6000 Euro für zwei Graspflanzen
Ein an Krebs erkrankter Schwimmeister wurde im baden-württembergischen Ludwigsburg zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er in seiner Wohnung zwei Graspflanzen angebaut hatte. Nach eigener Aussage seien diese ihm von einem Unbekannten zur Linderung seiner Leiden geschenkt worden. Sein Mitbewohner, der ebenfalls aufgrund der zwei Pflanzen auf der Anklagebank saß, wurde freigesprochen, nachdem der schwerkranke Mann den Besitz der Pflanzen eingeräumt hatte.