Freitag, 23. September 2011

Fehlender Nachweis zum Cannabisverbot

Verbot verringert den Konsum nicht

Auf eine Kleine Anfrage ihres drogenpolitischen Sprechers Frank Tempel zum Cannabisverbot erhielt die Linke folgende Antwort:
“Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt”
Die Linke hakte weiter nach:

“1. Auf welchen empirischen Grundlagen begründet die Bundesregierung ihre These einer Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum?

2. Wie schätzt die Bundesregierung inhaltlich die Ergebnisse der in der Vorbemerkung genannten Untersuchung der “Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit” des Schweizer Nationalrats ein?

3. Auf welche empirischen Daten stützt die Bundesregierung ihre davon abweichende These, dass durch die Strafandrohung “die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt wird?”

Die Bundesregierung antwortet:

Antwort zu Frage 1:
Die präventive Wirkung der im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) enthaltenen Handlungsverbote zeigt sich jüngst etwa bei der Unterstellung neuer, in harmlos wirkenden Kräutermischungen enthaltener psychoaktiver Substanzen unter das Betäubungsmittelrecht. Dies führte zu einer Einschränkung der Verbreitung bei den jeweiligen Substanzen. Nach einer repräsentativen Befragung von Schülerinnen und Schüler ist der Konsum cannabinoidhaltiger Substanzen nach dem Verbot in 2009 zurückgegangen.

Antwort zu Frage 2:
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Antwort zu Frage 3:
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Eine Antwort, die die Frage ignoriert und statt dessen dogmatisch auf die Haltung der Bundesregierung verweist, ist ein klarer Beweis für die fehlende Fachkompetenz der handelten Personen. Keine der drei Antworten geht auch nur ansatzweise auf eine einfach, konkret und eindeutig formulierte Frage ein.

Auf der Homepage des DHV sowie im Blog von Max Plenert wird die Kleine Anfrage sowie die Antwort ausführlich beschrieben, interpretiert und diskutiert.

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