die Cannabisprodukte aus medizinischen Gründen verwenden, innerhalb der ACM.