Mittwoch, 23. Februar 2011

Bundesrepublik Deutschland vs. Cannabispatienten

MS-Patient wartet weiter

Das Bundesgesundheitsministerium hat Berufung gegen ein Urteil vom Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Das Gericht hatte Ende Januar im Sinne eines Cannabis-Patienten entschieden (Hanf Journal berichtete): Das BfArM wurde dazu verurteilt, den Antrag des an MS-erkrankten Michael Fischer erneut zu prüfen, da die Gründe zur Ablehnung seines Antrags nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichten.
Statt der Neuprüfung seines Antrags und legaler, bezahlbarer Medizin erwartet den MS-Patienten aufgrund der Berufung nun eine weitere Gerichtsinstanz.

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