Dienstag, 1. Februar 2011

Doktor-Hanfs Patienten Ecke 21 – Erlaubnisinhaber klagt: Kasse soll Cannabisbehandlung bezahlen

Doktor Hanf alias Lars Scheimann leidet an Tourette sowie ADHS und ist seit Anfang 2009 Besitzer einer Erlaubnis, seine Symptome mit Cannabis zu lindern.

Liebe Hanf Journal Leser und Leser/innen, mehrfach haben wir euch schon von Marcel berichtet. Zur Erinnerung: Marcel leidet seit seiner Kindheit an einem Tourette Syndrom. Marcel ist Proband der Tourette Selbsthilfegruppe NRW, der Selbshilfegruppe von Lars Scheimann, dem Gründer von Doktor Hanf.
Unter der Mithilfe von Lars und einem Rechtsbeistand gelang es bereits vor einigen Monaten, die Übernahme für eine Dronabinoltherapie für Marcel vor dem Duisburger Sozialgericht zu erstreiten. So hieß es in dem Urteil das die zuständige Krankenkasse in der Pflicht stehe Marcel die THC- bzw. Dronabinoltherapie so lange zu bezahlen bis der beim Bundesinstitut für Arznei- und Medizinprodukte gestellte Antrag für eine Nutzung von Medizinal-Cannabisblütenteile nach §3 BtMG Abs. 2 bewilligt werde. Somit war zumindest für diesen Zeitraum eine gesicherte Therapie möglich geworden. Durch die hohe Dosierung, die bei Marcel zu einem Therapieerfolg führte, kamen bereits hohe Kosten zustande. Leider stellte sich während der Therapie aber auch eine Unverträglichkeit ein. Die hohe THC-Dosierung führte dazu, dass Dronabinol in Sesamöl gelöst unerwünschte Nebenwirkungen wie Durchfall und Magenprobleme verursachte. Ein Argument mehr, welches das Bundesinstitut für Arznei- und Medizinprodukte dazu bewegte, Marcel die Erlaubnis zu gewähren. Nun haben wir das geeignete Medikament für Marcel, aber dennoch das große Problem der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ein Problem, das auch andere Erlaubnisinhaber mit Marcel teilen. Zu hohe Kosten für Cannabis zu medizinischen Zwecken und die stetige Ablehnung der Bundesregierung gegenüber Konzepten die einen Eigenanbau, der wesentlich günstiger wäre, zu ermöglichen. Hier liegt es wieder auf der Hand, das eine Therapiesicherung am wahrscheinlichsten nur dann für betreffende Patienten zu erreichen ist, wenn Cannabis in naher Zukunft legalisiert werden könnte.
Nichtsdestotrotz steht Marcel erneut mit Lars und einem Rechtsbeistand mit der Krankenkasse in Verhandlung, um auch dieses Mal eine Übernahme der THC-Therapie zu erreichen. Ein erneuter Gang zum Sozialgericht wird wahrscheinlich nötig werden. Vorab wurde nun an hiesiges Sozialgericht ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. In dem erneuten Verfahren wird es nunmehr um die Kostenübernahme von THC in Form von Medizinal- Cannabisblütenteile im Interesse des Erlaubnisinhabers, der auf eine dringend notwendige Versorgung sowie zur Abwehr weiterer beruflicher und gesundheitlicher Nachteile klagt, gehen. Marcel hofft im Namen aller Erlaubnisinhaber ein positives Ergebnis zu erzielen. Über weitere Neuigkeiten in diesem Fall werden wir euch auf dem Laufenden halten..

Wege entstehen, indem man sie geht.

Euer Doktor Hanf

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