Mittwoch, 18. Juli 2012

Nie wieder Kiffen

Arbeitserfolge der BVG

Die ansonsten so hervorragend funktionierende BVG entledigte sich eines ihrer funktionierenden Angestellten, der bei einer ärztlichen Untersuchung erhöhte Cannabinoidwerte aufzeigte und einen Wochendendkonsum eingestand, mit einer Kündigung.

In der ersten Instanz des Berliner Arbeitsgerichtes wurde der Rechtmäßigkeit der Kündigung zwar widersprochen, eine Weiterbeschäftigung des Gleisbauers aber ebenfalls als unzumutbar eingeschätzt, da Sicherheitbelange der ansonsten so hervorragend funktionierenden BVG berührt würden.

Da beide Parteien in Berufung gegen das Urteil gingen wurde nun vor dem Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg bekundet eine gütliche Einigung durch einen Vergleich anzustreben. Falls dies nicht gelingen sollte, solle am 28.August ein Urteil gefällt werden, kündigte das Gericht an.

Scheint fast, als hätte die ansonsten so hervorragend funktionierende BVG nichts Besseres zu tun als sich um die privaten Vorlieben ihrer Angestellten zu interessieren, die ansonsten keinen Grund zur Klage aufkommen lassen.
Von den belasteten Gerichten ganz zu schweigen.

Der seit einem Jahr arbeitssuchende Gleisbauer habe dafür seitdem keinen Joint mehr angerührt. Das nennt man bei der BVG wohl Erfolg am Arbeitsplatz.

Wir nennen es einen möglichen Fall für die Antidiskriminierungsstelle.

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