Verwaltungsgericht: Sicherungsmaßnahmen ausreichend
Die Mitarbeiter der Bundesopiumstelle wollten dem Patienten eigentlich schon vergangenes Jahr eine Genehmigung zum Eigenanbau ausstellen. In letzter Minute schritt das Bundesgesundsheitministerium in Person von Ministerialdirektor Dr. Erhard Schmidt ein und verpasste den verantwortlichen Mitarbeitern und somit dem Patienten eine Abfuhr:
“Es wird gebeten, im vorliegenden Verfahren nunmehr unverzüglich einen Widerspruchsbescheid zu erlassen.
Um rechtzeitige Vorlage des Entwurfs des Widerspruchsbescheids vor Abgang wird gebeten.
Die Zwecke des BtMG (notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung bzw. im vorliegenden Fall des Klägers) gebieten hier nicht die Erlaubniserteilung.”
Zur Erinnerung: Dem Patienten, Michael Fischer aus Mannheim, war seit 2003 von drei Instanzen bestätigt worden, dass sein Cannabisanbau, für den er sich bereits mehrfach vor Gericht verantworten musste, nicht strafbar gewesen war, weil er aus einer Notsituation heraus gehandelt hatte. Juristisch nennt sich das ein “begründeter Notstand”.
Gestern hat das Verwaltungsgericht Köln das Schreiben von Dr. Schmidt im Prinzip für rechtswidrig erklärt, dass
die vom Kläger getroffenen Sicherungsmaßnahmen ausreichend seien und die Bundesrepublik durchaus beim Suchtstoffübereinkommen einen Ermessensspielraum habe. Deshalb sei der Antrag unter diesen genannten Gesichtspunkten neu zu prüfen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist also durchaus möglich, wenn nicht gar wahrscheinlich, dass die Bundesrepublik Deutschland in Berufung geht.