Montag, 5. November 2012

ADAC bemängelt MPU

Ramsauer will Abhilfe schaffen

Laut „Bild“ vom 06.09.12 fordert der ADAC eine Reform der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), da laut Statistik im Jahre 2011 fast 45.000 Personen durch die MPU gefallen sind. Das ist eine Durchfallquote von über 37 %
Neben den zu schematischen Geprächen mit dem Verkehrspsychologen, die oftmals zu kurz ausfallen, und nicht aufgezeichnet werden, kritisiert der ADAC auch die nach wie vor bestehende Rechtslage, dass gegen eine MPU-Anordnung keine Rechtsmittel bestehen. Erst im Fall eines Entzuges hat ein Betroffener Rechtsmittel und könnte somit erst im Nachgang die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung juristisch überprüfen lassen. Dann aber in der Regel ohne noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.

Einer Meldung von N-TV vom 05.10.12 zufolge will nun auch Verkehrsminister Ramsauer eine Reform. Bis dahin will er aber erst mal mit einer „Sofortmaßnahme“ helfen, und zwar indem er bis Ende des Jahres ein „Internet-Beschwerdeportal“ für Betroffene einrichten lässt. Dort sollen sich die Betroffenen über mögliche Willkür bei der Begutachtung beschweren können.
„Beschwerden landen direkt bei den Verantwortlichen.“ so Ramsauer. Darüber hinaus will Ramsauer die Begutachtungstellen bis zu einer potentiellen Reform intensiver durch die Bundesanstalt für Straßenwesen kontrollieren lassen.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Gesamtzahl der angeordneten Fahreignungsgutachten laut Bundesanstalt für Straßenwesen zwar leicht Rückläufig, die Anzahl der Begutachtungen auf Grund von Betäubungsmitteln ist jedoch entgegen des Gesamttrends leicht gestiegen (siehe Grafik).
Dies ist nach Auffassung der Bundesanstalt für Straßenwesen in erster Linie auf einen deutlichen Anstieg der Begutachtungen mit doppelter Fragestellung (Betäubungsmittel und Verkehrsdelikte) zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg die Anzahl derartiger Begutachtungen um satte 14 %.

Dies hat zum einen zur Folge, das die Begutachtungsstellen mehr Geld verdienen, da jede weitere Fragestellung auch erhebliche Mehreinnahmen bedeutet, ohne das ein erheblicher Mehraufwand entsteht. Auf der anderen Seite steigt mit jeder weiterer Fragestellung natürlich auch die Durchfallwahrscheinlichkeit, welche wiederum zu erneuten Begutachtungaufträgen führt.
Für den Bereich der illegalen Substanzen sahen die MPU- Durchfallquoten in 2011 wie folgt aus:

Nur Drogenfragestellung
„Liegt Betäubungsmittelkonsum vor, und ist zu erwarten das erneut unter Drogeneinfluss gefahren wird“
Von den fast. 15.500 „Kunden“ im Jahre 2011 haben 60,7% ein positives Gutachten erhalten, 8,1% bekamen ein positives Gutachten mit Kursauflagen und 31,1% sind durchgerasselt.
Bei den ca. 2.500 „Kunden“ die die zusätzliche Fragestellung, „Ist zu erwarten, dass Betreffender erneut, wiederholt oder im erheblichen Maße gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wird?“ sah die Durchfallquote folgendermaßen aus:
Nur noch 55% konnten die MPU ohne weitere Kursauflagen bestehen, nur 3,5% mit Kursauflagen und fast 41% sind durchgefallen.
Bei den ca. 2.200 „Kunden“ bei denen neben einem Betäubungsmittelkonsum auch noch zeitgleich ein Alkoholkonsum nachgewiesen werden konnte, oder eingeräumt wurde, auch unabhängig von einer Verkehrsteilnahme, lag die Quote wie folgt.
52% bestanden, 5,7% nur mit Kurslauflage, und 42% fielen durch.

Ein Kommentar von Piet Raam und Alexander Sauer

Das Thema Willkür und Intransparenz bei den Begutachtungen steht schon seit Jahren auf der Tagesordnung.
Bereits 2010 beschäftigte sich der deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar in einer eigenen Arbeitsgruppe damit.
Die Forderung, dass die ausschlaggebenden psychologischen Gespräche protokolliert oder aufgezeichnet werden, wurden seinerzeit aber von den Teilnehmern abgelehnt.
Grund für diese Ablehnung war wohl, dass der größte Teil der Teilnehmer aus dem Begutachtungsgewerbe kam. Anmelden kann sich nämlich zu den zu den Arbeitsgruppen des deutschen Verkehrsgerichtstages, unabhängig vom Berufsstand, jeder. Neben den wirtschaftlichen Aspekten – man sägt ja schließlich nicht an dem Ast auf dem man sitzt – kann eine Aufzeichnung der gesamten Gesprächsinhalte für jeden Verkehrsspsychologen auch ziemlich unangenehm werden, so er denn aus den bisher „geheimen“ Gesprächsinhalten die falschen Schlüsse zieht.
Abgesehen von den möglichen Regressforderungen die dann auf einen Gutachter zukommen können, ist der gesamte Bereich der Verhaltensprognose grundsätzlich mit einem gewissen Maß an Unsicherheit und damit auch mit Willkür verbunden. Ein gewisses Maß an Willkür lässt sich also grundsätzlich nicht vermeiden, selbst wenn die Gesprächsinhalte in ganzer Länge aufgezeichnet werden.

Heute schon wissen was morgen kommt
Die Begutachtungspraxis die, abgesehen von den grundsätzlichen Unwägbarkeiten, sicherlich zu kritisieren ist, ist in letzter Konsequenz aber Ausdruck einer verwaltungsrechlichen Willkür-Praxis, welche die Betroffenen erst zu einer Begutachtung zwingt. Ramsauer kündigte an, die Begutachtungsstellen stärker zu kontrollieren… . Super! Ist ja auch ganz einfach möglich, da die Begutachtungstellen als Dienstleistungsunternehmen die „verbindlichen Kriterien für die Fahreignungsdiaknostik“ einhalten müssen, auf deren Grundlage sie auch geprüft werden.
Sie sind aber nicht verantwortlich für die Fragestellungen und/oder deren Anordnung. Die Fragestellungen kommen von den Behörden. Wie diese im Einzelnen auszusehen haben bleibt im Zweifelsfall der Kreativität des einzelnen Sachbearbeiters überlassen. Einheitliche, geschweige denn verbindliche Regelungen gibt es nicht.
Der Anstieg der doppelten Fragestellung -BTM/Verkehrsdelikt(e)- um 14% ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass z.B. in Berlin, seit einiger Zeit die zuständige Verwaltungsbehörde in den Fällen, in denen der Führerschein nach Entzug bzw. Verzicht neu beantragt wird, jeden Verstoß der in Flensburg in den letzten 12 Jahren regestriert wurde, automatisch zum Anlass für eine doppelte Fragestellung nimmt. Dabei spielt es auch keine Rolle ob die Punkte schon lange verjährt sind.
Was in der Statistik auch nicht auftaucht sind die unzähligen Fachärztlichen Gutachten, die seitens der Behörden gerade bei Cannabis, selbst für reine Besitzdelikte angeordnet werden, und welche für teuer Geld meist zum Entzug der Fahrerlaubnis, oder zu Anordnung einer MPU führen. An den Pranger gehören hier eher die Fahrerlaubnisbehörden! Diese schießen drogenpolitisch vernagelt wild durch die Gegend, indem sie fast unkontrolliert den Markt der Begutachtung befeuern, und damit den Anspruch die Verkehrssicherheit zu gewährleisten pervertieren.
Es geht hierbei schlicht um die Durchsetzung eines generellen Abstinenzdogmas – unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit!
Ob von einem Verkehrsminister der CSU, dessen Parteikollegen unter Alkoholeinfluss ein Kind totfuhr, dessen ehemaliger Parteivorsitzende nach eigenem Bekunden nach 2 Maß Bier noch fahrtauglich ist, und wo ein weiterer bekannter CSU Mann die Auffassung vertritt das Bier nicht abhängig machen kann, ob aus diesen Reihen eine gefahrenorientierte Verkehrssicherheitspolitik zu erwarten ist bleibt zu bezweifeln.
Viel lieber wird mit all den so bedauernswerten Alkoholsündern über die Abzocke bei der Begutachtung gejault.
Ein Trost bleibt. Vielleicht gelingt es, das groß angekündigte „Beschwerdeportal“ zu entern, und auf die Schweinereien der Behörden aufmerksam machen.

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