Mittwoch, 2. März 2011

No victim – no crime

Fünf Hanfpflanzen für mehr Sicherheit

In Tschechien und den Niederlanden sind fünf okay. Auch in der Ukraine und der Schweiz stört sich niemand an zehn Hanf-Pflänzchen. Österreich ist zwei-geteilt, wobei der Osten weitaus liberaler als der Westen ist. Die Strafen für ein paar Hanfpflanzen fallen jedoch auch dort, verglichen mit Deutschland, meist gering aus, Stecklinge zur Aromatherapie sind gar legal. Auch Belgien schaut weg, wenn nicht mehr als drei Pflänzchen auf dem Balkon stehen. Eigentlich alle Länder, die von sich behaupten, zeitgemäße Drogenpoltik anstatt blinden Prohibitionismus zu praktiztieren, bestrafen ihre kleinen Hanfbauern nicht härter als diejenigen, die ab und zu eine Tüte rauchen, und haben kein Saatgutverbot. Einzig in Deutschland will keiner den Selbstversorgern die Hand reichen, ihnen einfach fünf (Pflanzen) geben. Auch 2011 muss man aufgrund einer Hanfpflanze auf dem Fensterbrett mit einer Hausdurchsuchung rechnen, kann deshalb seiner Grundrechte beraubt werden. Auch kann ein kleiner Selbstversorger die Polizei nie rufen, wenn er zuhause bedroht wird, einen Einbruch hatte oder sich anderweitig wehren muss, wenn es in den eigenen vier Wänden Ärger gibt. Aufgrund der komplexen Gesetzeslage werden hier kleine Grower weiterhin bestraft wie Dealer, weil selbst eine Pflanze meist mehr als 7,5 Gramm THC enthält und somit vor dem Gesetz keine Geringe Menge mehr darstellt.

Selbst als staatlich anerkannter Patient mit Ausnahmegenehmigung für natürliche Cannabsimedizin darf man auch dann seine Medizin nicht anbauen, sogar wenn die zuständigen Bearbeiter der Bundesopiumstelle eine Genehmigung ausstellen wollen. Im Juli 2010, nach dem Gegenlesen der Genehmigung, schreitet das Bundesgesundheitsministerium in Form von Ministerialdirektor Dr. Erhard Schmidt persönlich ein und lehnt den Antrag des MS-Patienten Michael Fischer ohne driftige Gründe ab. Die Behörde verliert die anschließende Gerichtsverhandlung im Januar 2011 und geht, anstatt dem armen Menschen endlich nach Jahren des Kampfes in Frieden seine Medizin anbauen zu lassen, gegen das Urteil in Berufung.
Andererseits explodiert die Zahl der Selbstversorger, seien es Patienten oder einfache Hanfliebhaner/innen, unaufhaltsam. Immer mehr Menschen wollen aus unterschiedlichen Gründen den Mechanismen des Schwarzmarkts umgehen, auch wenn sie sich dafür strafbarer machen als für den regelmäßigen Gang zum Dealer. Doch anstatt diesen Menschen einen Weg zu ebnen, der sie wenigstens de jure von Kinderschändern und Waffenschiebern unterscheidet, tun die Regierenden weiterhin so, als ob Hanfanbau selbst im Kleinen ein Kapitalverbrechen sei und weigern sich beharrlich, den Unterschied zwischen einem Selbstversorger und einem Plantagenbetreiber zu definieren. Die Reaktion unseres Staates, dem bis vor kurzem fast unbekannten Phänomen mit aller zur Verfügung stehenden Härte gegenüber zu treten, anstatt sich rational damit auseinanderzusetzen, ist eine Kriegserklärung an viele Bürger/innen ohne jedwede kriminelle Energie: „No victim – no crime“ heißt das auf Englisch, wofür es auf Deutsch keine Redewendung gibt.
Ein so willkürliches Verhalten seitens des Staates muss Folgen haben, immer wieder den gleichen Fehler zu machen, bleibt nicht ungesühnt. Eines Tages werden sich viele wünschen, früher zugehört zu haben.
Bis dahin wachsen die Hanfpflanzen weiter, legal oder illegal ist ihnen zum Glück scheißegal.

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