Montag, 11. April 2011

Alkohol und Tabak auch aus Löhnen streichen

Pressemittelung des IP (Institut für innonative Politik)

Alkohol und Tabak auch aus Löhnen streichen, nicht nur aus Arbeitslosengeld II

Die Bundesregierung gesteht aus Sorge um die Gesundheit von Erwerbslosen den BezieherInnen von Hartz IV-Leistungen keinerlei Mittel für Alkohol- und Tabakkonsum mehr zu. Sie rechnete die Flüssigkeitsmenge des Alkoholkonsums in Beträge für Mineralwasser um.

Was aber ist mit der Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung? Kann man zulassen, dass im Lohn nach wie vor Mittel für den Konsum von Alkohol und Tabak enthalten sind? Anscheinend ist der Bundesregierung, besonders aber den Unternehmen, die Gesundheit der Mitarbeiter vollkommen gleichgültig. Um dieser Ungerechtigkeit entgegen zu wirken, schlägt das Institut für innovative Politik (IP) vor, die Löhne um die Kosten des Durchschnittskonsums von Alkohol und Tabak zu kürzen. Dazu hat das Institut die Durchschnittskosten des Alkohol- und Tabakkonsums aller Personen über 20 Jahren ermittelt.

135 Liter Bier, 30 Liter Wein und 6,7 Liter Schnaps waren zu verzeichnen. Bewertet mit maßvollen Preisen von 1 € pro Liter Bier, 3 € pro Liter Wein und 8 € pro Liter Schnaps kommt man auf 282 € im Jahr. Die Gesamtflüssigkeitsmenge von 171,7 Litern mit 0,25 € pro Liter in Mineralwasser umgerechnet, erhält man etwa 240 € im Jahr oder 20 € im Monat.

2010 wurden von jeder Person über 20 Jahren 1.276 Zigaretten geraucht. Bei gegenwärtig 0,25 € pro Zigarette (für eine Markenzigarette) kommt man auf 26,60 € im Monat.

Diese Kosten müssten aus allen Löhnen gestrichen werden, um den Drogenkonsum der Bevölkerung einzudämmen, der von verantwortungslosen Unternehmen über Teile des Lohns mitfinanziert wird. Bei einem Durchschnittslohn von 2.550 € brutto oder rund 1.600 € netto entfallen rund 50 € auf die Förderung des Drogenkonsums.

Ein Skandal

Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter. Dummbeutel, der Leiter des IP, fordert die Unternehmen auf, eine Kürzung des Durchschnittslohns um mindestens 3 Prozent durchzusetzen. Es könne nicht angehen, dass Erwerbslose beim Kampf gegen Drogen Erwerbstätigen gegenüber dermaßen bevorzugt würden. Die notwendigen Kürzungen könnten mit den anstehenden Lohnerhöhungen sozialverträglich verrechnet werden.

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